
Putin sanktioniert
Die Sanktionsliste von EU und USA
Die EU und die USA haben wegen des russischen Vorgehens auf der Krim Sanktionen gegen teils hochrangige Vertreter Russlands und der Ukraine verhängt. Dazu gehören die Sperrung von Konten im Ausland sowie Reisebeschränkungen. Die USA haben ihre Strafmaßnahmen nochmals gegen enge Vertraute des russischen Staatschefs Wladimir Putin ausgeweitet. Russland reagierte seinerseits mit Sanktionen gegen US-Vertreter. Wer steht auf den Listen? Ein Überblick.
Aktueller Stand der Sanktionen gegen Russland und die Ukraine
In Bezug auf Russland und die Ukraine hat die EU mehrere Sanktionsregime in Kraft gesetzt.
1. Sanktionen gegen Russland
Angesichts der Geschehnisse in der Ost-Ukraine hat die EU und USA
Stufe eins:
Einreise und Durchreise-Sanktionen gegen Privatpersonen der Russischen und Ukrainischen Politik und Wirtschaft
- 17. März 2014:
Zu den ersten Sanktionen der USA wurden Einreiseverbote gegen 7 russische und 4 ukrainische Personen verhängt, Vermögenswerte eingefroren und Bürgern und Unternehmen der USA der Handel mit diesen verboten.
- 20. März 2014:
Von Seiten der USA wurden weitere Personen und Unternehmen auf die SDN-Liste gesetzt.
- 21. März:
Die EU publizierte eine 1:1 Kopie der US-Liste die sie EU Sanktionsliste nennt und ergänzt sie mit zusätzliche Namen von 12 weiteren Personen.
- 28. April 2014:
Die Liste der EU wurde erneut mit 15 weiteren Personen ergänzt.
- 12. Mai 2014:
Die EU Liste wurden um weitere 13 Personen erweitert.
Stufe zwei: Ausweitung der Sanktionen nun auch gegen Organisationen und Einrichtungen
- 25. Juli 2014:
Die EU erweitert ihre Sanktionsliste um 15 Personen und 18 Einrichtungen.
Beschluss 2014/499/GASP des Rates vom 25. Juli 2014
- 30. Juli 2014:
Erneut kamen weitere 8 Personen und 3 Einrichtungen hinzu.
- 8. September 2014
Die EU verlängert ihre Sanktionen.
Beschluss 2014/658/GASP des Rates vom 8. September 2014
- 12. September 2014:
24 zusätzliche Personen werden von der EU auf die Sanktionsliste gesetzt.
- 19. Dez. 2014;
Zusätzlich zu dem Verbot mit der Krim zu handeln wurden von der USA weitere Sanktionen gegen bestimmte Personen und Unternehmen verhängt.
Stufe drei: Wirtschaftssanktionen gegen Russland
- 12. Mai 2014:
Mitte Mai wurden die Sanktionen auf zwei von den Behörden der Autonomen Republik Krim konfiszierten Unternehmen Tschernomorneftegas und Feodosia ausgeweitet.
Beschluss 2014/265/GASP des Rates vom 12. Mai 2014
- 30.7.2014:
Mit VO 833/2014 hat die EU erneut Wirtschaftliche Sanktionen verhängt. Mit dem Beschluss 2014/512/GASP am 31.7.2014 wurden Wirtschaftssanktion verhängt und mit 1. August 2014 in Kraft gesetzt. Diese Maßnahmen beziehen sich idR auf neue Verträge. Betroffen sind nun auch Einrichtungen.
Beschluss 2014/508/GASP des Rates vom 30. Juli 2014
- 12.9.2014:
Mit VO 959/2014 und VO 960/2014 wurden diese Sanktionen der EU am 12.9.2014 erweitert und somit die dritte Stufe von Sanktionen verhängt; beide Regelungen traten am 12.9.2014 in Kraft.
- 18. Dezember 2014:
Die EU weitete die Sanktionen auf Wunsch der USA gegen die Krim und die Stadt Sewastopol aus.
Firmen mit Sitz in der EU dürfen demnach auf der Krim keine Immobilien, Finanzgesellschaften oder Dienstleistungsunternehmen erwerben, das Anbieten von touristischen Dienstleistungen auf der Halbinsel ist diesen Unternehmen ebenfalls verboten. Der Export von Gütern aus dem Bereich Energie, Öl- und Gasförderung, Transport und Telekommunikation wurde untersagt.
EU beschließt neue Krim-Sanktionen. Handelsblatt vom 18. Dezember 2014
- 19. Dezember 2014
Just einen Tag später setzte US Präsident Obama vergleichbare Sanktionen in Kraft, die Im- und Exportgeschäfte mit der Krim verbieten und US Bürgern die Tätigkeit für Firmen auf der Krim untersagen.
Barack Obama: „Executive Order “Blocking Property of Certain Persons and Prohibiting Certain Transactions with Respect to the Crimea Region of Ukraine”“ US Außenministerium vom 19. Dezember 2014
- 31. Dez. 2014
Angesichts der Spannungen mit dem Westen hat Russland seine Militärdoktrin neuverfasst und den Begriff der Aggressorstaaten eingeführt. Damit stuft Russland jetzt den Konflikt in der Ukraine und die Nato-Osterweiterung als Gefahr für die eigene Sicherheit ein. Das Nordatlantische Bündnis habe seine „Angriffskapazitäten” an den Grenzen zu Russland verstärkt und installiere ein „weltumspannendes System der Raketenabwehr”, heißt es in der Doktrin, die in Moskau veröffentlicht wurde.
- 12. Dezember 2014
Joint Fire Support heisst die neue Erweiterung der Militär-Doktrin der USA, dazu kommt das Gesetz namens HR 5859, welches den Amerikanern weitreichende Befugnisse in der Ukraine sichern soll. Die Privatisierung des Energie-Sektors, umfassende militärische Aufrüstung und von der US-Regierung finanzierte Medien sollen die Ukraine für den Nato-Beitritt fit machen. Aus russischer Sicht muss sich das Gesetz lesen wie eine Kriegserklärung. Bei der nächtlichen Abstimmung im Kongress waren nach Aussage des ehemaligen demokratischen Abgeordneten Dennis Kucinich lediglich drei Abgeordnete anwesend, sodas die Diskussion „einstimmig“ verlief, obwohl sie brisante Regelungen enthält. Die Ermächtigung für die Behörden bedeutet neben den verschärften Sanktionen gegen Russland massive Aktivitäten auf dem Territorium der Ukraine. Die Maßnahmen verfolgen wirtschaftliche und militärische Zwecke.
Die Amerikaner können sich bei diesem Projekt auf eine ehemalige Mitarbeiterin des Außenministeriums verlassen:
Die Investmentbankerin Natalie A. Jaresko ist seit Dez. 2014 Finanzministerin des Landes. Die Recherche mehrerer unabhängiger US-Medien hat ergeben, dass Jaresko in ihrer bisherigen Doppelfunktion als Verwalterin von US-Steuergeldern und private Investment-Bankerin erhebliche Beträge aus der Staatskasse in private Hände umgeleitet haben dürfte. Die investigative Website Consortiumsnews hat die Berichte zusammengefasst. Ob dieser Methode auch unter die Rubrik „Demokratisierung, Transparenz und Verantwortlichkeit“ fällt, für die die USA der Ukraine 60 Millionen Dollar zur Verfügung stellen wird, ist unklar. Mit 20 Millionen Dollar werden ukrainische Parteien und Partei-Organisationen unterstützt. Schon heute wird die Stiftung von Premier „Jaz“ Jazenjuk ganz offen von der Nato finanziert.Die Amerikaner sehen in der „Annexion“ der Krim durch Russland die Grundlage für militärische Maßnahmen gegen Moskau. Ihr Konzept der Full-spectrum dominance (dt. etwa: „Überlegenheit auf allen Ebenen“) basiert auf die Überlegenheit ihrer Streitkräfte gegenüber allen anderen Ländern der Welt. Diese Doktrin wurde seit 2001 mehrfach erweitert und ausgebaut. Die Ergänzung um den Joint Fire Support betrifft im Wesendlichen die Gefolgschaft der Natostaaten gegenüber der USA zu sichern.
