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Die DDR-Grenze

Vergleich der Schusswaffengebrauchsbestimmung (Schießbefehl) in Ost und West

Die Schusswaffengebrauchsregelung in der DDR

§ 26. Durchsetzung von Maßnahmen der Grenztruppen der DDR
(1) Wird den Angehörigen der Grenztruppen der DDR bei der Ausübung ihrer Befugnisse Widerstand entgegengesetzt oder werden die von ihnen auf der Grundlage dieses Gesetzes oder der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften angeordneten Maßnahmen behindert oder nicht befolgt, ist die körperliche Einwirkung zulässig, wenn andere Mittel nicht ausreichen; um ernste Auswirkungen für die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet zu verhindern.
(2) Die Anwendung von Hilfsmitteln ist nur gestattet zur Abwehr von Gewalttätigkeiten, Verhinderung von Fluchtversuchen oder wenn die körperliche Einwirkung nicht zum Erfolg führt. Es sind dabei diejenigen Mittel anzuwenden, die im Verhältnis zur Art und Schwere der Rechtsverletzung und des Widerstandes stehen. Die körperliche Einwirkung und die Anwendung von Hilfsmitteln ist nur so lange zulässig, bis der Zweck der Maßnahme erreicht ist.

§ 27. Anwendung von Schußwaffen
(1) Die Anwendung der Schußwaffe ist die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegenüber Personen. Die Schußwaffe darf nur in solchen Fällen angewendet werden, wenn die körperliche Einwirkung ohne oder mit Hilfsmitteln erfolglos blieb oder offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Die Anwendung von Schußwaffen gegen Personen ist erst dann zulässig, wenn durch Waffenwirkung gegen Sachen oder Tiere der Zweck nicht erreicht wird.
(2) Die Anwendung der Schußwaffe ist gerechtfertigt, um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer Straftat zu verhindern, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt. Sie ist auch gerechtfertigt zur Ergreifung von Personen, die eines Verbrechens dringend verdächtig sind.
(3) Die Anwendung der Schußwaffe ist grundsätzlich durch Zuruf oder Abgabe eines Warnschusses anzukündigen, sofern nicht eine unmittelbar bevorstehende Gefahr nur durch die gezielte Anwendung der Schußwaffe verhindert oder beseitigt werden kann.
(4) Die Schußwaffe ist nicht anzuwenden, wenn

  • das Leben oder die Gesundheit Unbeteiligter gefährdet werden können,
  • die Personen dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter sind oder
  • das Hoheitsgebiet eines benachbarten Staates beschossen würde.
  • Gegen Jugendliche und weibliche Personen sind nach Möglichkeit Schußwaffen nicht anzuwenden.

(5) Bei der Anwendung der Schußwaffe ist das Leben von Personen nach Möglichkeit zu schonen. Verletzten ist unter Beachtung, der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen Erste Hilfe zu erweisen….“

 

Historisches zu Selbstschussanlagen und Schießbefehl

Die Selbstschussanlagen vom Typ SM-70 wurden seit 1970 an der DDR-Grenze zur Bundesrepublik (nicht an der Berliner Mauer) auf Befehl von Grotewohl installiert.

Im März und April 1976 demontierte der ehemalige DDR-Bürger Michael Gartenschläger an der innerdeutschen Grenze erfolgreich zwei Selbstschussanlagen und präsentierte sie der Presse, für die das ein gefundenes Fressen war die DDR als unmenschlich darzustellen.

Am 30. April 1976 versuchte Gartenschläger, eine dritte SM-70 zu demontieren. Dabei wurde er durch ein Spezialkommando des Ministeriums für Staatssicherheit erschossen, nachdem er mit großer Wahrscheinlichkeit das Feuer eröffnet hatte.

1983 erlies Erich Honecker den Befehl die Selbstschussanlagen an der Grenze ab zu montieren. Grenztruppen der DDR demontierten am 30. November 1984 die letzten Selbstschussanlagen an der Grenze.

Am 3. April 1989 – als noch keine Montagsdemos statt fanden – wurden die Grenztruppen angewiesen, „die Schuß­waffe … zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen“ nicht länger anzuwenden. Der sogenannte „Schießbe­fehl“ der DDR, wurde vom Generalsekretär Erich Honecker höchstpersönlich verbindlich und sozusagen ohne das es jemand wusste und ohne zwingende politische Gründe aufgehoben.

Die Schusswaffengebrauchsregelung in der BRD

Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw)

§ 9 Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges
Unmittelbarer Zwang darf nach Maßgabe der Vorschriften des 3. Abschnitts nur angewandt werden, wenn dies den Umständen nach erforderlich ist und geschieht,
1. um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer Straftat gegen die Bundeswehr zu verhindern,
2. um sonstige rechtswidrige Störungen der dienstlichen Tätigkeit der Bundeswehr zu beseitigen, wenn sie die Einsatzbereitschaft, Schlagkraft oder Sicherheit der Truppe gefährden,
3. um eine nach diesem Gesetz zulässige Maßnahme oder eine vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 der Strafprozeßordnung wegen einer Straftat gegen die Bundeswehr zu erzwingen.

§ 10 Einzelmaßnahmen des unmittelbaren Zwanges
(1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.
(2) Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.
(3) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, technische Sperren und Dienstfahrzeuge.
(4) Waffen sind die dienstlich zugelassenen Hieb- und Schußwaffen, Reizstoffe und Explosivmittel.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 11 Androhung der Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges
Die Anwendung einer Maßnahme des unmittelbaren Zwanges ist anzudrohen, außer wenn es die Lage nicht zuläßt.

§ 12 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(1) Bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges ist von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.
(2) Eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges darf nicht durchgeführt werden, wenn der durch sie zu erwartende Schaden erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. Die Maßnahme darf nur so lange und so weit durchgeführt werden, wie ihr Zweck es erfordert.

 3. Abschnitt – Anwendung des unmittelbaren Zwanges

§ 15 Schußwaffengebrauch gegen Personen
(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden, wenn dies den Umständen nach erforderlich ist und geschieht,

1. um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer Straftat gegen die Bundeswehr zu verhindern, die sich darstellt als

a)   Verbrechen,
b)   Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Explosivmitteln begangen werden soll oder ausgeführt wird,
c)  tätlicher Angriff gegen Leib oder Leben von Angehörigen der Bundeswehr, zivilen Wachpersonen oder Angehörigen der verbündeten Streitkräfte während der rechtmäßigen Ausübung ihres Dienstes oder ihres Aufenthalts in militärischen Bereichen oder Sicherheitsbereichen (§ 2),
d)  vorsätzliche unbefugte Zerstörung, Beschädigung, Veränderung, Unbrauchbarmachung oder Beseitigung eines Wehrmittels oder einer Anlage, einer Einrichtung oder eines Schiffes der Bundeswehr oder der verbündeten Streitkräfte, wenn dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines Entsendestaats einer verbündeten Streitkraft oder die Schlagkraft der deutschen oder der verbündeten Truppe oder Menschenleben gefährdet werden;

2.  um eine Person anzuhalten, die sich der Personenüberprüfung nach diesem Gesetz trotz wiederholter Weisung, zu halten oder diese Überprüfung zu dulden, durch Flucht zu entziehen sucht;
3. um eine Person anzuhalten, die sich der vorläufigen Festnahme durch Flucht zu entziehen sucht, wenn sie bei einer Straftat im Sinne der Nummer 1 auf frischer Tat getroffen oder verfolgt wird;
4.  um eine Person an der Flucht zu hindern oder sofort wiederzuergreifen, die sich zur Personenüberprüfung nach § 5 oder wegen dringenden Verdachts einer Straftat im Sinne der Nummer 1 im Gewahrsam der Bundeswehr befindet oder befand.

(2) Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Straftaten gegen die Bundeswehr unter Gewaltanwendung begangen werden oder solche Straftaten unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.

§ 16 Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
(1) Schußwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewandt sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird oder offensichtlich keinen Erfolg verspricht.
(2) Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schußwaffengebrauch für den Handelnden erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge (§ 15 Abs. 2) nicht vermeiden läßt.
(3) Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

§ 17 Androhung des Schußwaffengebrauchs
(1) Der Gebrauch von Schußwaffen ist anzudrohen. Als Androhung gilt auch die Abgabe eines Warnschusses. Einer Menschenmenge gegenüber ist die Androhung zu wiederholen.
(2) Schußwaffen dürfen ohne Androhung nur in den Fällen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a bis c und nur dann gebraucht werden, wenn der sofortige Gebrauch ohne Androhung das einzige Mittel ist, um eine Gefahr für Leib oder Leben eines Menschen oder die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für Anlagen, Einrichtungen, Schiffe oder Wehrmittel der Bundeswehr oder der verbündeten Streitkräfte von bedeutendem Wert oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.

 

Todesschüsse an der BRD-Westgrenze z.B. zu Belgien und Holland

Bis in die Mitte der 50-ziger Jahre worden an der BRD-Westgrenze über 50 Menschen durch Schusswaffengebrauch der Zöllner erschossen. Darunter Kinder und Frauen.
Diese Grenztoten waren mehrmals Thema im Deutschen Bundestag. Die Vertreter der Adenauerregierung haben diesen Schusswaffengebrauch verteidigt. Hier ein Auszug aus dem Protoll der Bundestagssitzung-Nr. 271 vom 12.6.1953. Diese Todesopfer, wie so Vieles aus der Alt-BRD, waren nur Wenigen bekannt. Heute werden diese Grenzopfer verschwiegen.

Deutscher Bundestag – 271. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1953:
Dr. Mende (FDP):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Mir scheint, daß man mit Zurufen wie „Kopfjäger” oder mit einem Satz, den der sehr verehrte Kollege Jacobs gebraucht hat, von der „Mißachtung des zivilen Wesens durch die Uniform”, die er bereits wieder beobachten könne, das Problem  bei weitem überspitzt.
Wir machen Gesetze und Verordnungen und wollen die Unversehrtheit des Bundesgebietes und seiner Wirtschaft sicherstellen. Wenn dann in Verfolg und in Ausführung jener Gesetze und Verordnungen derartige Zwischenfälle passieren, ist es allerdings richtig, nach den Ursachen zu forschen. Es ist aber falsch, immer nur den Grenz- und den Zollbeamten als den Schuldigen hinstellen zu wollen, nach dem alten Motto: Nur der kleine Mann ist schuld und den Letzten beißen die Hunde.
(Zustimmung.)
Vielleicht sind die Richtlinien für den Waffengebrauch und für die Abwehr lückenhaft, wie das ja aus der Ausschußdrucksache Nr. 3914 hervorgeht. Ich möchte jedoch nicht, daß man die Schuld auf jene Tausende von Zollbeamten abwälzt, die für uns alle in mühseliger Tag- und Nachtarbeit auf sehr gefährlichem Posten stehen.
Ich meine, wenn man sich der Gefahr entziehen will, dann soll man nicht schmuggeln. Auch vor der Bundestagswahl lehne ich es ab, selbst wenn dabei manche Schmugglerstimme im Aachener Raum verlorengeht, etwa hier so zu tun, als ob der Schmuggler der Märtyrer und der Zollgrenzbeamte der Verbrecher wäre.
(Beifall in der Mitte und rechts.)
Ich wiederhole, wer Zwischenfällen entgehen will, soll den Schmuggel gefälligst meiden.
(Sehr richtig in der Mitte.)

