Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010
„Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“
„Da nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen. Er muss vielmehr ein Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung der zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen entsprechend den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Vorgaben durchführen und dessen Ergebnis im Gesetz als Leistungsanspruch verankern.“
Unterzeichnende Verfassungsrichter: Papier, Hohmann-Dennhardt, Bryde, Gaier, Eichberger, Schluckebier, Kirchhof und Masing
Urteil des Verfassungsgerichtes vom 09.02.2010
Als Ergebnis weist die Begründung des Verordnungsgebers für die alten Länder einschließlich Berlin (Ost) gerundet den Betrag von 345 Euro aus. Dieser Betrag wurde aufgrund der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) von 1998 gewonnenen Ausgangswertes von 630,18 DM ermittelt und entsprechend der Anpassungsregelung fortgeschrieben. Der sich daraus ergebende Betrag von 345 Euro wurde ab dem 01.01.2005 zugrunde gelegt, da im Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs bereits bekannt war, dass es zum 1. Juli 2004 keine Erhöhung des aktuellen Rentenwertes stattfinden würde.
Ab 01.01.2012 beträgt der aktuelle Regelsatznach nunmehr 374,00 EUR für Singles, mit Partner 90% = 337 EUR aus. Die Fortschreibung seit der EVP von 1998 also in 14 Jahren beträgt also insgesamt 29 Euro. Dies entspricht weder der Preisentwicklung noch der Teuerungsrate.
Diese Forderung des obersten Verfassungsgerichtes zur transparenten Berechnung hat die Bundesregierung bis heute ebenfalls ignoriert und auch die Verfassungsrichter sehen sich nicht genötigt das Urteil durchzusetzen. Ebenso haben die obersten Verfassungsrichter ignoriert das die Regelleistungsbeiträge bis heute evident unzureichend sind und daher das Recht gebeugt.
Regelsätze auch nach konservativer Berechnung für 2012 zu niedrig
Zwei wissenschaftliche Studien im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) haben ermittelt, dass die (Neu-) Berechnungen der Hartz IV Regelsätze einer Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würden. Die Studienautoren verweisen darauf, dass die Gesetzgebungen nicht den ursprünglichen Vorgaben des obersten Verfassungsgerichts in Karlsruhe von Februar 2010 entsprechen
Der DGB steht mit seiner Position nicht allein. Bereits bei Bekanntgabe der Hartz IV Neuregelungen hatten Erwerbslosen-Verbände, Sozialrichter und Wohlfahrtsorganisationen angemahnt, dass die neuerlichen Gesetzgebungen noch immer nicht verfassungsfest sind und das Existenzminimum der Betroffenen nicht gewahrt bleibe. Berechnungen der Sozialverbände hatten einen Minimum von 420 Euro errechnet. Auch bei einer konservativen Betrachtungsweise hätte der Regelsatz mindestens um 33 Euro auf 392 Euro steigen müssen. Denn würde tatsächlich ein echter Bedarf nach dem Warenkorbmodell ermittelt, müsste ein mindestens um 79 Euro höherer Aufschlag gewährt werden, wie unlängst die Saarländische Armutskonferenz berechnete. Würde die in Europa geltende Armutsgrenze von 60% des durchschnittlichen Einkommens (Medianwert) zugrunde gelegt, müssten Hartz-IV-Regelsätze gar um etwa 100 Euro steigen.
Sozialverbände hielten der Bundesregierung Betrug vor.
die Tricks der Bundesregierung zur Herunterrechnung des Regelsatzes
Trotzdem die Bundesregierung also mehrfach darauf hingewiesen und vom obersten Verfassungsgericht dazu verurteilt wurde endlich eine ordentliche Berechnung zu machen, igoriert sowohl die CDU-FDP-Regierung. Soetwas nennt man Rechtsbeugung.
Zwar sprechen SPD und Grüne bei der Neuberechnung von Betrug, aber das wars auch mit dem Lippenbekenntnis. Bis heute hat sie rein garnichts unternommen um diesen Betrug zu korrigieren. Anders dagegen die Linken, die wieder und wieder Vorschläge zur Veränderung oder Abschaffung gemacht haben und die mit schöner Regelmässigkeit von den restlichen Parteien abgeblockt werden und wurden.