In diesem Gesetz hat die USA alle notwendigen Vorkehrungen beschließen lassen, mit denen die Ukraine gegen Russland aufgerüstet werden kann. Das Gesetz muss sich aus russischer Sicht wie eine Kriegserklärung lesen, wenngleich diese Begriffe natürlich nicht in dem Gesetzestext zu finden sind.
Sicherheitshalber will die US-Regierung ein von ihr finanziertes Mediennetzwerk „im Radio, Fernsehen und Internet“ aufbauen, mit dem auf Russisch Nachrichten in der Ukraine, aber auch nach Georgien und Moldawien gesendet werden. Mit diesen „unabhängigen Medien“ wollen die Amerikaner die „russische Propaganda“ auskontern.
Diese Medien werden vermutlich gebraucht, weil der zweite Teil des Gesetzes HR 5859 umfassende Militär-Exporte in die Ukraine vorsieht: So sollen für 350 Millionen Dollar aufgewendet werden, um „militärische Assistenz“ zu leisten. Die Assistenz soll „defensive Waffen“ liefern, um auf einen russischen Angriff reagieren zu können: Panzerabwehr, optische Geräte, anderes schweres Gerät und die entsprechende Schulung sollen geliefert werden. Das Ziel ist offenkundig, die Ukraine möglichst schnell auf Nato-Standards zu bringen.

Ornigramm laut Militärdoktrin der USA
-
17.02.2015
Merkel richtet eine deutsche Militär-Doktrin gegen Russland ein. Die neue Doktrin ist die Folge der geltenden US-Militär-Doktrin. Die sogenannte „Sicherheitsstrategie“ soll das Verhältnis zu Russland neu definieren. Russlands Vorgehen in der Ukraine verändere die Sicherheitsarchitektur in Europa grundlegend, so behauptet es die Bundesregierung. Tatsächlich handelt es sich jedoch um die Ausführung von Befehlen der USA basierend auf die neue amerikanische Militärdoktrin.
Das Weißbuch der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik werde sich daher unter anderem mit einer angemessenen Reaktion auf den Versuch Russlands befassen, „geostrategische Machtpolitik und militärische Gewalt als Form der Interessensdurchsetzung zu etablieren, wir müssen fast sagen zu re-etablieren“, behauptet Militärministerin von Leyden.
Mit der neuen Militär-Doktrin will Angela Merkel offenkundig den Vorgaben der Amerikaner folgen, die in der „Annexion“ die Legitimation für militärische Maßnahmen gegen Russland sehen. Für die Bundeswehr hat die neue Doktrin ein klares Ziel: Die militärische Führung bekommt endlich wieder ein Feindbild. Daher solle sich das Augenmerk der Bundeswehr „künftig nicht mehr allein auf die Auslandseinsätze richten…, sondern wieder verstärkt auf die Verteidigung des Nato-Territoriums“. In der Bundeswehr ist diese neue Richtung schon seit einiger Zeit antizipiert worden: Deutsche Soldaten sind an der gegen Russland gerichteten neuen „schnellen Eingreiftruppe“ der Nato maßgeblich (um nicht zu sagen führend) beteiligt. Insbesondere Ossis aus Sachsen und Thüringen sind für diesen Einsatz unter Leitung eines bayrischen Kommandos vorgesehen, ihr Leben zu lassen.
Meldung zu dt. Militärdoktin
-
21.2.2015
englischer Vize-Nato-Kommandant (Deputy Supreme Allied Commander Europe) Sir Adrian Bradshaw in Europa warnt: „Russland plant Angriff auf unser Territorium“.
Dies ist die bisher höchstrangige Nato-Warnung vor einer russischen Aggression.
-
20.2.2015 EU-Ratspräsident Donald Tusk hat angesichts der brüchigen Waffenruhe neue Sanktionen angekündigt. Anders als die EU-Kommission unterstützt Tusk einen EU-Polizeieinsatz in der Ost-Ukraine.
„Wir erreichen eindeutig einen Punkt, an dem weitere diplomatische Bemühungen erfolglos sind, so lange sie nicht von weiteren Maßnahmen unterstützt werden“, erklärte der polnische Politiker. Welchen Umfang weitere Sanktionen haben sollen und ob sie sich wie bisher gegen Russland und Rebellen richten, ließ er offen.
Die Sanktionen beinhalten:
- Militärgüterembargo
Verboten ist der direkte/indirekte Export, die Lieferung, der Verkauf von Militärgütern und sonstigem Wehrmaterial nach Russland (Güter der Militärgüterliste). Ebenso verboten sind die technische Unterstützung und Vermittlungsdienste sowie die Finanzierung dafür. Verboten ist auch die Einfuhr von Militärgütern aus Russland in die EU. Für diese Verbote gilt eine unbefristete Ausnahme für Altverträge, die vor dem 1.8.2014 geschlossen wurden.
Mit dem Inkrafttreten des Militärgüterembargos ist auch die sog. „catch-all“Klausel der Dual Use-Exportkontrolle wirksam, wonach die Ausfuhr aller Waren, auch nicht gelisteter, melde- und genehmigungspflichtig ist, wenn der Ausführer Kenntnis hat, dass die Waren in Russland einemilitärische Endverwendung erfahren.
Als militärische Endverwendung gilt:
- der Einbau/Zusammenbau in ein militärisches Gut
- die Verwendung als Herstellungs-, Test oder Analyseausrüstung für die Entwicklung, Herstellung oder Wartung von militärischen Güter
- die Ausfuhr von unfertigen Erzeugnissen, die in einer Anlage zur Herstellung von militärischen Gütern verwendet werden sollen
- Exportverbot für Dual Use-Güter (gelistet in der VO 1382/2014) nach Russland oder zur Verwendung in Russland, sofern diese Güter ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endverwender(zB Streitkräfte) bestimmt sind oder bestimmt sein können.
Dual Use-Güter für zivile Zwecke unterliegen wie bisher einer Genehmigungspflicht; Genehmigungen können entsprechend den Kriterien des Außenwirtschaftsgesetzes erteilt werden. Für das Exportverbot gilt formal eine Altvertragsausnahme.
Verbot des Exports, des Verkaufs, der Verbringung, der Lieferung von Dual Use-Güter(gelistet in der VO 1382/2014) unmittelbar oder mittelbar an im Anhang IV der VO 960/2014 gelistete „gemischte“ russische Abnehmer mit ziviler und militärischer Sparte:
JSC Sirius, OJSC Stankoinstrument, OAO JSC Chemcomposite, JSC Kalashnikov, JSC Tula Arms Plant, NPK Technologii Maschinostrojenija, OAO Wysokototschnye Kompleksi, OAO Almaz Antey,
OAO NPO Bazalt.
Analoge Verbote gelten für die Bereitstellung von technischer oder finanzieller Unterstützung oder von Vermittlungsdiensten dafür.Ausnahmen sind für Dual Use-Güter vorgesehen, die für die Luft- und Raumfahrt bestimmt sind oder für nichtmilitärische Zwecke oder für nichtmilitärische Endnutzer.Für all diese Verbote gilt eine Ausnahme für Verträge und Vereinbarungen, die vor dem 12.9.2014 geschlossen wurden.
- Öl-Ausrüstung
Anhang II der VO 833/2014 listet bestimmte Ausrüstungsgegenstände für den Öl- und Gassektor. Es gilt ein direktes und indirektes Verbot des Exportes, des Verkaufs, der Lieferung dieser Güter nach Russland oder zur Verwendung in Russland, wenn begründete Annahme besteht, dass die Güter in der Exploration, Förderung von Tiefsee-Öl, arktischem Öl, Schieferöl verwendet werden. Die VO 1290/2014 (Punkte 3 und 4) enthalten dazu nähere Erläuterungen.
Für den Einsatz in anderen Sektoren, zB für den Gassektor, gilt für im Anhang II gelistete Ausrüstungsgegenstände eine vorherige Genehmigungspflicht. Analog sind auch technische und finanzielle Unterstützungen und Finanzierungen zu behandeln.
Hinsichtlich der ölbezogenen Verbotsbestimmung erlaubt eine unbefristete Ausnahme, dass vor dem 1.8.2014 geschlossene Altverträge durchgeführt werden können, sofern eine Genehmigung des BMWFW vorliegt.