Weitere Fundstellen:

http://www.zollmuseum-friedrichs.de
http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/4904/kaffeepanzer_im_bohnenkampf.html

http://www.logos-buch.de/news/lupe.php
http://www.feierabend.de/Aachen/Wissenswertes/Region/Die-suendige-Grenze-23039.htm

 

Warum sich die BRD auf den Kampfbegriff „innerdeutsche Grenze“ versteifte

Die Sprache des Kalten Krieges
Grenzübergang aus westlicher Sicht

Grenzübergang aus westlicher Sicht

Die irreführende Vokabel „innerdeutsch“ wurde von 1945 bis 1990, wird aber auch nach der Annexion der DDR durch die BRD als ein ideologisierter Kampfbegriff mit stereotyper Beharrlichkeit angewendet. Er unterstellt, daß die DDR – ein souveräner und gleichberechtigter deutscher Staat – von der BRD nicht als Ausland zu betrachten war. Das kam einer Leugnung ihrer Staatlichkeit gleich.

Im allgemeinen, aber auch im amtlichen Sprachgebrauch der BRD, wurden die Begriffe Zonengrenze bzw. innerdeutsche Grenze aufrechterhalten. Daran änderte sich auch nichts, nachdem der Grundlagenvertrag abgeschlossen und beide deutsche Staaten als Mitglieder in die UNO aufgenommen worden waren.
Passiert man heute die Grenze zwischen den alten Bundesländern und dem früheren Territorium der DDR, kann man Schilder mit der Aufschrift entdecken: „Hier verlief bis 1989 die innerdeutsche Grenze.“
Neben der Verwendung des irrigen Begriffs innerdeutsch wird in diesem Falle auch die Tatsache geleugnet, daß die Staatsgrenze zwischen BRD und DDR bis zur Annexion im Oktober 1990 fortbestand. Die politische Bedeutung einer strikten Trennung des Grenzregimes als eines staatsrechtlichen und des Verlaufs der Staatsgrenze als eines völkerrechtlichen Problems kommt hier besonders deutlich zum Ausdruck.
Im Entwurf der Regierung der UdSSR für einen Friedensvertrag mit Deutschland aus dem Jahre 1959 gibt es keine „innerdeutschen“ oder „Zonen“-Grenzen.
Klar definierte Hoheitsgebiete
Unter Hinweis auf eine beigefügte topographische Karte werden die Hoheitsgebiete beider deutscher Staaten im Artikel 8 „durch die Linie voneinander abgegrenzt, die am 1. Januar 1956 bestanden“ hat. In einem Gutachten des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten der DDR-Volkskammer vom 9. Februar 1959 wurde hervorgehoben, daß die Grenzregelungen der Artikel 8 bis 12 des Entwurfs von den bestehenden Grenzen ausgehen, die ein friedliches Zusammenleben mit den Nachbarstaaten gewährleisten.
Ulbricht: Warschauer Pakt

Ulbricht: Warschauer Pakt

Damit war selbstverständlich auch die Staatsgrenze DDR-BRD gemeint, ohne daß sie besonders genannt wurde.

Die DDR sei immer davon ausgegangen, sichere Grenzen trügen dazu bei, daß „weder in unserer Zeit noch in Zukunft ein Krieg von deutschem Boden ausgehen kann“, erklärte 1964 der DDR-Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht.
Zu jener Zeit wurden noch Begriffe wie „Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“, „Gebiet der DDR und des demokratischen Sektors von Groß-Berlin“, „Interzonenreiseverkehr“, „Grenze zwischen der DDR und der Deutschen Bundesrepublik“ in Titeln von Rechtsvorschriften der DDR verwendet.
Später hieß es dann Westgrenze der DDR, Staatsgrenze der DDR, Staatsgrenze zwischen der DDR und Westberlin und schließlich 1990 (unter massivem „Einfluß“ der BRD) innerdeutsche Grenzen. Unabhängig von der Bezeichnung war es eine Staatsgrenze zwischen zwei damals noch bestehenden deutschen Staaten.
Im Februar 1972 erklärte das SED-Politbüromitglied Hermann Axen im Gespräch mit dem seinerzeitigen französischen Außenminister Schuman: „Der Begriff innerdeutsch ist nicht nur Unsinn, sondern gefährlicher Unsinn. Es gibt keine innerdeutschen Grenzen, sondern Grenzen zwischen der DDR und der BRD. Es gibt keine innerdeutschen Konflikte. Und die Bombe, die von der BRD auf die DDR abgeworfen würde, jede feindliche Handlung gegen unsere Grenze und unser Territorium, wären nicht innerdeutsch, sondern Aggression im Sinne des Völkerrechts. Die Beziehungen zwischen der DDR und BRD sind ebensowenig innerdeutsch wie die Beziehungen zwischen Frankreich und Kanada innerfranzösisch genannt werden können, nur weil es französisch sprechende Kanadier gibt.“
Achtung der territorialen Integrität
DDR Grenzkontrolle

DDR Grenzkontrolle

In einer gemeinsamen Erklärung über eine Unterredung des Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker mit Bundeskanzler Helmut Kohl, die am 12. März 1985 in Moskau stattfand, hieß es unmißverständlich: „Die Unverletzlichkeit der Grenzen, die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten in Europa in ihren gegenwärtigen Grenzen sind eine grundlegende Bedingung für den Frieden.“

Während eines Besuchs von Bundesminister Seiters Anfang Juli 1989 in Berlin erklärte DDRAußenminister Oskar Fischer unwidersprochen, es sei generell notwendig, „die Grenze als eine Grenze zwischen zwei souveränen Staaten zu achten; die Bezeichnung ‚innerdeutsche Grenze‘ verschleiert diesen Sachverhalt.“
Schon aus diesem Grunde mutet es wie ein Witz an, wenn in der Anordnung der bereits untergehenden DDR über die Aufhebung der Personenkontrollen an den Staatsgrenzen 1990 auf einmal von „innerdeutschen Grenzen“ die Rede ist.
Selbstverständlich hatte all das nichts mit einer Destabilisierung der DDR zu tun!
Bei einem Treffen des Staatsratsvorsitzenden mit Seiters am 4. Juli 1989 stellte Erich Honecker ohne Einspruch seines Gesprächspartners fest: „Eine Politik der Veränderung der Grenzen ist illusionär. Die Philosophie des Fortbestandes des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 ist nicht haltbar; das Deutsche Reich ist untergegangen. Seit 1949 gibt es zwei deutsche Staaten.“
Egon Krenz, der Honecker in diesem Amt folgte, stellte am 20. November 1989 in Berlin bei einem Gespräch mit dem Bundesminister fest, die DDR mache die Grenzen durchlässiger, was aber nicht bedeute, daß sie in Frage gestellt würden. Das gelte auch für die Grenze in Berlin.
In einem Gespräch Kohls mit US-Außenminister Baker am 12. Dezember 1989 sagte der Bundeskanzler, die Grenzfrage sei wichtig. Es gehe ihm um eine „friedliche Änderung der Grenzen“ im Sinne der KSZE-Schlußakte.
Grundlagenvertrag markierte neuen Abschnitt
Die Bedeutung des Grundlagenvertrages besteht darin, daß er als „Kernstück eines ganzen Geflechts von Vereinbarungen und Regelungen, die das Verhältnis zwischen der DDR und der BRD auf eine normale gutnachbarliche Basis stellen sollten“, angesehen wurde. Seine Regelungen trugen Kompromißcharakter und waren ausgewogen, so daß man – wie DDR-Botschafter Karl Seidel konstatierte – „kaum etwas hinzufügen oder wegnehmen konnte, ohne das ganze Gebäude aus dem Gleichgewicht zu bringen“.
Der Grundlagenvertrag und dessen Regelungen zur Grenzproblematik trugen dazu bei, die fundamentale Frage zu beantworten, ob die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten völker- oder staatsrechtlichen Charakter trugen.
Sie enthielten insofern einen Trick, als bei weitläufiger Auslegung auch Grenzveränderungen darunter verstanden werden konnten …
Auch nach Unterzeichnung und Inkrafttreten des Grundlagenvertrages ging es in der Auseinandersetzung zwischen den beiden deutschen Staaten vorrangig um Folgevereinbarungen auf verschiedenen Gebieten. Eine Nebenrolle spielten – offenbar aus der Sicht beider Seiten – die Verhandlungen der Grenzkommission und die damit im Zusammenhang stehenden Fragen wie z. B. die Feststellung des Grenzverlaufs in der Elbe, der Abbau der Braunkohlevorkommen im Raum Harbke sowie die Nutzung des Erdgasbestände im Raum Salzwedel.
Trotz dieser „Nebenrolle“ wurden die Verhandlungen immer wieder mediengerecht und damit öffentlichkeitswirksam durch Grenzzwischenfälle und Berichte über die Anwendung der Schußwaffe durch DDR-Grenzsicherungskräfte „umrahmt“.
Von Gewicht in bezug auf Grenzfragen zwischen beiden deutschen Staaten war ohne Zweifel das unmißverständliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag mit der DDR vom 31. Juli 1973. Darin hieß es u. a., daß „das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert“ habe und fortbestehe. Die DDR könne „nicht als Ausland angesehen“ werden. Bei der Grenze zwischen BRD und DDR handele es sich um eine staatsrechtliche Grenze „ähnlich derer, die zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland verlaufen“. Die deutsche Frage bleibe bis zur Herstellung der Einheit offen.
Grenzregime –
eine innerstaatliche Angelegenheit
Stets wurde und wird in Rechtswissenschaft, Politik und Medien die Tatsache ignoriert, daß das Grenzregime grundsätzlich eine innere Angelegenheit des Staates ist, von dem es praktiziert wird. Die DDR ging stets davon aus, daß die Festlegung von Grenzübergangsstellen und Transitstrecken sowie das Grenzregime in ihre alleinige souveräne Kompetenz fallen.
Seitens der DDR wurde es als die „Gesamtheit notwendiger, staatsrechtlicher Normen eines Staates zur Gewährleistung der territorialen Integrität und der Unverletzlichkeit seiner Grenzen sowie zur Regelung der Sicherheit und Ordnung in den grenznahen Räumen, der rechtmäßigen Grenzpassage und grenzüberschreitenden Kommunikation in Grenzangelegenheiten sowie des Tätigwerdens der zu diesen Regelungen herangezogenen staatlichen Organe und gesellschaftlichen Kräfte“ betrachtet.
Die Sicherungsanlagen, egal in welcher Form, verliefen niemals auf der Grenzlinie, sondern waren begradigt und hatten einen Abstand zum Verlauf der Grenze von mindestens einem Meter, der aber auch mehrere hundert Meter betragen konnte.
Die Errichtung von sechs Meter hohen Mauern auf fremdem Staatsgebiet, wie es Israel gegenüber den Palästinensern praktiziert, wäre mit Sicherungsanlagen der DDR auf BRD-Hoheitsgebiet gleichzusetzen. Wenn der Ort für Grenzübergangsstellen nur mit dem Nachbarn vereinbart werden kann, dann ist die Regelung des Übertritts von Personen (eigenen Staatsbürgern, Staatenlosen und Ausländern) immer eine innere Angelegenheit des Staates, der verlassen oder betreten werden soll.
Selbstverständlich gehörte zum Grenzregime der DDR auch die Sicherung der Seegrenze bzw. der Küste.
In der alten BRD waren Bestandteile des Grenzregimes u. a. der Grenzschutz (Sicherheit der Grenzen, Schutz des Festlandsockels, Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, Paßnachschau, Grenzfahndung, Gefahrenabwehr im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern; Aufgaben im Notstand und Verteidigungsfall; Schutz von Bundesorganen; Unterstützung anderer Bundes- und Landesbehörden; Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten insbesondere im Grenzgebiet.
Aufgaben der Organe beider Seiten
Die Demarkationslinie bzw. Zonengrenze wurde 1945/46 von westlicher Seite mit blau-rot gestreiften Holzpfählen gekennzeichnet. Später wurden dann zusätzlich Stacheldrahtzäune gezogen, um – wie es hieß – „die anhaltende Flucht aus der sowjetisch besetzten Zone in den Westen zu verhindern oder zumindest zu erschweren“.
Die westliche Überwachung der Demarkationslinie erfolgte zunächst durch den Einsatz einer Deutschen Hilfspolizei in Zivil. Sie wurde zur Unterstützung der Besatzungstruppen mit einer Armbinde gekennzeichnet und teilweise mit alten Karabinern bewaffnet. Die Demarkationslinie war „offen“. Sie konnte in beiden Richtungen ohne Schwierigkeiten – auch von Schmugglern, Schiebern und anderen Kriminellen – passiert werden.
Ab 1948/49 versah der Zollgrenzschutz bzw. Zollgrenzdienst, teilweise beritten, diese Aufgabe. Seit 1951 wurde der Bundesgrenzschutz auch zur Überwachung der Staatsgrenze zwischen der BRD und der DDR eingesetzt.
Im Artikel 87 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes ist geregelt, daß „durch Bundesgesetz … Bundesgrenzschutzbehörden … eingerichtet werden (können)“. Dieser den BGS betreffende Text des GG wurde während des Zeitraumes von 1949 bis 1990 nicht geändert.
Die Grenzpolizei und später die Grenztruppen der DDR hatten zwei grundsätzliche Aufgaben: Die Grenzsicherung unter Friedensbedingungen zu gewährleisten und bereit zu sein, Gefechtshandlungen zur Verteidigung nicht nur der Staatsgrenze zu führen, sondern das gesamte sozialistische Weltsystem zu schützen und den Weltfrieden zu erhalten.
RA Dr. Klaus Emmerich, Kassel

