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Heimliche Grundgesetzänderung: §93 GG

Heimliche Grundgesetzänderung: §93 GG
Wer hätte gedacht das es ausgerechnet die von uns so gehassten Kommunisten sind, die als einzige das westliche Grundgesetz verteidigen, weil ein Haufen arroganter Politiker planen die Weltherrschaft anzustreben.

Die neuste Schweinerei, man plant das Klagerecht der Bürger vor dem Verfassungsgericht erheblich zu erschweren.
Vordergründig heisst es, die Überlastung der Gerichte zu reduzieren, aber tatsächlich will man das Grundgesetz umschreiben, damit die Bürger nicht mehr die Verfassungsrechte einklagen können. Damit könnten Klagen wegen Verletzung des Grundgesetzes nicht nur drastisch eingeschränkt sondern quasi unmöglich werden.

Ob die neue restriktive Politik mit möglichen Klagen gegen den Rettungsschirm ESM zusammenhängt, will in Berlin natürlich niemand bestätigen. Von der Regierung ist jedenfalls bisher nichts veröffentlicht worden, nichtmal das man über eine solche Einschränkung redet. Aus Kreisen von Verfassungsrechtlern hört man jedoch, dass es bei allen „Volksparteien“ CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bestrebungen gibt, den Gang ans Karlsruher Bundesverfassungsgericht für Privatpersonen zu erschweren. Damit wäre der Bürger ausgesperrt.

Die Webseite Radio-Utopie.de entdeckte am Donnerstag den Eintrag „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 93) – Drs 17/… -„ auf der Tagesordnung für die Sitzung des Parlaments die am Freitag stattfindet. Bei der PDF-Version ist die Rede von einer „Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93)“.

Nur um was handelt es sich dabei?

Der Artikel 93 des Grundgesetzes umfasst das Recht von Abgeordneten, Verfassungsorgane und jedes einzelnen Staatsbürgers gegen eine Verletzung des Grundgesetzes Klage beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Ein Artikel, der auch nach der Verabschiedung des ESM zum Einsatz kommen könnte, wenn wie man hört werden dazu allerhand Klagen eingereicht.

Auf Nachfrage bei der Pressestelle des Deutschen Bundestages zu diesem Tagesordnungspunkt teilte man lediglich mit, dass dieser wegen weiteren Beratungsbedarf ausgesetzt wurde. Doch auch weiterhin steht auf der Tagesordnung des Bundestages der Artikel 93 des Grundgesetzes zur Beratung aus.

Staatsrechtler forderern währenddessen ein Referendum gegen den ESM-Vertrag und dessen Fiskalunion und wollen in Karlsruhe klagen.

Der Gesetzentwurf zum ESM-Vertrag greife „stark in die Souveränität des deutschen Staates“ ein und beschränke „in verfassungswidriger Weise das Budgetrecht des Bundestags“, so Verfassungsrechtler Christoph Degenhart. ESM-Vertrag und Fiskalpakt dürften nicht ohne Referendum verabschiedet werden.

Kreditausfallversicherungen in Höhe von 2,5 Milliarden Dollar fällig

Es gibt zahlreiche „Knackpunkte“ im Entwurf zum ESM-Vertrag. Doch trotz gravierender Einschnitte in den Haushalt und die Souveränität des Deutschen Staates darf man „vom Bundestag keinen relevanten Widerstand erwarten“, sagte Christoph Degenhart den Deutschen Mittelstands Nachrichten. Es sei zu befürchten, dass auch der ESM- Vertrag letztlich durchgewunken werde. Für diesen Fall bereite er eine Verfassungsbeschwerde vor.

Wie die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sein werden, will Christoph Degenhart nicht prognostizieren. Der ESM-Vertrag bedeute zusammen mit dem Fiskalvertrag einen tiefgreifenden Wandel in der Struktur der Europäischen Union. Darüber könne nicht durch eine bloße Änderung des Grundgesetzes entschieden werden, erforderlich sei ein Referendum darüber.

Eine Gefährdung der Haushaltshoheit des Bundestags sieht Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in der Frage der Haftung. „Bei einer Überschuldung des ESM haften die Mitgliedsländer unbegrenzt – fallen einzelne Staaten aus, müssten die verbleibenden noch zahlungsfähigen Staaten deren Anteil übernehmen. „Damit werden wir eine Europäische Transfer- und Haftungsunion.“

Probleme sieht der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart auch in der Frage der demokratischen Legitimation des ESM und seiner Organe – schon gar nicht, wenn der Gouverneursrat beispielsweise darüber entscheidet, ob mit Hilfe des Eilverfahrens einem Mitgliedsland Hilfskredite genehmigt werden, wenn EZB und EU-Kommission dies für angemessen halten. 85 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder des Gouverneursrates müssen hier zustimmen. „Deutschland hätte hier theoretisch die Sperrminorität“, so Christoph Degenhart, „aber unter politischen Druck würde es kaum einer wagen, diese Minorität auszuspielen“.

