Viele Menschen sehen durch die zunehmende Kontrolle und Speicherung persönlicher Daten ihre Privatsphäre bedroht.
Biometrischer Personalausweis, Kameras an oeffentlichen Plaetzen, Nacktscanner und Handy-Ortung: Der „glaeserne Buerger“ wird mit einer Vielzahl von hochtechnisierten Ueberwachungssystemen durchleuchtet. Viele Menschen fuehlen sich durch die zunehmende Kontrolle sowie die Speicherung persoenlicher Daten in ihrer Privatsphaere verletzt. Kritische Stimmen sprechen sogar von der „totalen Ueberwachung“.
Das suggeriert eine Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei.
Deutsche Geheimdienste haben im Jahr 2010 über 37 Millionen E-Mails überwacht. Das hat mehr Fragen als Antworten aufgeworfen, die die Linksfraktion im Bundestag der Bundesregierung gestellt hat und sie überrascht vor allem mit folgender Aussage auf die Frage: Können deutsche Geheimdienste PGP oder SSH entschlüsseln?
Ja, die eingesetzte Technik ist grundsätzlich hierzu in der Lage, je nach Art und Qualität der Verschlüsselung.
Wir gehen mal davon aus das man sich intensiv bemüht jegliche Verschlüsselung zu entschlüsseln, d.h. auch der PGP oder SSH ist bestenfalls eine Herausforderung, aber kein Hindernis um private Emails der Internetbenutzer zu entschlüsseln.
Interessant ist dabei nicht was die Bundesrepublik sagt, sondern was sie alles verschweigt, denn viele Fragen zur “strategischen Fernmeldeaufklärung” will man öffentlich nicht beantworten.
Die Abgeordneten Jan Korte und Andrej Hunko (beide Linke) ziehen in ihrer Pressemitteilung folgende Schlüsse:
Das Ausmaß der elektronischen Überwachung durch die deutschen Geheimdienste ist vermutlich viel größer als bislang angenommen. Es ist zudem unklar wie sichergestellt wird, dass die Geheimdienste sich tatsächlich auf die Überwachung einer ‚erlaubten‘ Quote von 20 Prozent der digitalen Kommunikation beschränken: Denn die vier Provider sind gegenüber dem Bundesnachrichtendienst zur vollständigen Übergabe aller Daten verpflichtet.
Angeblich habe die elektronische Schnüffelei ‘wesentlich zur Aufklärung oder Abwehr schwerer Straftaten beigetragen’. Die Bundesregierung selbst trägt jedoch nichts zur Erhellung dieses groß angelegten Angriffs auf die informationelle Selbstbestimmung bei: Wesentliche Aspekte werden in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt und damit der öffentlichen Diskussion entzogen. Abgeordnete dürfen die geheim gehaltenen Informationen nicht durch Netzaktivisten, Bürgerrechtler oder Anwälte bewerten lassen.
Stattdessen werden wie von autoritären Regimes Anwendungen der deutschen Firmen Utimaco, Ipoque oder Trovicor genutzt, um möglichst tief in die private digitale Kommunikation einzudringen. Ich gehe davon aus, dass der Auslandsgeheimdienst auch ausländische Rechner mit Trojanern ausspioniert.
Während ACTA eine Strafrunde einlegt, in der Hoffnung, dass in ein paar Monaten keiner mehr hinschaut und IFPRED sich im Verborgenen warm läuft, gibt es auch in Deutschland befremdliche Vorgänge zu dem Thema. Seit 2008 gibt es nämlich im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen sogenannten “Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie“, der hinter verschlossenen Türen und vollkommen intransparent lustige Dinge ausbrütet, wie z.B. die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung mit den TelCos als Hilfssheriffs, 2-Strikes-Warnmodelle mit Abschalten des Internetzuganges, Echtzeitüberwachung und Deep Packet Inspection des Datenverkehrs, sowie die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Durch eine Kleine Anfrage der Linkspartei[Link] ist nun rausgekommen, wer da eigentlich im Geheimen verfassungsfeindliche Vorschläge ausbrütet.