Hintergrund und Analyse der Grenzsicherung der DDR

Mit freundlicher Genehmigung des Autors Hans Fricke

Berliner Mauer, Geschichtsrevisionismus und Siegerjustiz

  
Die Berliner Mauer; Gründe für ihren Bau und ihre Einordnung in den Kalten Krieg
Die Behandlung der Staatsgrenze der DDR und das an ihr herrschende Regime – die militärische Sicherung der Grenze am 13. August 1961 eingeschlossen – durch Politiker, Historiker und Medien der BRD widerspiegelt deren Bemühen, Geschichte vom Ende her erklären zu wollen.
Diese Art des Umgangs mit deutsch-deutscher Vergangenheit ist verbreitet, verleiht sie doch vielen Menschen ein wenig von dem Gefühl der Gewissheit, alles erklären zu können, ein Gefühl, das derzeit so selten zu haben ist.

Würden sie die Geschichte von ihrem Anfang her erklären, wie es jede seriöse Geschichtsschreibung gebietet, dann müssten sie zugeben, dass die drei westlichen Besatzungsmächte mit aktiver Unterstützung westdeutscher Parteien, allen voran der von Jugend an als Separatist bekannte Konrad Adenauer, mit den Schritten: separate Währungsreform, Verkündung des Grundgesetzes und Wahl zum ersten Deutschen Bundestag aus machtpolitischen Gründen die Spaltung Deutschlands vollzogen, die 17 Millionen Bewohner der Ostzone und Ostberlins gegen ihren und den Willen der Mehrheit der westdeutschen Bevölkerung sowie den Widerstand der Sowjetunion aus dem, wie es damals hieß, „Deutschland als Ganzes“ ausgeschlossen und damit eine große Verantwortung für die Folgen dieser Maßnahmen, zu denen auch die Gründung der DDR und die Staatsgrenze zwischen der DDR und der BRD sowie zwischen der DDR und Berlin (West) gehörten, auf sich geladen haben.

Wahlplakate 1954 CDU und CSU

Wahlplakate 1954 CDU und CSU

Die Gründung der DDR, die zweifelsfrei als Antwort auf die Gründung des westdeutschen Separat-Staates erfolgte, als „Staatsstreich“ zu bezeichnen, wie es die bundesdeutsche Geschichtsschreibung tut, ist eine Verfälschung der Geschichte, wie sie unverfrorener kaum sein kann.

Heute erleben wir täglich, dass das schwierige, bisweilen quälende Erinnern als Kontrapunkte zur derzeit so weit verbreiteten Klarheit der Urteile nicht sonderlich beliebt ist. Um die Maßnahmen des 13. August 1961 und die Haltung vieler DDR-Bürger zu ihnen heute verstehen zu können, ist es notwendig, sich an die damalige weltpolitische, aber auch innenpolitische Lage der DDR zu erinnern:

Der Kalte Krieg war Ende der fünfziger Jahre/Anfang der sechziger Jahre all überall. Vieles deutete darauf hin, dass die Systemauseinandersetzung auf eine gefährliche Zuspitzung hinsteuert. Man hatte das Gefühl, als würde die Entwicklung bald außer Kontrolle geraten, mit allen sich daraus ergebenden Gefahren.

Von 1955 bis 1959 führten die USA über der Sowjetunion mit ihrer „U-2“ wenigstens fünfzig Spionageflüge durch. Als der US-Pilot Power in großer Höhe von der sowjetischen Luftabwehr abgeschossen wurde und in  Gefangenschaft geriet, waren die Spionageflüge über der UdSSR für die CIA bereits zu einer Routinesache geworden.
Nach diesem ernsten Zwischenfall verstieg Präsident Eisenhower sich zu der ungeheuerlichen Behauptung, die USA hätten das Recht, Flugzeuge über sowjetisches Territorium zu schicken. Unter Eisenhower konnten CIA-Chef Allan Dulles und seine Spezialisten für „verdeckte Aktionen“ praktisch alles tun, was sie wollten.
Präsident Carter sprach 1980 in diesem Zusammenhang von jahrelangem Machtmissbrauch der CIA.

Anfang 1961 versuchte der amerikanische Geheimdienst eine Invasion Kubas. Ziel war es, die unbequeme Castro-Regierung, die es der US-Administration immer schwerer machte, ihre bisherige Machtpolitik gegenüber den mittel- und südamerikanischen Staaten fortzusetzen, mit militärischen Mitteln zu stürzen.

Die Operation in der Schweinebucht wurde für die USA zu einem Desaster und für die CIA zu einer internationalen Blamage. Daran konnte auch die anschließende wütende Erklärung Kennedys nichts mehr ändern, er würde die CIA am liebsten „in tausend Stücke schlagen und in alle Winde zerstreuen“.

Immerhin hatte die CIA bis dahin, entweder auf Weisung, mit Billigung oder stillschweigender Duldung der US – Präsidenten, bereits weltweit eine Vielzahl friedensgefährdender verdeckter Operationen durchgeführt. Dieses militärische Hasardspiel der US-Administration führte zu einer dramatischen Verschlechterung der Beziehungen zwischen den USA und der Sowjetunion. Im Ergebnis der Konsultationen mit der Castro-Regierung entschloss sich die Sowjetunion, auf Kuba Raketen-Abschussrampen zu errichten.

Der Krieg stand so dicht bevor, dass im Weißen Haus schon über die Liste derjenigen diskutiert wurde, die in den Atombunker der Regierung mitkommen sollten.

Rückblickend ist also einzuschätzen: Diese den Weltfrieden aufs höchste gefährdende Entwicklung hatte ihren Ausgangspunkt nicht im Machtstreben der Sowjetunion, sondern in Versuchen der USA, die sozialistische Entwicklung Kubas mithilfe militärischer Gewaltakte aufzuhalten.

Die damalige weltpolitische Lage, das Scheitern der Pariser Gipfelkonferenz und die immer instabiler werdende Lage in Berlin waren der Hintergrund für den Beschluss der Staaten des Warschauer Vertrages, die offene Grenze zu Westberlin zu schließen.