Für die Genhmigungspflicht/das Verbot relevant ist die im Anhang II neben der KN-Position angeführte Warenbeschreibung. Für Güter, die zwar unter die im Anhang II angegebene KN-Nummer einzureihen sind, allerdings nicht der Warenbeschreibung entspechen, sind die erwähnten Beschränkungen nicht anzuwenden, was bei der Zollanmeldung mit „Y939“ zu codieren ist. Mit Anführung des Codes „Y939“ trifft der Ausführer eigenverantwortlich die Feststellung, dass die Ware nicht unter Anhang II der VO 833/2014 fällt.
Art 3a der VO 960/2014 enthält ein Verbot für folgende unmittelbar oder mittelbar zu erbringende Dienstleistungen: Bohrungen, Bohrlochprüfungen, Bohrlochmessungen und Komplettierungsdienste, Lieferung spezialisierter schwimmender Plattformen, sofern diese in Russland für die Erdölexploration oder –förderung von Tiefseeöl, arktischem Öl oder Schieferöl erfolgen.
Ausnahmen gelten für Altverträge oder Rahmenvereinbarungen (vor dem 12.9.2014 geschlossen) oder von akzessorischen Verträgen, die zur Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind.
Weiters ausgenommen sind solche Güterlieferungen und Dienstleistungen, wenn diese zur dringenden Abwendung/Eindämmung von voraussichtlich schwerwiegenden und wesentlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder der Umwelt aufgrund eines Ereignisses erforderlich sind.
- Beschränkung des EU-Kapitalmarktes
Anhang III der VO 833/2014 listet russische Banken, die mehrheitlich im Staatseigentum stehen (SBER Bank, VTB-Bank, VEB-Bank, GAZPROM Bank, ROSSELKHOZ Bank). Es ist verboten, übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente (siehe Definitionen in Art 1 der VO 833/2014 idgF) mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen, die nach dem 1.8.2014 bis 12.9.2014 von diesen Banken begeben wurden, direkt oder indirekt zu kaufen, verkaufen, zu vermitteln, Wertpapierdienstleistungen oder Hilfsdienste zu erbringen. Kaitalmarktbeschränkungen für diese vorgenannten russischen Banken gelten auch für kurz-bis mittelfristige Wertpapiere (mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 90 Tagen) , sofern diese nach dem 12.9.2014 begeben wurden. Dies betrifft die in Anhang III gelisteten russischen Banken, die in Russland niedergelassen sind, außerhalb der EU niedergelassene juristische Personen, die einen Anteil von mehr als 50% an diesen gelisteten Banken halten oder solche juristischen Personen, die im Namen oder auf Anweisung der Vorgenannten handeln.
Analog gilt auch ein Verbot des Zugangs zum EU-Kapitalmarkt (für übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mit mehr als 30 Tagen Laufzeit, die nach dem 12.9.2014 begeben wurden) für die in den Anhängen V und VI der VO 833/2014 idgFgelisteten russischen Unternehmen der Militärgüter- und Ölindustrie (OPK Oboronprom, United Aircraft Corporation, Uralvagonzavod; Rosneft, Transneft, Gazprom Neft).(Details: siehe Art 5 der VO 833/2014 idgF)
2. Sanktionen in Bezug auf die Krim und Sewastopol
Als Reaktion auf die Eingliederung der Krim und Sewastopols hat die EU mit VO 692/2014 idgF folgende Beschränkungen in Kraft gesetzt:
- Importverbot für Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol
Mit VO 692/2014, gültig ab dem Tag ihrer Veröffentlichung am 24.6.2014, verbietet die EU die Einfuhr aller Güter mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol und Finanzierungen sowie Versicherungen/Rückversicherungen im Zusammenhang mit diesen.
Diese Verbote gelten nicht für die Erfüllung von Altverträgen (abgeschlossen bis zum 25.6.2014) mit Endfrist 26.September 2014. Einfuhren im Rahmen der Altvertragsausnahme sind spät. 10 Tage vor Einfuhr dem BMWFW zu melden.
Formal ausgenommen vom Verbot wären auch Ursprungserzeugnisse der Krim/Sewastopols, die aber von der Ukraine mittels eines präferentiellen oder nicht-präferentiellen Ursprungszeugnisses „anerkannt“ wurden.
Da es unter den gegebenen Umständen schwierig sein dürfte, einen offiziellen Nachweis eines regionalen Ursprungs zu erhalten (und da auch die EU trotz Bemühungen nicht in der Lage war, eine Auskunft über die zu wählende Vorgangsweise zu erteilen), wird zumindest für Verladungen auf der Krim empfohlen, vorsorglich eine entsprechende Erklärung des (russischen) Lieferanten einzuholen, um sich abzusichern, dass das zu importierende Gut nicht ein Ursprungserzeugnis der Krim/Sewastopols ist.
- Mit der VO 1351/2014 werden ab dem 20.12.2014 die teilweise bereits geltenden Sanktionsbestimmungen der EU als Reaktion auf die Annexion der Krim und Sewastopols im Hinblick auf Exportverbote für bestimmte Waren und Dienstleistungen (inclusive Finanzdienstleistungen), sowie auf ein generelles Investitionsverbot auf der Krim oder in Sewastopol weiter verschärft. Die GrundVO 692/14 wird dementsprechend geändert:
Exportverbot für in Anhang II gelistete Güter und Technologien an natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen auf der Krim oder in Sewastopol oder zur dortigen Verwendung. Betroffen sind gelistete Ausrüstungen und Technologien für die SektorenVerkehr, Telekommunikation, Energie und die Nutzung von Öl-, Gas- und Mineralreserven auf der Krim und in Sewastopol (Art 2b).
Analog verboten ist der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe dieser Güter zur vorgenannten Verwendung sowie damit im Zusammenhang stehende mittelbare oder unmittelbare technische Unterstützung, Vermittlungsdienste, Finanzierung.
Für diese Verbote gilt bis zum 21.3.2015 eine Ausnahmen für Altverträge, die vor dem 20.12.2014 geschlossen wurden. Solche Transaktionen sind den Behörden spätestens 5 Arbeitstage vor Durchführung zu melden.
Der neue Art 2a enthält ein Investitionsverbot: er verbietet den Erwerb von oder die Ausweitung einer Beteiligung am Eigentum an Immobilien sowie den Erwerb von Beteiligungen an oder der Kontrolle über Einrichtungen auf der Krim oder in Sewastopol (zur Definition von „Einrichtung“ siehe Pkt 1, der VO 1351/2014), weiters die Gewährung von Darlehen für diese, die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen oder die damit zusammenhängende Erbringung von Wertpapierdienstleistungen. Auch hier gilt eine Altvertragsausnahme (Vertragsabschluss vor dem 20.12.2014).Verboten ist weiters(Art 2c und 2d)
- technische Hilfe, Vermittlungs-, Bau- oder Ingenieursdienstleistungen für Infrastruktur in den genannten Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie und die Nutzung von Öl-, Gas- und Mineralreserven. Es gilt eine Altvertragsklausel (Vertragsabschluss vor dem 20.12.2014, Erfüllung bis zum 21.3.2015, Meldung spätestens 5 Werktage im Voraus).
- die Erbringung von Tourismusdienstleistungen für die Krim und Sewastopol. Es gilt eine Altvertragsklausel (Vertragsabschluss vor dem 20.12.2014, Erfüllung bis zum 21.3.2015, Meldung spätestens 5 Werktage im Voraus).
- die im neuen Anhang III der VO 1351/2014 genannten Häfen auf der Krim anzulaufen oder Zwischenstopps von Kreuzfahrtschiffen in diesen Häfen; es gilt eine Altvertragsklausel (Vertragsabschluss vor dem 20.12.2014, Erfüllung bis zum 21.3.2015 Meldung spätestens 5 Werktage im Voraus) und eine Ausnahme für Notfälle.