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Diskussionen

5 Gedanken zu “Heimliche Grundgesetzänderung: §93 GG

  1. „den Gang ans Karlsruher Bundesverfassungsgericht für Privatpersonen zu erschweren. Damit wäre der Bürger ausgesperrt.“
    Siehe in den Rn. 127 – 129 wie Menschen vor 1945 die Gerechtigkeit durch Willkür vorenthalten wurde:
    http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006132.html Rn. 126 – 144

    Die weiteren Rn. – 144 der Willkür gegen Juden und andere Menschen entsprechen auch der heutigen Willkür unter Hartz IV.
    Es ist eine Schande für den Deutschen Staat, für die Richter und Staatsanwälte, Behörden, Politiker der SPD – Grünen, CDU/CSU und FDP, sowie der Deutschen Bank, VW, und anderen Globalplayern der Gier die sich an diesem bereichern und sich zugleich auf der gleichen Stufe der NS-Schergen stellen.

    Es ist auch eine Schande für die deutschen Medien wie ARD und ZDF und gar den – käuflichen – Verlagen von Bertelsmann, WAZ, Süddeutsche etc., die, die Hatz auf Hartz IV Empfänger auch noch mit betreiben, anstatt über die Wahrheit der verbotenen Willkür zu berichten.

    Verfasst von ein Mensch | 18 März, 2014, 4:13 pm
  2. Hat dies auf Aussiedlerbetreung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
    Den Beitrag kann ich nur bestätigen, hier ein Beispiel !

    Der Richter, der da das Familienunternehmen mit vom tatsächlichem Erbnehmer beraubt, befindet sich in Ablehnung seines Bevollmächtigten, wo er, unberührt einer Klage gegen ihn, weiter macht und da die Ablehnung gegen mich weiter betreibt, sogar die Namen nicht richtig angibt! Beweis liegt da im Blog! Und das Schärfste, der auf der Hand liegenden Person, sie mißachtet Völker- und Staatsrecht, siehe betriebene Scheidung, wo keine der Scheidungsteilnehmer, die Familie Kannu, selber vor dem Richter einen Antrag machte, nicht die Frau Kiefer, die verstorben ist, und nicht der Antragsteller, der nie den Antrag zur Scheidung stellte! Kindesentführung mit SAT 1, siehe VISA für dessen Lebensgefährtin in VISA für Geschäftsleute an die Mutter seiner Tochter, ohne das Einverständnis des tatsächlichen Vater, die Entführung ohne gütlitigen Kinderausweis und somit Freiwild für das Deutsche Jugendamt und seiner kinderlosen Geschäftsleute, Richter und sogar Anwälten, die da dem System dienen! Und noch bin ich kein anerkannter Diplomat, was aber, wenn die Staaten Gambia und Sierra Leone dem Deutschen die Kindesentführung und dem Raub von Erbschaft zur Krise werden lassen, die Botschaften und seine Mitwisser des Landes Westafrika verweigern? Selbst den medien kann man hier Teilhabe an der Entführung vorwerfen, denn die Diplomaten sind nicht informiert, das eine in Gambia als verheiratete Frau verstorben ist und da auch keine Scheidung, keine Heiratsurkunde in deren Sterbefall weiter gereicht wurde! Aber kassiert hatten alle, die Austellung der Urkunden, die Einreise als Deutsche und ihren Aulsänder als Ehegatte und da auch die Einnahmen aus dem Unterhalt der Tochter des Herrn Suliaman Kannu, dessen Tochter nun in Europa durch Jugenamt und Richter dem Vater das seinige Sorgerecht entziehen, selbst der Tochter eines westafrikanischen Landes die Familie verbergen, verhindern, das das Mädchen Kontakt zur eigenen Spippe und Landes hat, wie auch die elterliche Liebe bekommt! Ja das Verbrechen nicht zur Anzeige zu bringen durch deren Änderung in den Paragraphen, das ist deren Ziel in der Firma BRD! Glück Auf, meine Heimat! Gern braucht der Herr Kannu also auch einen Rechtsanwalt, der ihm zu seinem Recht als vater und da auch zu seinem Recht als Erbe verhilft, wie das ihm der sellische Schaden genommen wird, den ihm die neudeutsche Art vor Gericht zu stehen, nimmt! Glück Auf, meine Heimat und Frieden den Menschen, die der NWO dienen müssen, weil man sie einfach ungefragt zu Unternehmens-Beteiligten der NWO und Staatenlose macht! Glück Auf, auch meiner Heimat dann unter Menschen in aller Welt.

    Verfasst von Senatssekretär FREISTAAT DANZIG | 19 Januar, 2014, 5:15 am
    • Ist schon recht, aber hör langsam auf das jedesmal mit der DDR zu vergleichen, die ist daran weder Schuld noch hat sie irgendwas damit zu tun.
      Merkst du nicht das du damit Ossis verletzt? Das ist zwar im Westen Standart aber das macht es nicht besser.
      Gerade die Wessis machen ein großes Geschrei um Stasi und selber haben sie einen hocheffektiven Horch und Guck – Staat.
      Horch und Guck BRDigen

      Verfasst von monopoli | 19 Januar, 2014, 7:58 am
  3. Reblogged this on Treue und Ehre.

    Verfasst von Runenkrieger11 | 18 Januar, 2014, 4:18 pm

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NATO verlangt 2% des Haushaltes
für das Militär auszugeben,

das wären 65 Mrd. Euro jährlich
derzeitiger Militär-Etat: 36,6 Mrd.$
Militär-Etat USA 2015: 1839,53$
Militär-Etat Ger 2017:... 488,09$
Militär-Etat Rus 2015:... 466,44$
(Angaben pro Einwohner des Landes.)

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