Es kennzeichnet die „Seriosität“ des 65 Seiten umfassenden „Gesamtkonzept zur Erinnerung an die Berliner Mauer“ des Berliner Senats, dass es seinen Verfassern offenbar an Courage fehlte, wenigstens den Wortlaut der Erklärung der Warschauer Paktstaaten zu den Gründen der militärischen Sicherung der Staatsgrenze der DDR der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Insellage Westberlins, das nicht von Bonn regiert werden durfte und alliiertem Militärstatus unterlag, bot die Voraussetzung, ihm eine dominierende Rolle im Kalten Krieg einzuräumen.

So wurde Westberlin zum Tummelplatz all jener Kräfte, die sich zum Kampf gegen die DDR verschworen hatten.
Über 80 Zentralen von Geheimdiensten sowie Organen des subversiven Kampfes, einschließlich der psychologischen Kriegsführung und der politischideologischen Diversion, waren dort angesiedelt.

ein echter Bansky

ein echter Bansky dekoriert die Telefonzelle vor dem Hauptquartier der englischen

Allen voran die West-alliierten Truppenkontingente mit einem umfangreichen Potenzial von Einheiten und Mitteln der elektronischen Kampfführung, deren Aktionsradius weit über das Territorium der DDR hinaus reichte. Analog verhielt es sich mit den Aktivitäten der westlichen Geheimdienste, die unterstützt von Agenturen in der DDR und anderer Warschauer Vertragsstaaten ein weitverzweigtes Abhörnetz in Westberlin mit Stationen auf dem Teufelsberg, dem Flughafen Tempelhof, dem Fernsehturm im Grunewald sowie Horchposten in Marienfelde, Gatow, Tegel und Spandau betrieben und Westberlin zu einer Spitzelburg gegen Osteuropa ausbauten.
Allein 117 militärische Organisationen, die Mehrzahl von ehemaligen faschistischen Wehrmachts- und SS-Offizieren geführt, wie beispielsweise der „Stahlhelm“, der „Kyffhäuser-Bund“, der „Verband deutscher Soldaten“, der „Bund ehemaliger Fallschirmjäger“ sowie Vereinigungen der Waffen-SS waren in der „Frontstadt“ Westberlin aktiv.

Die von dort aus geplanten, organisierten und ausgegangenen Verbrechen und Straftaten gegen die DDR und ihre Verbündeten füllen ganze Archive, insbesondere die von der Birthler-Behörde verwalteten, eingeschlossen die wohlweißlich unter sicherem Verschluss gehaltenen.
Erst sehr viel später kam heraus, das es sich dabei um Stay-behind-Organisationen handelte, die teilweise auf dem Staatsgebiet der DDR oder von Westberlin aus operierten.

Im Jahr 1990 veröffentlichte die deutsche Regierung einen “Stay-behind-Bericht”, der vom Staatsminister im Bundeskanzleramt, Lutz Stavenhagen, verfasst wurde. Dort wurde eingeräumt, dass die Aufgaben, die in der Verantwortung der nationalen Geheimdienste lagen, seit den Jahren 1954/55 unter der Ägide des militärischen Hauptquartiers der NATO, dem sogenannten SHAPE koordiniert wurden. Dementsprechend unterstanden deutsche Einheiten wie der Geheime Widerstand, Kibitz, Gruppe 27 oder der Bund Deutscher Jugend zunächst der Organisation Gehlen und ab 1956 dem Bundesnachrichtendienst (BND).

Eine Dokumentation dazu gibt es zwar, aber die Sabotage und sonstige Akte, die sie gegen die DDR ausführten wurden sorgfältig verschwiegen. Die Geschichtsrevision geht soweit das z.b. Bernd Stöver in Zuflucht DDR: Spione und andere Übersiedler (C.H. Beck Verlag, 2009) zwar ausführlich über Spione des Ostens berichtet, aber kein einziges Wort darüber wie die BRD und ihre Verbündeten die DDR unterwanderten. Überhaupt gibt es praktisch keinerlei Information über die Sabotage-Arbeit des westdeutschen BND gegen die DDR. Nicht eine!

Stay-behind-Organisationen (zu deutsch: Zurückbleibende Gruppen die sich vom Feind überrollen lassen) sind militärische Widerstandsorganisationen, die im Hinterland des Feindes (was je nach politischen Ambitionen ausgelegt wird) nachrichtendienstliche Aufklärung und Sabotageakte verüben sollen. Die in 16 europäischen Ländern agierenden Gruppen, sollten angeblich im Falle einer Invasion der Warschauer Pakt-Truppen als Aufklärer, Waffenbeschaffer und Saboteure eingesetzt werden. Tatsächlich sorgten sie eher dafür Europa auf ihren antisozialen Kurs zu bringen. Koordiniert wurden die Aufgaben seit den Jahren 1954/55 vom militärischen Hauptquartiers der NATO, dem sogenannten SHAPE. Die z.B. von den englischen „Green Barets“ ausgebildeten Einheiten legten geheime Waffen- und Versorgungsdepots verteilt über die ganze Bundesrepublik an. Neben Waffen, Sprengstoff, Funk- und Morsegeräten beinhalteten einige dieser Depots auch Listen mit zu internierenden oder zu liquidierenden Personen (z.B. Politiker der KPD, DKP und SPD). Zwei vollständig erhaltene Depots wurden im Frühjahr 1996 im Berliner Grunewald entdeckt.

Die böse Stasi der DDR hatte bis 1980 weit über 50 deutsche Einheiten, ihre Funkverbindungen, Waffendepots und Mitglieder aufgedeckt. 1986 folgte einen Anschlag auf die Berliner Diskothek „La Belle“ der noch immer unaufgeklärt ist. Bereits am Tag nach dem Anschlag beschuldigte US-Präsident Ronald Reagan den libyschen Revolutionsführer und de facto Staatschef Muammar al-Gaddafi, das Attentat angeordnet zu haben, um damit die Versenkung zweier libyscher Kriegsschiffe durch US-amerikanische Streitkräfte im März 1986 im Rahmen der Operation Attain Document zu rächen. Diese Version gilt bis heute.

In Westdeutschland stellte man jedoch sofort die These auf, das Attentat sei vom libyschen Volksbüro in Ost-Berlin organisiert. Nach der deutschen Wiedervereinigung stützten die Stasi-Akten angeblich diese These und man inszenierten 1992 einen Prozess. Doch schon 1993 wurde der Prozess wieder eingestellt. So wie viele Prozesse gegen die Stasi oder gegen DDR Bürger eingestellt werden mussten, weil alle diese Thesen nur eines waren – böswillige Unterstellungen. Übrigens wurde das von den Systemmedien nicht berichtigt oder publiziert, warum kann man sich denken.

Die Journalistin Regine Igel verfasste 2012 trotzdem ein Buch indem sie blind und taub weiterhin behauptete dass auch die RAF – wie die italienischen Roten Brigaden – von der Stasi unterwandert worden seien. Auch die Wikipedia wird nicht müde aus diesem Buch zu zitieren, um nur ja kräftig als systemhöriger Bundesdackel auf die „bösen Deutschen“ drein zuhauen als würde die winzig kleine DDR das Bundesdeutsche Dackelleben je ernsthaft bedroht haben. Der Politologe und RAF-Forscher Wolfgang Kraushaar meinte dazu, dass sich seiner Ansicht nach die RAF nicht auf „von Geheimdiensten ferngesteuerte Elemente“ beruht. Diese These beurteilte er als bequeme Entlastungsstrategie der damaligen Untergrund-Akteure, die aber falsch sei.

„Stay behind – Die Schattenkrieger der Nato“, Dokumentation von Ulrich Stoll, Erstausstrahlung 25. März 2014, 45 Min., ZDFinfo, ZDF-Mediathek

Grenzschild der DDRFazit: Es gab auf der Erde keinen Ort, wo so viele Spionage- und Wühlzentren fremder Staaten konzentriert waren und wo sie sich so ungestraft betätigen konnten wie in der damaligen „Frontstadt“ Westberlin, deren Regierender Bürgermeister Ernst Reuter stolz auf die Rolle seiner Stadt als „Pfahl im Fleisch der DDR“ war.
Offenbar verwechselte er die DDR mit einem Vampir. Eine blühende Fantasie von reinstem Populismus.

Zur Kennzeichnung der Situation vor der Schließung der Grenze zu Westberlin gehört auch die gezielte Abwerbung von Fachkräften der DDR. Mitte Juli 1961 hatte Adenauer persönlich in Köln mit Mitgliedern der CDU im Europarat über die verstärkte Abwerbung von Arbeitskräften aus der DDR und die Erhöhung der Finanzmittel für die Abwerbeorganisationen beraten.

Das Geld sollte mit Hilfe des „Sonderverbindungsausschusses für Flüchtlinge“ und des „Ausschusses für Bevölkerungs- und Flüchtlingsfragen“ des Europarates beschafft werden. Die Bundesregierung hatte bis dahin 4,5 Millionen Dollar und 11,1 Millionen DM erhalten.
Adenauer verwies darauf, dass der Bundesverband der Deutschen Industrie seine Geldmittel für die Abwerbung bedeutend erhöht hatte. Dazu kam ein ganzes „Abwerbungsförderungsprogramm“ mit einer Sonderfinanzierung des Wohnungsbaus, Unterhalts-und Hausratshilfen sowie Existenzaufbau- und Wohnungsbaudarlehen aus dem Härtefonds des Lastenausgleichs. Schließlich wurde auch der Flüchtlingsausweis C (politische Zwangslage mit Anerkennung ohne Überprüfung – sonst nur für religiöse Gruppen) verliehen.
Das Hilfswerk der evangelischen Kirchen Deutschlands gab einen „Leitfaden für Sowjetzonenflüchtlinge“ heraus.

Erhebliche Aktivitäten wurden auch von den verschiedenen Flüchtlingsorganisationen, Landsmannschaften und vielen anderen Verbänden entfaltet. Massive Unterstützung erfuhr dies alles durch die vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen mit dem Bundespresseamt und dem Verteidigungsministerium vereinbarte Verstärkung der „psychologischen Kriegsführung“ gegen die DDR.

Die Mehrzahl derer, die aus der DDR abwanderten, darunter viele gezielt abgeworbene Bürger, versprach sich vom Wechsel in die BRD bzw. nach Westberlin bessere Lebensverhältnisse oder (aus ihrer Sicht) eine günstigere Entwicklungsperspektive. Das waren somit überwiegend „Wirtschaftsflüchtlinge“ und nicht, wie permanent behauptet, „politische Flüchtlinge“. Zweifellos gab es solche auch. Sie stellten jedoch eine marginale Minderheit dar.