Es gibt die Möglichkeit von Ausnahmen (Erteilung einer Genehmigung) zugunsten von Krankenhäusern, öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, zivilen Bildungseinrichtungen, für medizinische Zwecke, für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und der Umwelt, für die Instandhaltung und die Sicherheit bestehender Infrastruktur, in Fällen diplomatischer Immunität und in bestimmten Notfällen, etc.
3. Sanktionen gegen das frühere Regime der Ukraine
Mit VO 208/2014 wurden Finanzsanktionen gegen bestimmte in Anhang I gelistete Personen, Organisationen oder Einrichtung des früheren Yanukovych-Regimes erlassen. Dies beinhaltet das Einfrieren von Konten in der EU, das Verbot des unmittelbaren und mittelbaren zur Verfügung Stellens von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen an diese.
Es gibt unter anderem eine Ausnahme von Zahlungen von gelisteten Personen zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus Altverträgen (nach Genehmigung der Kontenfreigabe durch die OeNB). Daneben besteht ein Erfüllungsverbot für Forderungen im Zusammenhang mit Verträgen.
4. Personenlistungen/Finanzsanktionen
Die EU hat eine Reihe von Sanktionslisten veröffentlicht mit denen die jeweils gelisteten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtung de facto vom Geschäftsleben ausgeschlossen werden. Es handelt sich um Personen, die in der Ukraine, inRussland bzw. auf der Krim/in Sewastopol aktiv sind.
Die EU-Konten dieser Personen werden gesperrt; es ist verboten, diesen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zu Gute kommen zu lassen (Bezahlungs- und Bereitstellungsverbot).
Die Feststellung eines mittelbaren Bereitstellungsverbotes ist unter Umständen schwierig. Seitens der EU gibt es dazu eine Interpretationshilfe.
Es gilt für gelistete natürliche Personen ein Ein- und Durchreiseverbot in die EU.
Solche Personenlistungen finden sich in der VO 269/2014 idgF, sowie in der VO 208/2014.
(Details siehe unter „Rechtsquellen“)
Daneben haben auch die USA und eine Reihe von anderen Staaten Sanktionslisten veröffentlicht.
5. Zollabfertigung/Ausführererklärung
Aufgrund der Komplexität der Sanktionsmaßnahmen ist es für die Transportwirtschaft nicht selten schwierig, selbst eine Beurteilung der Sanktionsbetroffenheit der Sendung zu treffen. Es wird vermehrt eine freiwillige Erklärung des Ausführers verlangt, in der dieser – nach vorheriger eingehender Prüfung – bestätigt, dass die relevanten Embargoprüfungen erfolgt sind und die auszuführende Ware von den restriktiven Maßnahmen nicht erfasst ist.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat dazu ein Muster einer freiwilligen Ausführererklärung verfasst. Die gewählten Formulierungen sind als Vorschlag zu verstehen und müssen nicht in dieser Form verwendet werden; die Ausführererklärung stellt auch nicht eine behördliche Verpflichtung dar.
Auf Basis dieser Ausführererklärung ist der Spediteur bzw. Frächter in der Lage, bei der Ausfuhr-Zollanmeldung die entsprechende Codierung für die Nichtsanktionsbetroffenheit der Warensendung nach Russland zu tätigen.
Die Ausführererklärung entbindet das Speditions- oder Transportunternehmen allerdings dann nicht von seiner Haftung, wenn der Spediteur bzw. Frächter – unter Anwendung der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmannes – Kenntnisse oder Vermutungen über Umstände hat oder haben müsste, die an der Richtigkeit der Erklärung des Ausführers zweifeln lassen. In diesem Fall trifft den Spediteur bzw. Frächter die Pflicht, den Ausführer vor Abgabe der Ausfuhrzollanmeldung entsprechend zu informieren.
Rechtsquellen:
1. Sanktionen gegen Russland:
VO 833/2014 (kons. Fassung), geändert durch VO 1290/2014 (Technical Package) Beschluss 2014/512/GASP,
2. Personenlistungen:
VO 269/2014 (kons. Fassung), ergänzt und geändert durch VO 1225/2014,
VO 1270/2014, VO 2015/240
Beschluss 2014/145/GASP (kons. Fassung)
3. Sanktionen in Bezug auf Krim/Sewastopol
VO 692/2014 (kons.Fassung), geändert durch VO 1351/2014
4. Sanktionen gegen früheres Ukraine-Regime
VO 208/2014 (kons.Fassung), ergänzt durch VO 2015/138
5. gültige Dual Use-Liste
VO 1382/2014
HINWEIS:
Neben den oben dargestellten besonderen embargorechtlichen Bestimmungen bleiben die allgemeinen Ausfuhrkontrollregelungen zusätzlich anwendbar (zB EU-Dual Use-Verordnung).
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Die Sanktionsliste der EU gegen Personen
Aus der Ukraine:
– Sergej Aksjonow, Regierungschef der Krim
– Wladimir Konstantinow, Vorsitzender des Krim-Parlaments
– Rustam Temirgaliew, Vizeregierungschef der Krim
– Denis Beresowski, übergelaufener Kommandeur der Ukrainischen Marine
– Aleksander Tschalyi, Stadtchef von Sewastopol
– Pjotr Sima, Chef des Sicherheitsdienstes der Krim
– Juri Tserebtsow, Mitglied des Krim-Parlaments
– Sergej Zekow, Vizesprecher des Krim-Parlaments
Aus Russland:
– Dmitri Rogosin, Vize-Regierungschef
– Sergej Glasjew und Wladislaw Surkow, Berater von Präsident Putin
– Valentina Matwijenko, Vorsitzende des Föderationsrats
– Michail Malyschew, Vorsitzender der Wahlkommission auf der Krim
– Waleri Medwedew, Vorsitzender der Wahlkommission von Sewastopol
– Dmitri Kisseljow, russischer TV-Journalist
Mitglieder des Föderationsrates:
– Nikolai Ruschkow, Viktor Oserow, Wladimir Djabarow, Andrej Klischas, Jewgeni Buschmin, Alexander Totonow und Oleg Pantelejew
Mitglieder der Staatsduma:
– Sergej Narischkin, Vorsitzender der Staatsduma
– Sergej Mironow, Vorsitzender der Partei Gerechtes Russland
– Jelena Misulina, Sergej Schelesnjak und Loenid Slutski
Mitglieder des Militärs:
– Aleksander Witko, Kommandeur der Schwarzmeerflotte
– Alexander Nossatow und Waleri Kulikow, Vize-Kommandeure der russischen Schwarzmeerflotte
– Anatoli Sidorow, Kommandeur westlicher Militärbezirk der russischen Armee
– Aleksander Galkin, Kommandeur südlicher Militärbezirk der russischen Armee
– Igor Turtschenjuk, laut EU Kommandeur der russischen Truppen auf der Krim
Die Sanktionsliste der USA:
Aus der Ukraine:
– Viktor Janukowitsch, nach Russland geflüchteter Ex-Präsident
– Viktor Medwedtschuk, früherer Berater von Janukowitsch
– Sergej Aksjonow, Regierungschef der Krim
– Wladimir Konstantinow, Vorsitzender des Krim-Parlaments
Aus Russland:
– Dmitri Rogosin, Vize-Regierungschef
– Valentina Matwijenko, Vorsitzende des Föderationsrats
– Sergej Iwanow, Stabschef Putins und ehemaliger Verteidigungsminister
– Alexej Gromow, Vize-Stabschef Putins, zuständig für Kontrolle der Staatsmedien
– Igor Sergun, Chef des russischen Militärgeheimdienstes
– Viktor Iwanow, Direktor der staatlichen Anti-Drogenbehörde und Ex-KGB-Offizier
– Arkadi und Boris Rotenberg, Milliardäre und Kindheitsfreunde Putins
– Gennadi Timtschenko, Gründer des Ölhandelsunternehmens Gunvor
– Wladimir Jakunin, Chef der staatlichen russischen Eisenbahngesellschaft
– Juri Kowaltschuk, größter Einzelaktionär der Rossija Bank
– Rossija Bank, persönliche Bank ranghoher Politiker der Russischen Föderation
Berater von Präsident Putin:
– Andrej Fursenko, Sergej Glasjew und Wladislaw Surkow
Mitglieder der Staatsduma:
– Sergej Narischkin, Vorsitzender der Staatsduma
– Sergej Mironow, Vorsitzender der Partei Gerechtes Russland
– Jelena Misulina, Sergej Schelesnjak und Leonid Sluzki
Mitglieder des Föderationsrates:
– Andrej Klischas
Die Sanktionsliste Russlands:
Aus den USA:
– Benjamin Rhodes, Präsidentenberater und Berater für nationale Sicherheit
– Caroline Atkinson, stellvertretende Präsidentenberaterin für Wirtschaftsfragen
– Daniel Pfeiffer, Präsidentenberater
– Harry Reid, demokratischer Mehrheitsführer im Senat
– John Boehner, Vorsitzender des Repräsentantenhauses
– Robert Menendez, demokratischer Senator und Außenpolitiker
– Mary Landrieu, demokratische Senatorin
– John McCain, republikanischer Senator
– Daniel Coats, republikanischer Senator und Ex-Botschafter in Berlin
Stand: 21.03.2014 17:26 Uhr
Weiteres Vorgehen der Euro-USA
„Mit Nachdruck am europäischen Energiebinnenmarkt arbeiten“
Die EU hatte Anfang März die Umsetzung der zweiten Stufe des dreistufigen Sanktionsverfahrens beschlossen und Einreise- und Vermögenssperren gegen 21 Ukrainer und Russen ausgesprochen.
