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240 Mio Euro DDR Vermögen aus Österreich

Meldung 27.03.2010

Zwei Jahrzehnte nach dem Ende der DDR soll die österreichische Bank Austria im Rechtsstreit um verschwundenes DDR-Vermögen einen dreistelligen Millionenbetrag (240 Mio Euro) an die Bundesrepublik zahlen.
Von der Finanzspritze würden allein die neuen Länder profitieren.

Banksprecher Martin Halama bestätigte am Samstag entsprechende Recherchen. Das Obergericht des Kantons Zürich hatte zuvor die heute zur Unicredit Group gehörende Bank zur Zahlung von bis zu 240 Millionen Euro verurteilt. Dabei handelt es sich um 128 Millionen Euro nebst Zinsen, die 1992 spurlos von Konten der ehemaligen DDR-Handelsgesellschaft Novum und einer Tochtergesellschaft verschwunden sind. Der Bank Austria wurde nach eigenen Angaben vorgeworfen, an der „Veruntreuung von Geldern von Unternehmen im ehemaligen Ostdeutschland“ beteiligt gewesen zu sein. Das Geld muss laut Einigungsvertrag den ehemaligen DDR-Ländern gegeben werden.

Bei dem Geld handelt es sich um das Vermögen der Ostberliner Außenhandelsfirma Novum. Wer aus dem Westen mit DDR-Kombinaten ins Geschäft kommen wollte, musste Zwangsprovisionen an die Novum zahlen, die in den Staatshaushalt oder in die SED-Kasse flossen. Novum-Chefin war die Wiener Geschäftsfrau Rudolfine Steindling, genannt „rote Fini“.

Gesetzliche Sorgfaltspflicht verletzt

Steindling behauptete nach der Wende, sie habe Novum treuhänderisch für die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) gehalten, und transferierte die Firmen-Millionen von der Österreichischen Länderbank – später Bank Austria – auf etliche neu gegründete Konten bei deren Tochter-Bank in Zürich und wieder zurück. Dann legte sie das Geld anonym an. Es ist bis heute verschwunden.

Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) ließ damals bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) den Arbeitskreis Koordinierte Ermittlungen einrichten, eine Sondertruppe zum Aufspüren verschwundener DDR-Gelder. Im September 2003 bestätigte das Oberverwaltungsgericht in Berlin die Rechtsauffassung der BvS, wonach die Novum und ihr Vermögen SED-Eigentum gewesen sind und somit das Geld an die Bundesrepublik gezahlt werden müsste. Schon 1994 hatte Deutschland die Bank Austria verklagt, aber den ersten Prozess verloren.

Jetzt korrigierten die Richter den Urteilsspruch: Die Bank UniCredit als neue Eigentümerin der Bank Austria muss das Geld überweisen, weil sie nach Ansicht der Richter ihre gesetzliche Sorgfaltspflicht verletzt habe. Sie hätte wissen müssen, dass über die Millionen nur mit Einwilligung der Treuhandanstalt verfügt werden durfte. Zudem hätte sie wegen der Umstände der trickreichen Transfers Verdacht schöpfen müssen. Wird das Urteil rechtskräftig, muss die Bank das Geld aus eigener Kasse zahlen.

PresseMeldung Fokus Samstag, 27.03.2010
http://www.focus.de/politik/deutschland/20-jahre-wende/rechtsstreit-um-sed-vermoegen-bank-austria-muss-millionen-zahlen_aid_493652.html

Update 11. April 2013

Verschwundene DDR-MillionenBank Austria muss zahlen

Mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Ende der Deutschen Demokratischen Republik erhält Deutschland einen millionenschweren Gruß aus der Vergangenheit: Eine Bank aus Österreich muss Volkseigentum erstatten, das in den Wendewirren in dunklen Kanälen versickert war.

Im Streit um verschwundene Millionen von zwei früheren DDR-Handelsfirmen ist das österreichische Geldinstitut Bank Austria zur vollständigen Rückzahlung verurteilt worden. Diese Entscheidung des Zürcher Obergerichts wurde jetzt durch das Schweizer Bundesgericht in Lausanne bestätigt. Das höchste Schweizer Gericht wies damit eine Beschwerde der Bank Austria ab, wie aus dem nun veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Die Bank Austria bleibt daher nichts anderes mehr übrig, als den Schaden zu begleichen und einen entsprechenden Betrag an die Bundesrepublik Deutschland, den Rechtsnachfolger der DDR-Handelsfirmen, zu überweisen. Nach Angaben der Bank Austria handelt es sich um eine Summe von 254 Mio. Euro.
Zürich urteilt „zahlen“

Dass der Fall überhaupt in der Schweiz verhandelt wurde, geht auf die Besonderheiten der DDR-Devisenbeschaffung zurück: Über eine Zürcher Tochterfirma der damaligen Österreichischen Länderbank (heute Bank Austria) waren Gelder von zwei DDR-Firmen geflossen. Bei der rechtlichen Aufarbeitung der Angelegenheit fiel die gerichtliche Beurteilung damit in die Kompetenz der Schweizer Justiz.

Nach dem Mauerfall hatte sich deren Gesellschafterin – eine inzwischen verstorbene österreichische Kommunistin – von diesen Konten hohe Millionenbeträge auszahlen lassen. Dafür habe sie aber nicht die Genehmigung der für die Privatisierung von DDR-Unternehmen zuständigen Treuhandanstalt gehabt, befand das Schweizer Gericht.

Welchen Weg die verschwundenen Millionen nach der fraglichen Auszahlung weiter genommen haben, verfolgten die Schweizer Richter nicht weiter.

PresseMeldung NTEL 11. April 2013
http://www.n-tv.de/wirtschaft/Bank-Austria-muss-zahlen-article10458021.html

 

Letzte Meldung 07.08.2013

Gedrückt wurde der Gewinn der Bank Austria auch durch das so genannte DDR-Urteil. Nach einem fast zwei Jahrzehnte dauernden Prozess um einstige DDR-Millionen mit Deutschland muss die Bank Austria nun eine letzte Rückzahlung von 65 Millionen Euro leisten.

Pressemeldung KurierAT: http://kurier.at/wirtschaft/unternehmen/bank-austria-kreditrisiken-und-ddr-urteil-belasten/21.954.331

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