Definition:
Nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist ein politischer Flüchtling eine Person, die sich 
„aus wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, der Religion, der Nationalität, 
der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe oder der politischen Meinung außerhalb 
des Landes ihrer Nationalität befindet“.
BRD über Übersiedler in die DDR

SZB-Bericht der BRD über Übersiedler in die DDR

Das traf für die Mehrheit der einstigen DDR-Bürger nicht zu. Insofern waren sie keine politischen „Flüchtlinge“.

Da diese Bezeichnung aber gut zum politischen Kampfbegriff „Unrechtsstaat“ passt, wird sie im bundesdeutschen Sprachgebrauch für alle, die der DDR aus welchen Gründen auch immer den Rücken kehrten, verwendet.

Demgemäss deklarierte die BRD Flüchtlinge die in die DDR übersiedelten als Wirtschaftsflüchtlinge.
Also von Ost nach West waren es „Politisch Verfolgte“, und von West nach Ost „Wirtschaftsflüchtlinge“.

Es kann als gesichert gelten, dass Abwanderung und Abwerbung als Teil des gegen die DDR geführten Wirtschaftskrieges (neben den Embargomaßnahmen) die DDR-Volkswirtschaft am härtesten trafen und ein nicht ausgleichbares Defizit hinterließen.
Siegfried Wenzel, ehemaliger Stellvertreter des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission der DDR, stellte dazu fest: „Für die BRD ist dieser Zufluss von ‚Humankapital’ in Größenordnungen von fast zwei Millionen ein einmaliger Aktivposten, der überhaupt nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. “
Man muss berücksichtigen, dass es sich bei den Übersiedlern aus der DDR in die BRD zu einem großen Teil um gut ausgebildete Facharbeiter sowie um akademisch Ausgebildete, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, gehandelt hat, deren Ausbildung oftmals vom Staat, d. h. der gesamten Gesellschaft der DDR, finanziert worden war.

Es gab viele, die ihre Einstellungsverträge von westlichen Firmen bereits während des Studiums erhielten, als sie noch Wohnung, Stipendien und zum Teil großzügige soziale Sicherung in der DDR in Anspruch nahmen. Das trifft vor allem auf die Zeit vor 1961 zu.
Die Wirkung der Eingliederung dieses personellen Zuwachses für die Wirtschaftskraft der BRD war natürlich eine ganz andere, als die der etwa 0,5 Millionen ausländischer Gastarbeiter, die bis 1961 aus Spanien, Portugal, der Türkei und Italien in die BRD gekommen waren.
Die bis zu 1,5 Millionen Übersiedler aus der DDR sprachen die gleiche Sprache, waren oft in einem mehr oder minder adäquaten Bildungssystem zu hoch qualifizierten Fachkräften ausgebildet und entstammten dem gleichen Kulturkreis.
Mit dem Bau der Mauer 1961 begann die BRD unter Arbeitskräftemangel zu leiden und sah sich genötigt erst Italienische, später türkische Arbeitnehmer zu werben um ihren Bedarf, den sie bie 1961 aus der DDR abwarben, zu decken.

Wenzel vertritt die Auffassung, dass die Marschallplan-Hilfe und die „Kader“ aus der DDR in der BRD maßgeblich für den Produktivitäts- und Effektivitätsunterschied zwischen BRD und DDR verantwortlich waren. Doch die Zeiten, wo jeder „Ostflüchtling“, noch dazu, wenn er aus der DDR kam, als politisches Kapital, besonders aber als ökonomischer Zugewinn betrachtet wurde und deshalb auch jegliche Angriffe gegen die Staatsgrenze der DDR hoch im Kurs standen, sind lange schon vorbei. Heute ist die Abschottung europäisches Konzept.

Niemand in der BRD möchte gern an das Jahr 1986 erinnert werden. Damals hatte die Kohl-Regierung ernsthafte soziale Probleme und entsprechend hoch schlugen die Wellen der Asylhysterie. Deshalb ersuchte der SPD Kanzlerkandidat Johannes Rau den SED-Generalsekretär Erich Honecker, das „Loch in der Berliner Mauer“, durch das Flüchtlinge nach Westberlin einreisten, dicht zu machen.

Welch ein Sündenfall: Gemeinsam mit dem „SED-Regime“ den „Fluchtweg“ über Berlin zu versperren.

Es gehört zum System der Irreführung der Menschen, den Eindruck zu erwecken, als ob generell zwischen der Haltung der Bevölkerung der DDR und den am 13. August 1961 durchgeführten Sicherungsmaßnahmen ein unüberbrückbarer Gegensatz bestanden hätte.

Deshalb wurde der von Jahr zu Jahr zunehmende Frust der Ostberliner und ihrer Besucher aus den Bezirken der DDR bewusst verschwiegen, die erleben mussten, wie die Ostberliner Friseur-Salons der 50iger voller Westberliner Frauen waren, die sich für ein Butterbrot frisieren ließen.
Wie Westberliner und Gäste aus der BRD für Pfennige ihrer DM-Währung generös in Ostberliner Gaststätten speisten. Für Trinkgelder in Gaststätten, Theatern und anderswo die besten Plätze erhielten, wogegen die hart arbeitenden Ostberliner und Bürger aus den Bezirken vor den Türen standen.
Wie Westberliner Schieberringe für wenig Westgeld wertvolle optische Geräte und andere hochwertige Bedarfsartikel in Ost-Berlin einkauften, um diese Dinge mit hohen Profitraten in Westberlin oder Westdeutschland zu verhökern.
Viele Ostberliner und Bürger aus den angrenzenden Gebieten der DDR, vor allem aus dem Raum Potsdam, arbeiteten in Westberlin. Ihren Lohn in D-Mark tauschten sie in einer der unzähligen Westberliner Wechselstuben zu einem hohen Kurs in Mark der DDR um. Der Schwindelkurs in Westberlin lag bei 1 : 4 und wurde durch Spekulanten natürlich auch hoch gehalten.

Das Gefühl, im eigenen Land zweitklassiger Bürger zu sein, dessen Geld gegenüber der D-Mark kaum eine Chance hatte, und das Bewusstsein der enormen Schädigung der DDR-Volkswirtschaft durch Währungsspekulanten, nahm von Monat zu Monat zu.

„Endlich“, so hörte man damals im Hinblick auf den Mauerbau vielerorts, „hat man den Tausenden Schmarotzern und Währungsspekulanten den Hahn zugedreht“.

Im Durchschnitt verdiente 1960 ein DDR-Bürger 580 DDR-Mark. Jene, die zu ihrem Arbeitsplatz bei angenommenem gleichen Lohn nach Siemensstadt in Westberlin fuhren, tauschten ihren 580 D-Mark-Verdienst 1:4 um und triumphierten so gegenüber ihren Nachbarn mit 2320 DDR-Mark. Während der Ostberliner nur ein kleines Stück Fleisch kaufte, mit dem er den Eintopf geschmackvoller gestaltete, kauften Westberliner im selben Laden Fleisch und Wurst in vierfachen Mengen. Der Ostberliner ging mit Gulasch nach Hause, der Westberliner mit feinstem Steak. Für einen Bürger der doch in einem Gerechtigkeitsstaat wohnte war diese ständig sichtbare Ungerechtigkeit kaum akzeptierbar.
So wundert es nicht, das auch viele DDR-Bürger in einer Art Ameisenwanderung günstige Produkte der DDR in den Westen schaffte, um sich durch deren Verkauf einen zusätzlichen Nebenverdienst zu verdienen.
Bei allem Optimismus für eine neue Gesellschaft kann man es den Menschen nicht verdenken das sie diesen Weg wählten, um ihren Lebensstandart zu erhöhen. Das dies natürlich der Wirtschaft der DDR erheblichen Schaden zufügte, darüber dachten viele nicht nach.
Doch es waren nicht nur diese „Grenzgänger“ die der Wirtschaft der DDR schadeten.

Auch alle in die DDR einreisenden Westbesucher konnten sich von deren Warendecke äußerst profitabel bedienen, zumal die Regierung der DDR zur Herbeiführung eines höheren Lebensstandards etliche Preissenkungen beschloss.

Abgesehen davon, dass es besonders die Bevölkerung der Hauptstadt der DDR überdrüssig war, gegen Vorlage des Personalausweises einkaufen zu müssen, um den Abkäufen durch Westberliner, die vom Schwindelkurs profitierten und die die Dienstleistungen zum Nachteil der Ostberliner in Anspruch nahmen, entgegenzuwirken, von den „Grenzgängern“ ganz zu schweigen, erkannte sie andererseits zunehmend den immensen volkswirtschaftlichen Schaden, der durch Abwanderung und Abwerbung von Fachkräften entstand.

Immer mehr Bürger waren sich auch der Gefahren bewusst, welche durch subversive Angriffe von Westberliner Seite ausgingen und mit welcher Zielsetzung sie gegen die DDR geführt wurden. So waren große Teile der Bevölkerung – auch der Grenzbevölkerung – von der Notwendigkeit überzeugt, mit ihren Mitteln und Möglichkeiten einen Beitrag zur Sicherung der DDR leisten zu können.

So arbeiteten allein im Bereich des Grenzkommandos Mitte (Berlin) 1300 bis 1500 ehrenamtliche Bürger in Grenzsicherheitsaktiven mit. 600 Freiwillige Helfer der Grenztruppen und circa 3000 Helfer der Deutschen Volkspolizei waren bemüht, die Arbeit der Grenztruppen bzw. der Deutschen Volkspolizei zum Schutz der Staatsgrenze zu unterstützen.
Etwa 140 000 Bewohner der Grenzgebiete akzeptierten die hohen Belastungen und Anforderungen, die durch die Nähe der Staatsgrenze für sie entstanden. Großes Verständnis zeigten ganze Wohnbereiche: Sandkrug, Klein-Glienicke, Stolpe-Süd, die sie faktisch selbst sicherten.

Die DDR Bevölkerung stand dem Mauerbau sehr geteilt gegenüber. Es blieb ihnen ja auch nichts anderes übrig. Genossen befürwortete den Mauerbau als notwendig. Viele Leute die ständig Umgang mit Westdeutschen hatten (Friseure, Hotelpersonal, Gaststätten in Grenznähe usw) sahen sich praktisch als zweitklassige Westberliner in Ostberlin, als Bedienungspersonal von Westberlinern und fühlten sich entsprechend benachteiligt.