Bei einer weiteren Verschärfung der Lage sei die Europäische Union (EU) jederzeit bereit, weitere Schritte einzuleiten, sagte Merkel: „Und dabei wird es ganz ohne Zweifel auch um wirtschaftliche Sanktionen gehen.“ Offen sei, ob die Ende April geplanten deutsch-russischen Regierungskonsultationen stattfinden.
Die russische Regierung kritisierte das Vorgehen des Westens. „Einseitige Sanktionen haben nie etwas Gutes gebracht, sie sind illegitim“, sagte Außenminister Sergej Lawrow vor dem Parlament in Moskau.
Auf dem zweitägigen EU-Gipfel soll der politische Teil des EU-Assoziierungsvertrages über einen Reformdialog mit der Ukraine unterzeichnet werden. Debattiert werden soll auch darüber, wie die EU-Staaten unabhängiger von russischen Gas- und Öllieferungen werden können. „Wir müssen mit Nachdruck am europäischen Energiebinnenmarkt arbeiten“, sagte Merkel.
Visapflicht für russische Staatsbürger
Bezugsquellen und Transporte müssten erweitert und Abhängigkeiten weiter verringert werden. Der Wirtschaftsteil des Assoziierungsabkommens mit dem Freihandel im Mittelpunkt soll erst später unterschrieben werden.
Der ukrainische Ministerpräsident Arseni Jazenjuk lehnte eine Visapflicht für russische Staatsbürger fürs Erste ab. Dieser Schritt müsse sehr genau geprüft werden, „denn an der Beibehaltung des visafreien Verkehrs ist eine große Zahl der Bürger in erster Linie im Süden und Osten des Landes interessiert“, sagte Jazenjuk in Brüssel.
Er widersprach damit Sicherheitsratschef Andrej Parubij, der zuvor die Einführung von Visa als Reaktion auf den umstrittenen Beitritt der Krim zu Russland angeordnet hatte. Etwa drei Millionen Ukrainer arbeiten im Nachbarland. Es bestehen zudem enge verwandtschaftliche Beziehungen.
03.04.2014 – Sanktion auch im Weltall
Die US-Raumfahrtgentur Nasa hat sich den Protesten gegen das russische Vorgehen angeschlossen und legt die Kooperation mit Roskosmos auf Eis – außer bei der ISS.
Wie die Tageszeitung „New York Times“ berichtete, dürfen Mitarbeiter der US-Raumfahrtbehörde nicht mehr nach Russland reisen und Vertreter der russischen Regierung keine Nasa-Einrichtungen mehr besuchen. Wie die Nasa in einer Email an Führungskräfte der Raumfahrtbehörde weiter schrieb, soll es keine bilateralen Treffen, E-Mail-Kontakte sowie Telefon- und Videokonferenzen mehr geben. Der US-Fernsehsender Fox News betonte, die Echtheit des Schreibens sei der TV-Station bestätigt worden.
Keine Abstriche soll es aber bei der Zusammenarbeit beim derzeit wichtigsten Weltraumprojekt geben, der Internationalen Raumstation ISS (das Artikelbild zeigt die Besatzung). Der Flug des deutschen Astronauten Alexander Gerst mit einem US-Amerikaner und einem Russen zur ISS soll wie geplant Ende Mai stattfinden. Moskau reagierte deshalb auch demonstrativ gelassen auf die Ankündigung der Nasa. Außer der ISS gebe es überhaupt keine Zusammenarbeit mit den USA auf Staatsebene, teilte Vizeregierungschef Dmitri Rogosin per Twitter mit.
Die USA sind nach dem Ende ihres Shuttle-Programms auf russische Sojus-Kapseln für den Transport von Astronauten zur ISS angewiesen. Pro Reise zahlt die Nasa umgerechnet 50 Millionen Euro. Derzeit arbeiten zwei US-Amerikaner auf der Raumstation.
Kritik von Roskosmos
Anders als die Regierung in Moskau äußerten an Weltraumprojekten beteiligte russische Stellen sich durchaus kritisch zum Vorgehen der Nasa. Ein namentlich nicht genannter Mitarbeiter der russischen Weltraumbehörde Roskosmos sprach nach einem Bericht der Deutschen Presseagentur von einem „ernsten Schritt“ der USA. „Wir hängen von der Nasa zwar nicht ab, weil wir im Unterschied zu ihr ein einsatzfähiges Raumschiff besitzen“, sagte er. Allerdings hätten beide Länder 1975 sogar zu Zeiten des Kalten Krieges beim sogenannten Apollo-Sojus-Test-Projekt zusammengearbeitet, betonte der Roskosmos-Mann.
Der Chef des russische Maschinenbauunternehmens Energomash, Wladimir Solnzew, sagte der Agentur Ria Nowosti: „Die Strafmaßnahmen zielen auf Moskau, treffen im Endeffekt aber die ganze Welt, weil Wissenschaft für alle wichtig ist.“ Energomash lieferte bisher Raketen-Triebwerke an die USA.
Ähnlich argumentierte der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), Professor Johann-Dietrich Wörner: „Bereits die Kopplung von Sojus und Apollo im Jahr 1975 hat gezeigt, welchen völkerverbindenden Platz die Raumfahrt in der Geschichte einnehmen kann.“ Heute sei die Internationale Raumstation, das größte Technologieprojekt der Menschheit, verbunden mit der technisch-technologischen und wissenschaftlichen Kooperation über politische Grenzen hinaus, der Beweis für die friedliche Nutzung des Weltraums, unterstrich der Wissenschaftler.
7.4.2014
Im Streit um den Anschluss der Halbinsel Krim an Russland treibt der Westen die internationale Isolierung Moskaus voran. Allerdings ohne großen Erfolg.
Aktienkurse gehen angeblich auf Talfahrt, Rating-Aussichten sinken, Visa und Mastercard stellen Transaktionen für die Rossija-Bank ein: In der russischen Wirtschaft zeigen sich Folgen der Sanktionen. Ein Oligarch verkaufte gerade noch rechtzeitig Firmenanteile.
Russische Unternehmen spüren angeblich bereits die verschärften Sanktionen von USA und EU. In Moskau fiel der Micex-Aktienindex kurz nach der Handelseröffnung um 2,7 Prozent, der RTS gab um 3,5 Prozent nach. Die Kreditkartenfirmen Visa und Mastercard teilten mit, dass sie Zahlungstransaktionen für Kunden der Bank Rossija eingestellt hätten. Rossija wurde am Donnerstag von den USA mit Sanktionen belegt, weil dort „bedeutende Gelder der russischen Führung“ deponiert seien.
Rossija teilte mit, man werde die Arbeit wie gewohnt fortsetzen. Allen Verpflichtungen gegenüber Kunden und Partnern werde nachgekommen. Auch der stellvertretende russische Finanzminister Alexej Moiseew beteuerte, er erwarte vorerst keine größeren Auswirkungen der Sanktionen. „Im Moment sehe ich keine ernsthaften Konsequenzen für den Finanzsektor“, sagte Mooisew.