Wie fing das alles an?
Infolge der Massenarbeitslosigkeit, die durch die Aneignung des ehemals volkseigenen Kapitals durch westliche Konzerne und der damit erfolgten Zerstörung ihrer Wirtschaft ausgelöst worden war, schossen
die Ausgaben für das Arbeitslosengeld seit 1991 von knapp 4 auf rund 13 Milliarden D-Mark für 2001 gestiegen.
Schon die Regierung Kohl liebäugelte insgeheim mit den Plan die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zu begrenzen.
Die Bundesanstalt war damals bereits durch gefälschte Vermittlungsstatistiken in Misskredit geraten, sodaß der Zeitpunkt günstig erschien nun die neoliberalen Pläne umzusetzen.
Am 22. Februar 2002 berief der neoliberale Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) daher die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter dem Vorsitz von Peter Hartz ein. Diese sollte Lösungen finden um das Problem in den Griff zu bekommen. Die Kommission sollte auch Organisationsmodelle für die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe entwickeln. Einige Monate später übergab Hartz feierlich den Abschlussbericht.
Wie die Gewerkschaft über den Tisch gezogen wurde
„Nie hätte ich mir träumen lassen, dass nach der Vorarbeit der Kommission am Ende diese Gesetze herauskommen könnten“, sagt Isolde Kunkel-Weber vom Bundesvorstand der Gewerkschaft Verdi die vor 10 Jahren Mitglied der Kommission war. „Wir hatten damals das gemeinsame Ziel, die Arbeitslosenzahlen zu senken“. Im Rückblick fühlt sich Kunkel-Weber noch heute als Kommissionsmitglied „missbraucht“. „Die knallharten Gesetze wurden hinterher gemacht. Im Abschlussbericht stand nichts von einer Absenkung der Arbeitslosenhilfe“, betont sie immerwieder. Allerdings sah der Abschlussbericht die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes vor, „dass kam kurzfristig rein, ich habe das erst 24 Stunden vor Abgabe erfahren“, erzählt die Verdi-Vorstandsfrau.
In den Folgejahren entwickelte die rot-grüne Bundesregierung die Hartz-Gesetze innerhalb der sogenannten „Agenda 2010“, was sich zum größten Sozialabbau der deutschen Geschichte entwickeln sollte. Die rot-grüne Bundesregierung schaffte am 1. Januar 2005 die lohnabhängige Arbeitslosenhilfe ab und führte das bedarfsorientierte Arbeitslosengeld II ein. Desweiteren verkürzte sie die Bezugsdauer des vorgeschalteten lohnabhängigen Arbeitslosengeldes auf 12 Monate, für Ältere auf 18 Monate.
Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg verloren dabei knapp zwei Drittel der ehemaligen Arbeitslosenhilfebezieher Geld, weil die Hartz-IV-Leistungen wesendlich geringer waren.
Die Grenzen zwischen Erwerbslosen, Prekären und NiedriglohnempfängerInnen sind seitdem verblasst. Selbst mit einem neuen Job gelingt nur jedem zweiten Arbeitslosen der Ausstieg aus der Sozialleistung, stellte das IAB-Institut unlängst fest. Viele können mit ihrem kleinen Einkommen keine Familie ernähren, oft hält der neue Job nur ein paar Monate, so etwa in der Zeitarbeit.
Die Hartz-Kommission versprach den Menschen von einer Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt positive Effekte für alle. Im Abschlussbericht der Hartz-Kommission heißt es: „Im europäischen Vergleich ist der Markt für Zeitarbeit in Deutschland unterentwickelt. Hier besteht ein hohes Beschäftigungspotenzial. Man müsse die Mobilität der Arbeitnehmer fördern.“
Für viele heisst es seitdem, der Arbeit hinterzuziehen, ständige Umzüge in Kauf zu nehmen, Arbeitswege von mehr als einer Stunde pro Wegstrecke oder hunderte Kilometer auf Autobahnen und das täglich. Was dies für das Familienleben bedeutet, wurde von der Kommission nie berücksichtigt. Der mechanische Körper des Menschen wurde von den Bedürfnissen der Seele (z.b. nach Familie und Heimat) entkoppelt. Die Folge sind zerrüttete Familien, massive Zunahmen seelischer Erkrankungen, Dauerstress, ungesunde Ernährung und eine massive Beschleunigung des Lebens bis man vor Erschöpfung zusammen bricht.