Die Berliner Bevölkerung verstand sich jedoch grundsätzlich nicht als Bevölkerung zweier verschiedener Staaten sondern sahen sich vielmehr als eine gemeinsame Stadt an, wo Ost und West miteinander lebte. Nur das im Westen die Reichen, im Osten die Armen lebten.
Natürlich waren nicht alle damit einverstanden, insbesondere wenn  ihnen damit das ergiebigere Einkommen in Westberlin verloren ging. Der Mauerbau und der damit verbundene Aufmarsch der Armee verbreitete sich als eine Art Panikstimmung die zu zahlreichen Fluchten als emotionale Kurzschlusshandlung führte. Unter den Berlinern herrschte also mehr oder weniger blankes Entsetzen, denn eine zweigeteilte Stadt war für sie unvorstellbar.
Sie flüchteten über Fenster, kletterten über die Mauer oder gruben sogar Tunnel. Und diese erschütternden Bilder wurden selbstverständlich begeistert von der westlichen Presse aufgenommen, so wie jener junge Grenzer dessen Fluchtfoto um die Welt ging und zum Symbol der vermeintlich „freien Welt“ im Westen aufgebauscht wurde. Schon bald etablierte die Presse im Westen das Bild von einer DDR die ihre Bürger „eingesperrt“ hatte. Man malte das Bild einer kommunistischen DDR voller Gefängnisinsassen.

Die Entwicklung vor dem 13. August 1961, auf die sowohl im „Gesamtkonzept zur Erinnerung an die Berliner Mauer“ als auch in den Gedenkreden bundesdeutscher und Westberliner Politiker aus durchsichtigen Gründen nicht eingegangen wird, veranlassten den lange Zeit auch in der BRD hoch geschätzten DDR-kritischen Schriftsteller Stefan Heym, 1996 in „Ein deutsches Bauwerk – Einführende Bemerkungen eines Reiseführers vor einem Reststück der Mauer“ unter anderem zu schreiben:
„Die Anfänge der Mauer liegen demnach in jener Nacht im Januar 1933, als auf der Wilhelmstraße in Berlin SA und SS fackeltragend an ihrem Führer vorbeimarschierten und dieser sie vom Fenster der Reichskanzlei herab mit graziös erhobener Rechte zurückgrüßte. Trumans Bomben auf Hiroshima dann vermittelten den Beteiligten die Botschaft, dass Amerika die im Krieg errungene Überlegenheit für den Rest des 20. Jahrhunderts zu erhalten gedachte, und zum Teufel mit den Ansprüchen anderer; worauf Josef Wissarionowitsch Stalin beschloss, das Vorfeld, das ihm seine Armee erkämpft hatte und das vom Flusse Bug bis zur Elbe reichte – erinnern Sie sich, meine Damen und Herren, an die rote Fahne auf dem Reichstag – fest in der Hand zu behalten.“

So, wie Stefan Heym als imaginärer Reiseführer hatte auch Bundespräsident Richard von Weizsäcker 1983 in einer Rede im Berliner Reichstagsgebäude ausdrücklich auf die historischen Zusammenhänge hingewiesen, als er erklärte:
„Am 30. Januar 1933 brach die Weimarer Republik zusammen. In allernächster Nähe von diesem Platz, an dem wir versammelt sind, leuchtete am Abend des 30. Januar ein Fackelzug den Beginn der nationalsozialistischen Zwangsherrschaft ein (…). Sie hat unsägliches Leid über viele Millionen unschuldiger Menschen mit sich geführt (…). Sie hat den Gang der Geschichte verändert (…). Wie ein mahnendes Monument steht dieser Reichstag an der Mauer, die bis auf den heutigen Tag Berlin, Deutschland und Europa teilt. Aber es gäbe diese Mauer nicht ohne den 30. Januar 1933!“

Und mit Blick auf die vielfältigen Maßnahmen des Westens zur Destabilisierung der DDR meinte „Reiseführer“ Stefan Heym:
„Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass die Mauer, wie ich Ihnen zum Anfang bereits darlegte, aus der Not geboren war und nicht aus irgendwelcher bösartigen Willkür; sie diente dazu, den real existierenden Sozialismus in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vor dem Zusammenbruch zu bewahren; einen Zusammenbruch, der hier an der Nahtstelle zwischen den beiden Machtblöcken jener von Atomraketen geprägten Zeit mit großer Wahrscheinlichkeit zu kriegerischen Verwicklungen geführt hätte.“

Seine Einschätzung, wonach der Bau der Mauer dazu diente, ein Ausbluten der DDR und damit ihren Zusammenbruch zu verhindern, was zur damaligen Zeit „mit großer Wahrscheinlichkeit zu kriegerischen Verwicklungen geführt“ hätte, wird auch von anderen kompetenten Leuten geteilt.

Im Klartext heißt das: Die Alternative zum Mauerbau wäre entweder das militärische Eingreifen der Sowjetunion, ähnlich der bewaffneten Intervention in der CSSR, oder gar ein Krieg gewesen.

Grundsätzlich ist also festzustellen, dass die Grenzüberwachung der DDR – die militärische Sicherung der Staatsgrenze am 13. August 1961 eingeschlossen – niemals eine Bedrohung des Friedens bedeutet hat.

Gemäß Artikel 7 der Verfassung der DDR waren alle Staatsorgane verpflichtet, die territoriale Integrität des Landes und die Unverletzlichkeit seiner Staatsgrenzen zu gewährleisten und zum Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger die Landesverteidigung zu organisieren.

Die Nationale Volksarmee, darunter die Grenztruppen der DDR, und andere Organe der Landesverteidigung waren verpflichtet, das Land und seine Bürger vor Angriffen von außen zu schützen. Hinzu kam die Zugehörigkeit zur sozialistischen Militärkoalition gemäß Warschauer Vertrag vom 14. Mai 1955 und die sich daraus für die DDR ergebenden Verteidigungsaufgaben. Diese Tatsache verlieh der Staatsgrenze eine besondere Bedeutung als Trennungslinie zwischen den beiden sich antagonistisch gegenüberstehenden Militärblöcken.

Die geopolitische und militärstrategische Lage der DDR war durch den Umstand gekennzeichnet, dass sie im Kriegsfall Auf- und Durchmarschraum der 1. strategischen Staffel geworden wäre. Der den Völkerrechtsregeln entsprechende Artikel 8 der Verfassung der DDR war auf die Hauptaufgabe ihrer Verteidigungsdoktrin, die Verhinderung eines Krieges, gerichtet.
Die 1600 Kilometer DDR-Staatsgrenze zur NATO, davon 161 Kilometer zum NATO-Stützpunkt Westberlin, hätte im Falle einer militärischen Auseinandersetzung bedeutet, dass das Territorium beider deutschen Staaten sofort Frontgebiet mit verheerenden Folgen geworden wäre.

Angesichts der größten Konzentration von Truppenkontingenten, die auf beiden Seiten mit modernsten Waffensystemen, einschließlich atomarer Raketen und Gefechtsfeldwaffen ausgerüstet waren, galt für die DDR die unverrückbare Staatsdoktrin: Von deutschem Boden darf nie mehr ein Krieg ausgehen!

Die Tatsache, dass in den Jahren des Kalten Krieges die militärisch gesicherte Staatsgrenze der DDR bis 1989 maßgeblich dazu beitrug, einen heißen Krieg abzuwenden, ist für die Verfasser des „Gesamtkonzept Erinnerung an die Berliner Mauer“ und die heute Regierenden lediglich kommunistische Propaganda.

Auch die DDR hatte ein Sicherheitsbedürfnis und der Bevölkerung gegenüber die Pflicht, gegnerische militärische Überraschungsschläge durch entsprechende Maßnahmen auszuschließen, zumal die Bedrohungslage für die DDR real war.

Am 9. Juli 1961, also wenige Wochen vor den Grenzsicherungsmaßnahmen in Berlin, verlangte die 
Bonner Rundschau, der Westen müsse in der Lage sein, „alle Mittel des Krieges, des Nervenkrieges, 
des Schießkrieges anzuwenden. 
Dazu gehören nicht nur herkömmliche Streitkräfte und Rüstungen, sondern auch die Unterwühlung, 
das Anheizen des inneren Widerstandes, die Arbeit im Untergrund, die Zersetzung der Ordnung, die 
Sabotage, die Störung von Verkehr und Wirtschaft, der Ungehorsam, der Aufruhr“.

Ungeachtet der Entspannungspolitik  der 1970er Jahre und der in dieser Zeit geschlossenen Verträge (Vierseitiges Abkommen über Westberlin, KSZE-Schlussdokument, „Ostverträge“ Transit-, Verkehrs- und Grundlagenvertrag zwischen beiden deutschen Staaten) sowie der sich daraus ergebenden temporären Verbesserungen in den Beziehungen, blieb die Beseitigung der DDR das strategische Ziel Bonns und seiner überseeischen und kontinentalen imperialen Stützen. Es gehört zum Geschichts-verständnis der heute Regierenden, dass sie die historischen Hintergründe der Umwandlung der Demarkationslinie in eine Staatsgrenze der DDR im Sinne des Völkerrechts, der Maßnahmen des 13. August 1961 und die Verantwortung der Adenauer-Regierung für die krisenhafte Entwicklung vor dem Mauerbau sowie die akute Gefahr eines Hinübergleitens des kalten in einen heißen Krieg zu Beginn der 60er Jahre wohlweißlich verschweigen.

Und dass ihr Geschichtsrevisionismus von den einflussreichen Damen Angela Merkels „Kaffeekränzchens“, Fride Springer und Liz Mohn (Bertelsmann), geteilt und mit ihren in die Hunderte gehende Zeitungen und Zeitschriften Tag für Tag verbreitet wird, ist längst kein Geheimnis mehr. Seit zwei Jahrzehnten erleben wir eine raffinierte antisozialistische Propaganda größten Ausmaßes: 53 Fernsehsender, 245 Rundfunkstationen sowie 9412 Zeitungen und Zeitschriften vermitteln den Bundes-bürgern rund um die Uhr Ideologie und Meinungen der Herrschenden.

Wie wenig die mit der Delegitimierung der DDR beauftragte politische Justiz an historischen Gegebenheiten und damit an der Wahrheitsfindung interessiert war, zeigte sich auch daran, dass sie die bestimmende Rolle der sowjetischen Regierung und der Staaten des Warschauer Vertrages für die Grenze zwischen beiden deutschen Staaten sowie das an ihr herrschende Regime quasi ausgeklammert haben.