Die Raifeisenbank Austria schloss ihre Filialen auf der Krim. Außerdem habe Washington eine russische Bank auf die Sanktionsliste gesetzt.
Im UN-Sicherheitsrat kam es am Mittwoch (Ortszeit) in New York zu hitzigen Wortgefechten zwischen den Botschaftern Russlands und der USA.
Power sagte hingegen, die USA lehnten „Russlands Militärintervention und Landraub auf der Krim“ ab. Nach der Verhängung von Sanktionen gegen Moskau seien Washington und seine Verbündeten zu „weiteren Schritten bereit, falls die russische Aggression“ weitergehe.
Tschurkin bezeichnete ihre Worte als inakzeptable Beleidigungen Russlands.
Die US-Diplomatin der UN Samantha Power warf dem Kreml „Landraub auf der Krim“ vor: „Ein Dieb kann Eigentum stehlen, aber damit geht der Besitz nicht automatisch auf den Dieb über.“
Schlagabtausch vor der UN: US-Botschafterin Samantha Power hat Russland vorgeworfen. Amtskollege Witali Tschurkin bezeichnet ihre Worte als inakzeptable Beleidigung.
Russland beschuldigte die USA daraufhin vor, sich auf „Boulevardzeitungs-Niveau“ herabzulassen. Ansonsten zeigte sich Botschafter Witali Tschurkin aber betont gleichgültig: „Wir haben die Reaktionen der westlichen Länder zur Kenntnis genommen.“
US-Präsident Barack Obama schloss eine amerikanische Militärintervention in der Krim-Krise aus. „Wir werden uns in der Ukraine nicht auf ein militärisches Eingreifen einlassen“, sagte er dem lokalen TV-Sender NBC 7 San Diego. Stattdessen werde man alle diplomatischen Wege gehen, damit die internationale Gemeinschaft eine „klare Botschaft“ an die Adresse Russlands schicke.
Die USA und die Ukraine wollen einem Bericht des britischen „Guardian“ zufolge an ihrer für Juli geplanten gemeinsamen Militärübung „Rapid Trident“ festhalten. Auch Großbritannien werde Soldaten schicken, habe sich aber noch nicht entschieden wie viele, berichtete die Zeitung unter Berufung auf Londoner Regierungsquellen. Das Manöver findet seit 2006 jährlich statt.
G8 gekündigt
Kanzlerin Merkel betonte in Berlin, der Anschluss der Krim an Russland erfordere „die entschlossene wie geschlossene Antwort“ Europas und seiner Partner. „Solange das politische Umfeld für ein so wichtiges Format wie die G 8 nicht gegeben ist, gibt es die G 8 nicht mehr, weder den Gipfel noch das Format als solches.“
US-Ratingagenturen stufen Russland herab
Der Politiker widersprach auch Einschätzungen von Rating-Agenturen, wonach die Krim-Krise Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Landes haben könnte. Nach der US-Ratingagentur Standard & Poor’s hatte kurz zuvor auch der Konkurrent Fitch Russland schlechter eingestuft. Fitch teilte am Freitag mit, die wirtschaftlichen Aussichten Russlands würden von stabil auf negativ herabgesetzt. Diesen Schritt hatte Standard & Poor’s bereits am Vorabend vollzogen.
Auf der US-Sanktionsliste steht seit Donnerstag auch der russische Milliardär Gennadi Timtschenko, der offenbar gerade noch rechtzeitig reagierte. Nach Angaben des Unternehmens trennte sich Timtschenko am Mittwoch von seiner Beteiligung am Rohstoffhandelskonzern Gunvor. Er habe die Anteile an seinen schwedischen Geschäftspartner Torbjörn Törnqvist verkauft, den Vorstandschef von Gunvor. Dieser sei jetzt mit 87 Prozent Mehrheitsaktionär des Unternehmens, das unter anderem mit Öl und Gas handelt und Sitze in der Schweiz und den Niederlanden hat.
Timtschenko gehört zu einer Reihe von Verbündeten des russischen Präsidenten Wladimir Putin, gegen die von der US-Regierung am Donnerstag wegen des Krim-Konflikts Sanktionen verhängt wurden. Zu ihnen gehören auch die Brüder Arkadi und Boris Rotenberg, die das US-Magazin „Forbes“ zu den einflussreichsten Unternehmern Russlands zählt und die Jugendfreunde und Judo-Sparringspartner von Putin sind. Timtschenko habe enge Geschäftsbeziehungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin, sagten US-Regierungsbeamte dem „Wall Street Journal“. Mit der Aufnahme in die US-Sanktionsliste wird unter anderem das Vermögen der betroffenen Personen eingefroren.
Nach den USA hatten am Donnerstagabend auch die europäischen Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel die Sanktionen gegen Russland verschärft. Als Reaktion auf die angestrebte Eingliederung der ukrainischen Halbinsel Krim in die Russische Föderation wurden Einreise- und Kontosperren ausgeweitet. Die EU erweiterte ihre Sanktionsliste um zwölf weitere Personen auf nunmehr 33 Menschen, die von den Strafmaßnahmen betroffen sind. Außerdem wurde der erste Schritt für mögliche Wirtschaftsstrafmaßnahmen unternommen. „Wir haben die Kommission gebeten, dass sie zu solchen möglichen wirtschaftlichen Sanktionen in einem breiten Bereich vorbereitende Arbeiten trifft“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Vor Verschärfung der US-Sanktionen
Putin-Vertrauter verkauft Firmenanteile
Es ist alles andere als ein Zufall: Einen Tag vor der Verschärfung der US-Sanktionen gegen Russland hat ein Vertrauter von Präsident Putin seine Anteile an der Genfer Firma Gunvor verkauft. Er wollte den möglichen Sanktionen offenbar zuvorkommen.
Die Sache hat nicht nur ein Geschmäckle, sondern ist ein Wirtschaftskrimi der besonderen Art.Nur einen Tag vor der Verschärfung der US-Sanktionen gegen Russland hat Gennadi Timtschenko, ein Vertrauter des russischen Präsidenten Wladimir Putin, seine Anteile an der Genfer Firma Gunvor verkauft.
Gunvor ist viertgrößter Ölhändler der Welt
Der Zeitpunkt ist alles andere als ein Zufall und zeigt, dass russische Geschäftsleute sehr schnell reagieren, wenn es um die eigenen Interessen geht. Timtschenko ist nicht irgendwer und die Rohstoffirma Gunvor ebenfalls nicht. Nach Angaben des US-Magazin „Forbes“ ist der russische Oligarch der sechstreichste Mann Russlands, Gunvor zählt zu den ganz Großen der Branche.
Nach Vitol, Glencore und Trafigura ist Gunvor der viertgrößte Ölhändler der Welt, der es nach eigenen Angaben 2012 auf einen Umsatz von 90 Milliarden Dollar brachte. Die Firma ist auf Zypern registriert mit Sitz in Amsterdam, Singapure und Genf, handelt mit Öl und investiert in Energie-Infrastruktur wie Terminals und Hafenanlagen.
Enge Beziehung zu Präsident Putin
Die Hälfte der rund 116 Millionen Tonnen Öl, die das Genfer Rohstoffunternehmen 2010 verscherbelt hat, stammt aus Russland. Das ist alles andere als selbstverständlich und zeigt die Russian Connection. Die ist einzigartig, weil Timtschenko offenbar ein alter Kumpel von Russlands Präsident Putin ist. Beide kennen sich angeblich aus alten KGB Zeiten. So eng ist die Beziehung Timschenko-Putin, dass ein russischer Politikwissenschaftler einmal äußerte, Putin sei selber an Gunvor beteiligt, natürlich nicht direkt, sondern über diskrete Strukturen. Das haben die Gunvor Eigentümer und der Kreml stets bestritten.
Doch die Russian Connection läuft wie geschmiert. Das zeigt der hohe Anteil russischen Öls sowie die Person Timtschenko. Dass der letzten Mittwoch alle eigenen Anteile an der im Jahre 2000 von ihm mitgegründeten Gunvor verkauft hat, dient ganz klar dem Ziel, möglichen Sanktionen zuvorzukommen.