Im erlauchten Kreis finden sich:
Deutscher Komponistenverband e.V., G.A.M.E.
Bundesverband der Entwickler von Computerspielen e.V.,
Sky Deutschland GmbH & Co. KG,
Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V. (VUT),
Deutscher Journalisten-Verband e.V.,
Deutscher Textdichter-Verband e.V.,
Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW),
Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT),
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (vatm),
GEMA Hauptstadtbüro Berlin, Markenverband, Verband der Filmverleiher e.V. (VDF),
Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU),
ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.,
Bundesverband Musikindustrie e.V.,
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. (BITKOM),
Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco),
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.,
Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen,
Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V.,
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO),
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV),
Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU),
Unitymedia Group, Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL),
Universal Music Entertainment GmbH,
Deutsche Telekom AG,
Microsoft Deutschland GmbH,
Intellectual Property and Media Law,
Vodafone D2 GmbH,
OESTERLINCOM[Kampagnen „Kino. Dafür werden Filme gemacht“, „RESPE©T COPYRIGHTS“ und „Raubkopierer sind Verbrecher“],
Telefónica
o2 Germany GmbH & Co. OHG,
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ),
Motion Picture Association,
Constantin Medien,
1 & 1 Internet AG
Die Zusammensetzung fällt eindeutig unter das Motto “Die 2 Kollateralschäden sind es wert, wenn wir die alle auf einen Haufen erwischen!“. Die Besetzung “einseitig” zu nennen dürfte auch eine Verharmlosung darstellen. Auch lustig: Auf die Frage wie viele und welcher Bewerber es denn nun genau für gewisse Studienpapiere im Auftrag des BMWi gab, lautet die Antwort: “14, der Rest ist Versschlusssache!” Die Verantwortlichen haben also, wie zu erwarten, nichts aus ACTA gelernt und versuchen weiterhin dieselben Stunts durchzuziehen, zum größtmöglichen Schaden von Bürger, Wähler und Souverän.
Die EU-Kommission hat bereits einen Zeitplan zur Novellierung von IPRED veröffentlicht. Aber was genau verbirgt sich dahinter? IPRED stellt eine Erweiterung zu ACTA dar, die den verwendeten Begriff “geistiges Eigentum” enger fassen und die Kontrolle der Inhalte im Internet festlegen soll. Mit IPRED soll ein schärferes Vorgehen gegen Webseiten mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ermöglicht werden. Wie das konkret geschehen soll wird noch nicht beschrieben, stattdessen wird auf eine Initiative für ein Notifizierungs- und Handlungssystem gegen illegalen Online-Content verwiesen.
Dabei beinhaltet der Entwurf einige durchaus sinnvolle Ansätze. So sollen beispielsweise endlich EU-weit klare Regelungen zur Herausgabe von Daten durch Provider geschaffen werden. In Deutschland sind diese bereits zivilrechtlich festgeschrieben. Außerdem sollen die Rechteinhaber für eine Genehmigung zur Datenabfrage das “gewerbliche Ausmaß” von Rechtsverletzungen nachweisen müssen, um sicherzustellen, dass statt gegen “individuelle Verbraucher” nur gegen “professionelle Fälscher” vorgegangen wird. Leider wurde auch hierbei versäumt, die Grenze zwischen einem gewerblichen Ausmaß und einer privaten Nutzung zu definieren.
Wenn es nach Brüssel geht, sollen kleine und mittlere Unternehmen, die Opfer von (Raub)kopien ihres geistigen Eigentums werden, zivilrechtliche Abhilfsmaßnahmen im Schnellverfahren zur Seite gestellt werden. Dazu sollen auch einstweilige Verfügungen, Schadensersatzzahlungen oder andere Ausgleichsmittel gehören, wie sie in der Form und Umsetzung bereits in den ACTA Papieren zu finden sind.