Der Pool der 4,5 Millionen erwerbsfähigen Hartz-Empfänger ist zudem recht unterschiedlich, weil jeder Einkommenslose, der mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann, dazu zählt.
„In keinem anderen Land der OECD werden soviele Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit als arbeitsfähig definiert“, schreiben die Autoren Anke Hassel und Christof Schiller in ihrem Buch „Der Fall Hartz IV“.
Doch bis heute nennt es die Presse „einen Meilenstein in der deutschen Sozialgeschichte“, was an sich schon verdammt zynisch ist, denn das einzige was sich meilenweit feststellen lässt ist wachsende Armut in ganz Deutschland.
Durch den Sozialstaat sichern sich Bürger gegenseitig soziale Sicherheit angesichts der Risiken zu, die durch die kapitalistische Ausrichtung der Wirtschaft verursacht werden. Deshalb macht auch nicht die gesellschaftliche Verteilungsqualität, sondern die soziale Sicherheit den Kern des Sozialstaates aus.
Mit der sozialen Sicherung wird der Arbeitnehmer als Nichteigentümer in einer Gesellschaft beteiligt, die auf Eigentum basiert, indem Arbeit zu einer Quelle der sozialen Sicherheit wird und fehlendes Eigentum ersetzt. Wird also jemand arbeitslos, so trat automatisch die Arbeitslosenversicherung ein.
Mit anderen Worten, jeder deutsche Arbeitnehmer in Deutschland hat Rechte auf gesellschaftliches Eigentum die er nur gegen soziale Absicherung eingetauscht hat. Wird ihm also die soziale Absicherung vorenthalten, ist das Diebstahl und damit strafrechtlich zu verfolgen.
Deutsche leben seit Jahrhunderten auf diesem Land, sie haben gemeinsam gesellschaftliche Werte geschaffen und sind daher auch die Erben dieses Besitzes, der aus geistigen oder materiellen Gütern einschliesslich Natur, Wasser und Land besteht. Einwanderer erwerben sich dieses Recht mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft.
Wir alle sind damit automatisch der einzig legale Besitzer dieses Landes, seiner geistigen und natürlichen Werte, dem gesellschaftlichen Eigentum der Staatsbürger.
Deswegen zahlen Landbesitzer auch Steuern nach qm als Entschädigung für die private Nutzung unseres Landes.
Der Grund der Menschenrechte liegt in der menschlichen Würde. Aus dem Würdegebot und dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes folgt dabei, dass jeder in Würde leben können muss – mit und auch ohne Arbeit.
Eindeutig war daher auch die gesetzlichen Definitionen zur Verhinderung von Armut.
So sah das Bundessozialhilfegesetz die Zielsetzung der Sozialhilfe darin, „dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht“ (§ 1 Abs. 2). Sozialhilfe sei so zu bemessen, dass eine gesellschaftliche Teilhabe zumindest auf bescheidenem Niveau sichergestellt wird und dadurch Ausgrenzung und Armut verhindert werden.
Hartz IV und Agenda 2010 stehen für eine Aufhebung des Sozialstaates in Richtung des neoliberalen Systems. Damit hob man auch die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Gesellschaft auf.
Bereits bei der Gesetzesberatung hatten die Bundesratsausschüsse für Arbeit und Sozialpolitik wie für Frauen und Jugend empfohlen, der Regelsatzverordnung nicht zuzustimmen, da „es sich offensichtlich um willkürliche Setzungen“ handele. Zahlreiche Verbände und Experten haben explizit nachgewiesen, dass das Existenzminimum unter der Verneinung der statistisch bewiesenen Erkenntnisse zur Höhe der notwendigen Lebenshaltungskosten unter das Sozialhilfeniveau abgesenkt wurde. Diese Absenkung war kein Versehen, sondern politische Absicht. Mehr noch: Sie macht den Kern der „Agenda 2010“ aus – und beschädigt die Menschenwürde und die Garantie des Grundgesetzes über grundlegende Menschenrechte.