Firma bleibt in der Hand der Gründer
Denn die USA hatten wegen der Krim-Krise ihre Strafmaßnahmen gegen Russland verschärft und neben russischen Regierungsvertretern und Wirtschaftsbossen auch den 61- jährigen Putin Buddy Timtschenko auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Sollte er Konten in den USA besitzen, seien diese ab sofort eingefroren, hieß es von Seiten des US Finanzministeriums.
Dass der Verkauf seiner Gunvor Anteile blitzschnell erfolgen konnte, der Verkaufspreis ist unbekannt, war nur deshalb möglich, weil der Käufer Timschenko´s Geschäftspartner und CEO Torbjörn Törnquist ist. Er besitzt damit auf einen Schlag 87 Prozent des Unternehmens, auf gut deutsch. Die Firma bleibt in der Hand der Gründer und unter russischer Kontrolle.
Politische Sanktionen mehr als nur Kosmetik?
Allerdings könnten die Geschäftspartner von Gunvor Druck ausüben. Das Unternehmen verfügt über Kreditlinien von 14 Milliarden Dollar, arbeitet nach eigenen Angaben mit 50 Topbanken weltweit zusammen und dealt mit 17 der 20 größten Energieunternehmen der Welt. Insofern darf die Frage gestellt werden, ob politische Sanktionen mehr sind als nur Kosmetik oder Politics of Symbolic Action, oder ob die Kollaboration des Westens die eigenen politischen Ziele klar unterminiert.
Ach ja – eine bayerische Connection gibt es auch. Gunvor hat im 2012 die insolvente Petroplus Gruppe übernommen, darunter die Raffinerien in Antwerpen und Ingolstadt. So mancher deutsche Autofahrer hat also Putins Sprit im Tank.
Stand: 21.03.2014 14:16 Uhr
15.04.2014 Erneute Verschärfung der Sanktionen gegen Russland
- Sergej Mironow, Abgeordneter der Duma und Vorsitzender der Duma-Fraktion der Partei Gerechtes Russland (EU/USA)
- Sergej Naryschkin, Vorsitzender der Staatsduma (EU/USA)
- Sergej Iwanow, der Ex-Verteidigungsminister ist Chef der Präsidialverwaltung und gilt als enger Vertrauter Putins. (USA)
- Wladimir Jakunin, Chef der staatlichen Eisenbahngesellschaft und ein enger Vertrauter Putins (USA)
- Gennadi Timtschenko, hat das Ölhandelsunternehmen Gunvor mitgegründet und unterhält enge Geschäftsbeziehungen mit Putin. (USA)
- Arkadi und Boris Rotenberg, gelten als langjährige gute Bekannte Putins. Die Geschäftsleute sollen im Zuge der Olympischen Spiele in Sotschi milliardenschwere Verträge erhalten haben. (USA)
- Andrej Klischas, unterstützte im russischen Föderationsrat öffentlich die Entsendung von Truppen auf die Krim. (EU/USA)
- Sergej Aksjonow, hat sich als neuer, moskautreuer Krim-Regierungschef für das Referendum eingesetzt. (EU/USA)
- Wladimir Konstantinow, teilte Anfang März als Parlamentschef der Krim mit, dass die Halbinsel als eigener Staat existieren solle. (EU/USA)
- Dmitri Rogosin, russischer Vize-Regierungschef und damit Stellvertreter Dmitri Medwedews, davor war er Nato-Botschafter. (EU/USA)
- Valentina Matwijenko, die Vorsitzende des Föderationsrates hat Anfang März einem Militäreinsatz auf der Krim im Grundsatz zugestimmt. (EU/USA)
- Viktor Janukowitsch, ihm wird vorgeworfen, er habe vor seiner Entmachtung als ukrainischer Präsident demokratische Prozesse unterhöhlt. (USA)
- Wladislaw Surkow, war bis Mai 2013 stellvertretender Ministerpräsident Russlands und kehrte wenig später als Putins Berater zurück. (EU/USA)
- Alexej Tschaly, warb als Verwaltungschef Sewastopols dafür, die Stadt zu einer separaten Einheit der russischen Föderation zu machen. (EU)
- Sergej Glasjew, Berater von Präsident Putin (EU)
- Dmitri Kisseljow, russischer TV-Journalist (EU)
- Alexander Nossatow, Vize-Kommandeur der russischen Schwarzmeerflotte (EU)
- Igor Turtschenjuk, laut EU Kommandeur der russischen Truppen auf der Krim (EU)
- Waleri Kulikow, Vize-Kommandeur der russischen Schwarzmeerflotte (EU)
- Michail Malyschew, Vorsitzender der Wahlkommission auf der Krim (EU)
- Waleri Medwedew, Vorsitzender der Wahlkommission von Sewastopol (EU)
- Jelena Misulina, Abgeordnete der russischen Staatsduma (EU)
Am 15. April hat die EU weitere vier Personen auf die Liste gesetzt:
- Sergej Arbusow, ehemaliger kommissarischer Ministerpräsident der Ukraine
- Edward Stawitzki, ehemaliger ukrainischer Energieminister
- Oleksandr Klymenko, für Steuern zuständiger Minister
- Juri Iwanjuschtschenko, ukrainischer Abgeordneter
15.4.2014 Russland führt nun seinerseits Sanktionen gegen EU und USA ein.
Auf der Liste Russlands stehen:
- Benjamin Rhodes, berät US-Präsident Obama, unter anderem in Fragen der nationalen Sicherheit.
- Harry Reid, demokratischer Mehrheitsführer und Fraktionsvorsitzender der Demokraten im US-Senat
- John Boehner, Vorsitzender des US-Repräsentantenhauses und hat dafür plädiert, Moskau militärisch und wirtschaftlich unter Druck zu setzen.
- Robert Menendez, sitzt dem Außenausschuss im Senat vor und ist demokratischer Senator.
- John McCain hat Obama als prominenter republikanischer Senator vorgeworfen, Putin gegenüber nicht hart genug zu sein.

Jagd auf roter Oktober Teil II
28.07.2014 – EU beschliesst neue Sanktionen gegen Russland – Jagd auf Putin geht weiter
Mehr als 87 Namen stehen inzwischen auf der schwarzen Liste der EU/USA. Aber das ist ihnen noch nicht genug.
Die Europäische Union setzt weitere Sanktionen gegen Russland um. Nun stehen nicht mehr nur Privatpersonen und Unternehmen, sondern ganze Branchen im Visier der EU.
Acht weitere Personen und drei Unternehmen sind nun auf die erneuerte schwarze Liste gegen Russland und die Ukraine gesetzt worden. Darunter sind unter anderem der erste stellvertretende Leiter der Präsidialverwaltung, Alexej Gromow, sowie die Geschäftsleute Juri Kowaltschuk, Nikolai Schalamow, Arkadi Rotenberg und Konstantin Malofejew. Auf die Liste wurden der russische Rüstungskonzern Almas-Antej, der Billigflieger Dobroljot (eine Aeroflot-Tochter) sowie die Russische nationale Kommerzbank gesetzt.
Neben der Erweiterung der schwarzen Liste führt die EU einen Block an Zusatzsanktionen gegen die an Russland angeschlossene Krim ein. Dazu gehören das Verbot von Handels- und Investitionsprojekten sowie die Gewinnung von Öl, Gas und Mineralvorkommen.
Darstellung der neuen EU-Sanktionen in Deutschland
Die EU macht gegenüber Russland Ernst und verhängt Wirtschaftssanktionen. Die Botschafter der 28-Mitgliedsstaaten einigten sich (nickten ab) in Brüssel auf ein Sanktionspaket. Dazu gehört der erschwerte Zugang zu EU-Finanzmärkten für russische Banken, ein Verbot von Rüstungslieferungen, ein Exportverbot für Hochtechnologie an das russische Militär und für Spezialtechnik zur Ölförderung. (Bohrgestänge z.b.)
Die Sanktionen müssen bis zum 30.07.2014 förmlich von den Regierungen in den 28 Hauptstädten gebilligt werden. Da sollen sie im Amtsblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.