Obwohl auch kompetente westdeutsche Zeitzeugen wie Prof. Egon Bahr, ehemaliger Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Chefunterhändler der BRD für den Grundlagenvertrag zwischen beiden deutschen Staaten, und Dr. Hans-Otto Bräutigam, ehemaliger Botschafter der BRD bei den Vereinten Nationen und Ständiger Vertreter der BRD bei der Regierung der DDR-Regierung, als Zeugen in Prozessen im Zusammenhang mit dem Grenzregime der DDR erklärten, dass die DDR in Grenzfragen keine eigene Handlungsfreiheit und folglich auch keine Möglichkeit hatte, wichtige Veränderungen am Grenzregime vorzunehmen, weigerten sich Bundesregierung und Justiz hartnäckig, diesen und anderen aufklärenden Aussagen Gehör zu schenken.
Als Zeuge im Politbüroprozess erklärte Egon Bahr:
„Diese Grenze und das an ihr herrschende Regime seien eine Frage von Krieg oder Frieden gewesen. Kein Politbürobeschluss hätte daran etwas ändern können.
Schließlich meinte er:
Wenn diese Art Grenzsicherung völkerrechtswidrig ist, dann „müsse man die ehemalige Sowjetunion an den Kanthaken nehmen“.

Es war nicht verwunderlich und überdies außerordentlich aufschlussreich, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Zeugenvernehmung dieses kompetenten Ostexperten und profunden Kenners der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten im Kalten Krieg war. Abgesehen davon, dass sich die „ehemalige Sowjetunion“ von der bundesdeutschen Justiz nicht an den Kanthaken nehmen lassen und derartige Versuche mit einem müden Lächeln beantworten würde, spielten hier offensichtlich „höhere Interessen“, auch wirtschaftlicher Art, eine Rolle, von den engen freundschaftlichen Beziehungen zwischen „Helmut“ und „Michael“ gar nicht zu reden.

Um wie viel einfacher war es dagegen, ehemalige führende Politiker und Militärs der unterlegenen DDR und weiter bis hinunter ans Ende der Befehlskette zum einfachen Grenzsoldaten in spektakulären Prozessen vor Gericht zu stellen, zu demütigen und einzusperren, die sich nicht auf den Vertrauensschutz ihres nicht mehr existierenden Staates berufen durften.

Die Herrschenden der Alt-BRD waren 1990 fest entschlossen, anzuklagen und zu verurteilen sowie gegen Hunderttausende Berufsverbot zu verhängen und sich durch nichts und niemanden davon abhalten zu lassen.
Wie wollte man die DDR als „Unrechtsstaat“ an den Pranger stellen, wenn man schließlich doch hätte eingestehen müssen, dass die Verantwortlichen für Mauerbau und Grenzregime nicht in Berlin, sondern im Kreml saßen?

Doch die Wahrheit ist bekanntlich ein hartnäckiges Ding. Früher oder später holt sie diejenigen, die sie zu vergewaltigen versuchen, wieder ein – zumeist in einem für sie unpassenden Augenblick.

Ausgerechnet inmitten der aufwendigen politischen und medialen Vorbereitung des 20. Jahrestages des „Mauerfalls“ passierte den „Aufarbeitern“ von DDR-Geschichte folgende Peinlichkeit.:

Beim Geschichtsforum 1989/2009 an der Berliner Humboldt-Universität am Wochenende 31.5. / 1.6.2009 machte Dr. Mathias Uhl vom Deutschen Historischen Institut in Moskau das von ihm kurz zuvor im Moskauer Staatsarchiv für Zeitgeschichte entdeckte 20-seitige Wortprotokoll eines langen Telefonats am 1. August 1961 zwischen Nikita Chruschtschow und Walter Ulbricht öffentlich, das nach seinen Worten die Rolle der Sowjetunion vor und während des Mauerbaus in neuem Licht erscheinen lässt.

Daraus geht nämlich hervor, dass Moskau den Mauerbau befohlen hatte. Chruschtschow bekräftigte laut Dr. Mathias Uhl seinen Plan, „einen eisernen Ring um Berlin“ zu legen und „diktierte Ulbricht schon, wie das alles ablaufen soll“. „Wenn die Grenze geschlossen wird, werden Amerikaner und Westdeutsche zufrieden sein“, erklärte Chruschtschow.
(Dr. Mathias Uhl, Moskau befahl den Mauerbau, Ostsee-Zeitung, Rostock, 2. Juli 2009)

Dass dieser für die Bewertung der Vorgänge um den 13. August 1961 und damit für die Rechtswidrigkeit der von den Gerichten wegen angeblicher persönlicher Verantwortlichkeit von Mitgliedern der politischen und militärischen Führung der DDR für den Mauerbau, das Grenzregime und seine tragischen Folgen geführten vielen Prozessen und verhängten Urteile bedeutungsvolle Sachverhalte von Bundesregierung und Massenmedien bis heute unbeachtet geblieben ist, zeigt, wie groß ihr Interesse ist, wichtige historische Vorgänge und die Haltlosigkeit politisch motivierter Anschuldigungen und Unterstellungen gegenüber der DDR unter dem Deckel zu halten.

Wer heute den Bau der Mauer allein der DDR-Führung anlastet, handelt entweder aus Unkenntnis, scheinheilig oder bösartig. Er weiß nicht oder will nicht zugeben, dass die drei Westmächte die Geschehnisse am 13. August 1961 in Berlin mit einem „Seufzer der Erleichterung“ (Sebastian Haffner) zur Kenntnis nahmen, die Aktion der DDR als eine Entspannungsmaßnahme im Ost-West-Verhältnis und als einen Schritt zur Stabilisierung des europäischen Status quo werteten, weil sie die der immer brisanter werdenden Berlinkrise innewohnende Kriegsgefahr bannte.

Der will auch nicht eingestehen, dass die der „roll-back“-Doktrin verpflichtete Deutschlandpolitik der NATO damit eine empfindliche Niederlage erlitt und „an diesem Tage die alte Adenauersche Wiedervereinigungspolitik monumental scheiterte“, wie Walter Stützle 1973 in seiner Fallstudie Kennedy und Adenauer in der Berlin-Krise 1961-1962 schrieb. Übrigens verstand auch der ehemalige Innenminister und spätere Bundespräsident Gustav Heinemann die Maßnahmen vom 13. August 1961 als Ergebnis der „verfehlten Deutschlandpolitik“ Adenauers. Dieser nahm den Mauerbau gelassen hin.

Am 16. August 1961, also drei Tage nach dem Mauerbau, unterschrieb er ein vom sowjetischen Botschafter Smirnow vorgelegtes pflaumenweiches Kommuniqué. Von „heller Empörung“ Adenauers gegen eine Abschnürung der Stadt war in seinem Gespräch mit Smirnow kein Wort zu hören, im Gegenteil, er bezeichnete den Mauerbau lediglich als „lästige und unangenehme Sache, die über das Nötige hochgespielt worden ist“. Er „wäre der sowjetischen Regierung dankbar, wenn sie da etwas mildern könnte“.
(Rudolf Augstein, „Powerplay“ im rheinischen Bonn, in: Der Spiegel 41/91, S. 99)

Das erklärt wohl auch, warum Adenauer nicht nach Berlin fahren wollte. Was hätte er den Menschen in der Stadt sagen sollen, wenn er und seine Regierung die Dinge so sahen?

Selbst der einflussreiche Vorsitzende des Außenpolitischen Ausschusses des US-Senats, Fulbright erklärte, die „Ostdeutschen haben alles Recht, ihre Grenze zu West-Berlin zu schließen“ (
zitiert nach: Gerhard Kleiderling, Berlinkrise und Mauerbau, in: Brüche, Krisen, Wendepunkte).

Es ist verständlich, dass die bundesdeutsche Geschichtsschreibung sich davor hütet,

allen diesen ihr unbequemen Sachverhalten den ihnen zukommenden Platz einzuräumen. Verständlich auch, dass sie es vermeidet, sowohl die internationale Entwicklung im Rahmen der Systemauseinandersetzung bis zum 13. August 1961 als auch die destruktive Deutschland- und Berlinpolitik der Adenauer-Regierung in direkte Beziehung zum Mauerbau zu bringen. Das aber ist unerlässlich, wenn deutsche Geschichte wahrheitsgemäß aufgearbeitet und dabei auch die Sicherung der Grenze der DDR zu Westberlin historisch richtig eingeordnet werden soll. Eine allein aktuellen politischen Interessen dienende Darstellung der Entwicklung in der Welt und in Deutschland bis zum 13. August 1961, die auf die Vergesslichkeit der Menschen baut und davon ausgeht, dass die jüngeren Generationen diese Geschehnisse aus eigenem Erleben nicht kennen, wird sich dauerhaft nicht aufrechterhalten lassen. Vergessen wir das alles zweiundzwanzig Jahre nach der Grenz-öffnung der DDR nicht. Vergessen wir auch folgendes nicht: Als die Mauer errichtet wurde, waren im Klima des Kalten Krieges schon fast zwei Jahrzehnte lang beiderseits des Eisernen Vorhanges sehr ernst zu nehmende feindliche Klischees gediehen mit allen ihren Folgen für die Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten und für ihre Bürger. Dafür trägt auch der stramme Antikommunismus westdeutscher Regierungspolitik eine große Mitverantwortung. Provokateure, die von West nach Ost gingen, überschritten höhnisch lächelnd die Grenzen der DDR, die der damalige christdemokratische Bundeskanzler noch 1967 mit einem Phänomen verglich, einem Luftgebilde, das die Bonner Alleinvertreter in ihrer überheblichen Art für nicht existent erklärten.

Wenn auf diese wohl unumstrittenen historischen Sachverhalte hingewiesen wird, dann nicht deshalb, um den Bau der Mauer nachträglich moralisch rechtfertigen zu wollen, sondern um die Kriegsgefahr, den weltpolitischen und nationalen Hintergrund der damaligen Situation, aber auch die Stimmungslage in breiten Kreisen der DDR-Bevölkerung deutlich zu machen.

Und dass es zu einer solchen Situation und Stimmung kommen konnte, war nicht die alleinige Schuld der DDR-Oberen, wie das heute Politik und Medien den Menschen gern einreden möchten.
Wenn auch die einseitige Abschottung des Ostens viel aussagt über dessen selbstvermutete Schwäche zu unterliegen, so war er keinesfalls allein verantwortlich für das vergiftete Klima, ebenso wenig wie die Mauer der Beginn der Teilung Deutschlands war. Die eigentliche Ursache für die Spaltung Deutschlands ist im Beginn der Hitler-Diktatur zu suchen.