Die Kommision erwägt zudem noch weitere Möglichkeiten um Raubkopien im Internet gänzlich zu unterbinden und zu diesem Zweck die “Kooperation zwischen Zugangsanbietern (Internet Providern) und Rechteinhabern” zu verbessern. Dabei wird, wieder einmal, die “abgestufte Erwiederung”, wie sie auch vom Bundeswirtschaftsministerium postuliert wird, in den Raum gestellt. Mit anderen Worten: Die europaweite Einführung von “Three strikes” wird gefordert. Das bedeutet, dass nach zwei Vergehen, die leicht bestraft werden (in der Regel mit Verwarnungen), beim dritten Mal eine drastische Strafe folgt. In diesem Fall handelt es sich um den Entzug des Grundrechts auf Internetzugang für eine bestimmte Zeit. Denn wie die für Medienfragen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten des Europarates in der Abschlusserklärung ihres Treffens vom 28. bis 29. Mai 2009 in Reykjavik feststellen: “Der Zugang zu [Internetdiensten] betrifft ebenso die Menschenrechte und Grundfreiheiten wie die Ausübung demokratischer Bürgerrechte”.
Das Fatale ist, dass dieser Entzug des Internetzugangs durch die oben erwähnte “Kooperation zwischen Zugangsanbietern und Rechteinhabern” erfolgen soll, also auf Zuruf durch die Rechteinhaber und ohne einen Gerichtsbeschluß. Das bedeutet im schlimmsten Fall eine Umkehr der Beweislast, möchte ein Betroffener seinen Internetzugang zurück haben, muss er dagegen klagen und seine Unschuld beweisen. Hier gilt nun nicht mehr das Prinzip der Unschuldsvermutung. Stattdessen wird erneut versucht, jeden einzelnen Bürger unter einen Generalverdacht zu stellen und zu kriminalisieren.
Im deutschen Rechtssystem ist die Unschuldsvermutung nicht explizit niedergelegt. Sie ist jedoch nach einhelliger Auffassung eine zwingende Folge des Rechtsstaatsprinzips des Artikel 20 Grundgesetz. In Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention heißt es: “Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig“. Eine ähnliche Formulierung ist in Artikel 11 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 zu finden).
Die Kommision will jetzt eine Folgenabschätzung durchführen um die Verhältnismäßigkeit der Ansätze zu prüfen. Im September soll dann ein offizieller Vorschlag der Richtlinie folgen.
Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um sich nicht nur gegen ACTA zu stellen, sondern um dem Europäschen Parlament und der Bundesregierung zu zeigen, dass kein Regelungswerk, das die Informations- und Meinungsfreiheit in Gefahr bringt, von den Bürgern akzeptiert werden wird.
Mit welchen Tricks man Big Brother ein Schnippchen schlaegt und ob man sich in unserer digitalen Welt ueberhaupt noch unsichtbar bewegen kann, findet Sicherheits-Experte Aton Edwards in dieser Dokumentation heraus.
Das wirklich wichtige an dieser Doku ist aber nicht wie sie verschwinden können, sondern wo sie genau überwacht werden.
Eine super Dokumentation, aus der man durchaus was lernen kann.
Moin, ein sehr umpfangreiches Portal. Das ist gewaltig. Sehr gut geschrieben. Nun lese ich mich hier erst mal ein bischen durch.
Danke, na man tut was man kann. Es geht eigentlich um drei Dinge,
a) die korrekte Darstellung wie der Osten wirklich war und nicht was die Medien zusammendämonisieren. Weil die Ossis total untergebuttert werden.
b) wie andere Demokratien funktionieren, dazu haben wir Schweiz, Deutschland, USA und DDR verglichen, also möglichst unterschiedliche.
und c) wie wir zu einem besseren Deutschland kommen. Weil hier läuft ja alles aus dem Ruder. Unsere Recherchen zeigen das der Horror erst noch kommt und das er jeden trifft – ausnahmslos.
Vielleicht liest du mal das mit dem Bundesdackel, das stellt so einiges klar wie das funktioniert.
Der Rest ist Aufklärung über Misstände aller Art, Umweltschutz und dt. Tagespolitik.
Ich kann dir die Features empfehlen.