Als Kernstück der Sanktionen gelten die Beschränkungen im Finanzbereich: Sie werden russischen Banken den Handel mit Anleihen in der EU verbieten und damit die als angeschlagen geltende russische Wirtschaft belasten.
Bisher gelten nur Kontensperrungen und Einreisebeschränkungen für einzelne Russen, zuletzt wurden auch Firmen auf die EU-Sanktionsliste gesetzt.
Auch die USA erhöhen den Druck auf den russischen Finanzsektor. Das Finanzministerium in Washington verhängte heute Sanktionen gegen die Grossbank VTB, die Bank of Moscow und die Russische Landwirtschaftsbank. Aus den USA heraus und von US-Bürgern dürfen fortan keine mittel- und langfristigen Finanzierungsgeschäfte mehr mit diesen Geldhäusern getätigt werden. Alle drei Banken stehen unter der Kontrolle der russischen Regierung.
Vereinbarung mit US-Präsident Barack Obama
Am 28.7.2014 vereinbarten US-Präsident Barack Obama, Bundeskanzlerin Angela Merkel und andere Staats- und Regierungschefs der EU, Russland mit Hilfe von Sanktionen zum Einlenken in der Ukraine-Krise zu bewegen.
US-Aussenminister John Kerry bezeichnete nach einem Treffen mit seinem ukrainischen Amtskollegen Pawel Klimkin in Washington weitere Sanktionen gegen Russland als unausweichlich, sollte Putin nicht aufhören, die Separatisten in der Ukraine zu unterstützen. Russland liefere noch immer Waffen in die Ukraine und habe mit Artillerie über die Grenze gefeuert, sagte Kerry.
Die neuen Sanktionen können Russland nach Meinung von Experten in die Rezession treiben. Die EU lieferte im vergangenen Jahr Waren im Wert von 120 Milliarden Euro nach Russland, davon entfiel der Löwenanteil mit 36 Milliarden Euro auf Deutschland. An den gesamten deutschen Ausfuhren hatte das Russland-Geschäft allerdings nur einen Anteil von 3,3 Prozent.
Kritik an Aufklärung nach Flugzeugabsturz (Offenlegung von Beweisen und Fragen werden ignoriert)
Die EU beschuldigt Russland auch, zu wenig zur Aufklärung des Absturzes der Boeing 777 der Malaysia Airlines beizutragen und prorussische Separatisten in der Ostukraine zu unterstützen. Bei dem Absturz des Flugzeugs kamen 298 Passagiere ums Leben, 195 der Opfer stammten aus den Niederlanden.
Die Sanktionen seien ein starkes Signal an die Regierung in Moskau, dass sie sich auf dem falschen Pfad befinde, sagte der niederländische Aussenminister Frans Timmermans im Parlament in Den Haag.
US Sanktionen am 29.07.2014
In der zum 30.07.2014 sprach US-Präsident Barack Obama von einer eng koordinierten Aktion mit der EU. Die neuen Strafmassnahmen würden sich jetzt gegen den russischen Finanzsektor sowie gegen den Energie- und Militärsektor richten. Damit hätten sie «noch mehr Biss».
Das Washingtoner Finanzministerium setzte nach eigenen Angaben unter anderem drei weitere Banken auf die Sanktionsliste. Es handle sich um die Bank von Moskau, die Russische Landwirtschaftsbank sowie die VTB Bank. Dadurch werde der Zugang zu mittel- und langfristiger Dollarfinanzierung erschwert, hiess es.
Betroffen seien auch das grösste russische Schiffsbau-Unternehmen (United Shipbuilding Corporation), Technologiefirmen im Militärbereich sowie Unternehmen aus der Ölbranche.
Von den jüngsten, verschärften Sanktionen sind auch drei langjährige Weggefährten von Russlands Präsidenten Wladimir Putin betroffen.
Wie aus einem EU-Dokument hervorgeht, gehört zu dem Kreis Putins früherer Judopartner Arkady Rotenberg. Auch Juri Kowaltschuk steht auf der Liste; er ist Präsident der Bank Rossiya, die seit dem Anschluss der Krim an die Russische Föderation dort Zweigstellen eröffnet hat.
Die prowestliche ukrainische Führung feierte die verschärften Sanktionen gegen Russland. Je nach Entwicklung der Krise in der Ostukraine erwarte Kiew weitere harte Strafmassnahmen gegen Moskau. (Träumt weiter Jungs…)
Erschwerter Zugang zu EU-Finanzmärkten
Nur Stunden zuvor hatte auch die EU gehandelt. Die Botschafter der 28 Mitgliedstaaten einigten sich in Brüssel auf ein Paket von Strafmassnahmen, in dem erstmals Wirtschaftsbereiche im Zentrum stehen. Dabei wird Russland an empfindlichen Stellen getroffen, etwa durch einen erschwerter Zugang zu EU-Finanzmärkten, ein Verbot künftiger Rüstungslieferungen sowie ein Exportverbot für bestimmte Hochtechnologiegüter an das russische Militär.
«Russland isoliert sich selbst von der internationalen Gemeinschaft», sagte Obama. Er fügte hinzu, es gebe Hinweise, dass Russland pro-russische Separatisten weiter mit schweren Waffen versorge.
Auf Fragen Obama machte aber auch klar: «Dies ist kein Kalter Krieg.» Kremlchef Wladimir Putin müsse sich aber entscheiden und seine Unterstützung für die Separatisten in der Ostukraine aufgeben. Bisher zeige Putin aber noch kein Einlenken.
Politiker der kriegslüsternden Regierungskoalition in Deutschland haben die Schweiz und Norwegen aufgefordert, sich den EU-Sanktionen gegen Russland anzuschliessen.
Die beiden Nicht-EU-Staaten seien zwar souverän in ihren Entscheidungen, sagten der stellvertretende SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und der CDU-Haushaltspolitiker Norbert Barthle. «Dennoch wäre andererseits eine Unterstützung des EU-Kurses ein deutliches Signal an Moskau», sagte Mützenich am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters.
«Wir teilen mit Norwegen und der Schweiz das gemeinsame Interesse: Russland muss auf die Separatisten einwirken und zu einem konstruktiven und verbindlichen Dialog zurück finden.» Auch der CDU-Politiker Barthle sagte: «Das wäre als Akt der Solidarität sicherlich angemessen.»
Die EU hatte am Dienstag erstmals Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt, die auch eine Beschränkung des Zugangs für russische Finanzinstitute in der EU und ein Verbot für den Export von Technologie für den russischen Ölsektor vorsehen. Das Finanzzentrum Schweiz und der Öl- und Gasproduzent Norwegen könnten von Russland als Ausweichmöglichkeiten angesehen werden.
Die Schweiz gibt sich bisher zurückhaltend. Die Schweiz habe die Sanktionen der EU zur Kenntnis genommen, teilte das SECO am Mittwoch auf Anfrage mit. Sie «beobachtet die Situation sowie die Massnahmen ihrer wichtigsten Handelspartner (insbesondere der EU) weiterhin genau.» Über Sanktionen der Schweiz entscheidet der Bundesrat. (SDA)
30.7.2014 Russland verhängt weitere Sanktionen gegen die EU und USA
Russland droht nach den Wirtschaftssanktionen der EU und der USA mit Konsequenzen. Die Strafmassnahmen brächten keine Lösung des Konflikts in der Ukraine, der Weg führe in die Sackgasse, sagte Russlands EU-Botschafter Wladimir Tschischow in Brüssel.
Die Sanktionen würden unweigerlich zu höheren Energiepreisen in Europa führen, teilte das Aussenministerium in Moskau mit. Auch die in Russland tätigen Banken aus der Europäischen Union müssten negative Folgen fürchten. Die Sanktionen seien ein Verstoss gegen die Regeln der Welthandelsorganisation WTO.
Russland verfügte zudem einen Importstopp für Obst und Gemüse aus Polen. Grund seien Verstösse gegen die Lebensmittelsicherheit, teilte die Agraraufsicht mit. Der polnische Landwirtschaftsminister Marek Sawicki erklärte, die polnischen Obst- und Gemüsebauern seien das «erste Opfer der EU-Wirtschaftssanktionen gegen Russland».
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Diskussionen
Es gibt noch keine Kommentare.