Im engeren Sinne gesehen, ist die Spaltung dann eine Folge des Kalten Krieges geworden. Die Schuld kann man weder allein dem Westen noch allein dem Osten geben.
Die faktische Teilung Deutschlands im Jahr 1949 war nicht das Ziel oder Ergebnis einzelner Schritte des Ostens bzw. des Westens. Sie war quasi das zwangsläufige Ergebnis der Maßnahmen beider Seiten. Das gilt auch für die Berliner Mauer!

Die emotionslose Näherung an diese Fragen der Geschichte wird wohl erst gelingen, wenn sie tagespolitisch bedeutungslos sind.

Seit dem „Anschluss“ der DDR an die BRD findet in Deutschland unter missbräuchlicher Berufung auf eine freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat eine in der jüngeren deutschen Geschichte beispiellose Abrechnung der „Sieger“ mit den Besiegten, mit der DDR, ihren Organen und Amtsträgern sowie vielen verfassungs- und gesetzestreuen Bürgern statt.
Diese Abrechnung reicht von der politischen und menschlichen Diskriminierung über die berufliche Ausgrenzung, die Verdrängung aus redlich erworbenen Vermögensrechten bis hin zur politischen Strafverfolgung, von den vielfachen Methoden der Demütigung ganz zu schweigen.
Mit der Kriminalisierung der von politischer Strafverfolgung Betroffenen soll der „Beweis“ erbracht werden, dass die DDR ein „Unrechtsstaat“ war.

Die Richtung hierfür wies schon das „Erste Forum des Bundesministers der Justiz“ am 9. Juli 1991 in Bonn. 
Dem offiziellen Protokoll zufolge wurde dort erklärt: 
„Was (...) die sogenannte DDR und deren Regierung betrifft, so handelt es sich dort nicht einmal um einen 
eigenständigen Staat: diese sogenannte DDR ist niemals von uns staatsrechtlich anerkannt worden. Es gab ein 
einheitliches Deutschland, von dem ein gewisser Teil von einer Verbrecherbande besetzt war. Es war aus 
bestimmten Gründen nicht möglich, gegen diese Verbrecherbande vorzugehen, aber das ändert nichts daran, 
dass es ein einheitliches Deutschland war, dass selbstverständlich ein einheitliches deutsches Recht dort galt 
und auf die Verbrecher wartete (...).“

An dieser Abrechnung beteiligten sich Politiker, Parteien, Organisationen, Ämter und Behörden.
Eine besonders willfährige Rolle bei der Verfolgungsjagd spielten die Konzern-Medien.
Auch die Justiz folgte der politischen Aufgabenstellung und leistete gehorsam ihren speziellen Beitrag.
Zu nennen sind in diesem Zusammenhang auch „Experten“ vom Schlage des Vorzeige-„Historikers“ Hubertus Knabe, Leiter der „Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ und bestimmte Autoren, die meinen, sie hätten die Deutungshoheit über die Geschichte der DDR und das Leben ihrer Bürger.

Alle anderen hätten den Mund zu halten, wobei sie Kritiker ihrer Sicht gern als „ewig Gestrige“, „Betonköpfe“ und „(N)ostalgiker“ bezeichnen.

Diesem Klüngel geht es nicht um eine seriöse Geschichtsbetrachtung, sondern darum, die DDR zu diffamieren und sie für alle Zeit zu verteufeln.

Bevorzugtes Ziel ihres Wirkens sind die Grenze der DDR und die Opfer des Kalten Krieges, die allein der DDR angelastet werden.
Dabei verlieren sie kein Wort über historische Hintergründe, das internationale Geschehen während der einzelnen Etappen des kalten Krieges und über das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten. In ihren Auslassungen ist auch keine Rede von den von westlicher Seite zu verantwortenden politischen, geheimdienstlichen und militärischen Fakten sowie von den jahrelangen gezielten Provokationen an der Staatsgrenze, die maßgeblich das Grenzregime der DDR mitbestimmten.

Auf diese Weise soll unter krasser Verletzung des Völkerrechts, des Grundgesetzes, des Einigungsvertrages, 
fundamentaler Prinzipien des Rechts, insbesondere des Verbots seiner rückwirkenden Anwendung und Verjährung 
von Straftaten, Vergeltung dafür geübt werden, dass die DDR trotz einer Reihe von Defiziten weltweit anerkannt und 
geachtet war, 
- den Versuch unternommen hat, eine sozialistische Alternative zur kapitalistischen BRD zu finden
- durch ihre Existenz den Herrschaftsbereich des deutschen Imperialismus und Militarismus über Jahrzehnte 
eingeschränkt
- und für die Bürger weitgehend soziale Sicherheit und Geborgenheit als wichtigen Bestandteil der Menschenrechte 
geschaffen hatte.

Entsprechend diesen politischen Absichten und Vorgaben hatte die eigens zu diesem Zweck geschaffene Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages unter Vorsitz von Rainer Eppelmann die Beweisführung für die Notwendigkeit der politischen Strafverfolgung zu liefern.

Mit der Bestätigung des von ihr vorgelegten Berichtes durch die Mehrheit des Bundestages und der Aufforderung, die Politik der Diskriminierung und politischen Strafverfolgung in Ostdeutschland fortzusetzen, hatte die Siegerjustiz auch ihre parlamentarische Weihe erhalten.

Seitdem sind zwei Jahrzehnte vergangen, ohne dass die Bemühungen des Staates, der Massenmedien und der DDR-feindlichen „Experten“ und „Historiker“, die DDR als „Unrechtsstaat“ zu diskriminieren, an Intensität nachgelassen hätten.

Im Gegenteil, der Verlauf der Gedenkjahre 2009 und 2010 zeigt, dass die Hetze und Verleumdung umso mehr an Schärfe und Breite zunehmen, je offensichtlicher sich die Politik der Bundesregierung als verfehlt und  perspektivlos erweist.

Daraus ergibt sich für an historischer Wahrheit interessierte Zeitzeugen die Verpflichtung, den bösartigen Unterstellungen und lügenhaften Behauptungen bestimmter Leute, deren Kenntnisse und Erkenntnisse in aller Regel auf Hörensagen beruhen, ihr persönlich erlebtes Zeitzeugnis entgegen zu stellen, selbst im Wissen, dass sich die bürgerlichen Medien erfahrungsgemäß nicht dafür interessieren, weil nicht sein kann, was nicht sein darf.

Der Autor des „Sachsenspiegels“ Eike von Repgow wusste schon, wovon er sprach, als er um das Jahr 1225 zu bedenken gab: „Eenes Mannes rede ist keenes Mannes rede, man muss hören beede.“ Auch dem ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau ist zuzustimmen, der am 10. März 2000 erklärte: „Wenn nur die Sieger Geschichte schreiben, dann widerfährt den Verlierern selten Gerechtigkeit.“

von Hans Fricke, Rostock

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Diskussionen

2 Gedanken zu “Die DDR-Grenze

  1. Warum finden die Todesschüsse an der BRD-Westgrenze zu Belgien und Holland keine Erwähnung? Bis in die Mitte der 50-ziger Jahre worden an der BRD-Westgrenze über 50 Menschen durch Schusswaffengebrauch der Zöllner erschossen. Darunter Kinder und Frauen.
    Diese Grenztoten waren mehrmals Thema im Deutschen Bundestag. Die Vertreter der Adenauerregierung haben diesen Schusswaffengebrauch verteidigt. Hier ein Auszug aus dem Protoll der Bundestagssitzung-Nr. 271 vom 12.6.1953. Diese Todesopfer, wie so Vieles aus der Alt-BRD, waren nur Wenigen bekannt. Heute werden diese Grenzopfer verschwiegen.

    Deutscher Bundestag – 271. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1953:

    Dr. Mende (FDP): Herr Präsident! Meine Damen
    und Herren! Mir scheint, daß man mit Zurufen wie
    „Kopfjäger“ oder mit einem Satz, den der sehr verehrte
    Kollege Jacobs gebraucht hat, von der „Mißachtung
    des zivilen Wesens durch die Uniform“, die
    er bereits wieder beobachten könne, das Problem
    bei weitem überspitzt.
    Wir machen Gesetze und Verordnungen und wollen
    die Unversehrtheit des Bundesgebietes und seiner
    Wirtschaft sicherstellen. Wenn dann in Verfolg und
    in Ausführung jener Gesetze und Verordnungen
    derartige Zwischenfälle passieren, ist es allerdings
    richtig, nach den Ursachen zu forschen. Es ist aber
    falsch, immer nur den Grenz- und den Zollbeamten
    als den Schuldigen hinstellen zu wollen, nach
    dem alten Motto: Nur der kleine Mann ist schuld
    und den Letzten beißen die Hunde.
    (Zustimmung.)
    Vielleicht sind die Richtlinien für den Waffengebrauch
    und für die Abwehr lückenhaft, wie das ja
    aus der Ausschußdrucksache Nr. 3914 hervorgeht.
    Ich möchte jedoch nicht, daß man die Schuld auf
    jene Tausende von Zollbeamten abwälzt, die für
    uns alle in mühseliger Tag- und Nachtarbeit auf
    sehr gefährlichem Posten stehen.
    Ich meine, wenn man sich der Gefahr entziehen
    will, dann soll man nicht schmuggeln. Auch vor der
    Bundestagswahl lehne ich es ab, selbst wenn dabei
    manche Schmugglerstimme im Aachener Raum verlorengeht,
    etwa hier so zu tun, als ob der Schmuggler
    der Märtyrer und der Zollgrenzbeamte der Verbrecher
    wäre.
    (Beifall in der Mitte und rechts.)
    Ich wiederhole, wer Zwischenfällen entgehen will,
    soll den Schmuggel gefälligst meiden.
    (Sehr richtig in der Mitte.)

    Weitere Fundstellen:

    http://www.zollmuseum-friedrichs.de
    http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/4904/kaffeepanzer_im_bohnenkampf.html

    http://www.logos-buch.de/news/lupe.php
    http://www.feierabend.de/Aachen/Wissenswertes/Region/Die-suendige-Grenze-23039.htm

    Verfasst von Weber Johann | 11 Januar, 2016, 3:55 pm

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für das Militär auszugeben,

das wären 65 Mrd. Euro jährlich
derzeitiger Militär-Etat: 36,6 Mrd.$
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Militär-Etat Ger 2017:... 488,09$
Militär-Etat Rus 2015:... 466,44$
(Angaben pro Einwohner des Landes.)

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