Die Abgeordneten die diesem Gesetz zustimmten, wussten also das sie damit das Recht beugen. Sie sind damit zur Verantwortung zu ziehen, weil sie damit gegen das Grundgesetz verstießen und weil sie auch nachdem sie es erkannt haben, nichts taten um den Gesetzesbruch zu korrigieren. Als Mittäter haben sie damit auch Rechtsbruch begangen.
Hartz IV verletzt das internationale Menschenrecht und damit auch das deutsche Grundgesetz gleich in mehrfacher Hinsicht:
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat mit seinem Urteil vom 09.02.2010 diese Verletzung von Grundrechten und Menschenrechten durch Hartz IV nicht behoben, sondern abgesegnet. Er hat damit das Recht zugunsten der neoliberalen Eigentümer gebeugt und hat damit Rechtsbruch gegen das deutsche Grundgesetz begangen.
Soziale Grundrechte werden untergraben
Diese „Reformen“ haben erstens die bisherige sozialstaatliche Logik der Bedarfsdeckung in eine Logik der Grundversorgung umgepolt. Zweitens wurde der bisherige sozial aktive Sozialstaat in einen aktivierenden Sozialstaat umgeformt, in dem das Grundrecht auf sinnvolle Arbeit in einen Zwang zur Arbeit um jeden Preis verkehrt wurde und jede Arbeit als zumutbar gilt. Das Grundrecht auf Gewährleistung einer Hilfe bei Unterstützungsbedarf wird im Zweiten Sozialgesetzbuch in ein Tauschverhältnis von Leistung und Gegenleistung umgeformt. Beide Aspekte haben eine Umkehr in der deutschen Sozialstaatsentwicklung bewirkt.
Diese Reformen bilden einen wichtigen Eckpunkt eines längerfristigen Entwicklungsprozesses,
der Ausdruck eines geänderten Menschenbildes ist. Bezeichnend ist, dass im SGB II der Bezug
auf die Menschenwürde, den das BSHG in § 1 kannte, komplett fehlt.
Wer eine Sozialleistung an eine Gegenleistung bindet, der untergräbt das soziale Grundrecht, das erst die Freiheit des Menschen begründet. Dies ist eine Untergrabung, eine Rechtsbeugung der Freiheit des Menschen.
Der durch die Hartz-Reformen neu programmierte Sozialstaat geht nicht nur von der fehlenden Motivation
der Arbeitslosen aus, sondern sucht auch deren Widerwillen zu brechen. Mit den Sanktionen des „Forderns“ ist ein Element des Strafrechts ins Sozialrecht eingeführt worden.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 festgestellt, dass die unter der Chiffre „Hartz IV“ umstrittene Grundsicherung für Arbeitsuchende „mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz unvereinbar“ ist.
Die Richter markieren insgesamt fünf grobe Verfahrensfehler bei der Ermittlung eines menschwürdigen Existenzminimums, welche das Urteil der Verfassungswidrigkeit rechtfertigen. Sie werfen dem Gesetzgeber vor, „Schätzungen ins Blaue“ (Rz 171) gemacht zu haben. Ohne hinreichende Tatsachengrundlage seien prozentuale Abschläge vorgenommen worden, die als nicht existenznotwendig angesehen wurden. Ganz unverständlich bleibe, dass die Ausgabenposition „Bildung“
bei der Ermittlung des regelleistungsrelevanten Verbrauchs überhaupt nicht berücksichtigt ist. Von einer schlüssigen Ermittlung des regelleistungsrelevanten Verbrauchs könne also keine Rede sein.
Wenn das Bundesverfassungsgericht aus Art. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 GG ein individuell einklagbares soziales Grundrecht auf ein menschenwürdiges soziokulturelles Existenzminimum spezifiziert, ist dies keineswegs lediglich nur auf die bloße Existenzsicherung bezogen, sondern umfasst auch die „Möglichkeit zur Pflege menschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.“
Es nennt aber keine Vorgaben, sondern definiert lediglich vier Kriterien für ein Verfahren zur Ermittlung der
existenznotwendigen Leistungshöhe: Das Verfahren muss sachgerecht, realitätsnah, transparent und empirisch
überprüfbar sein. Das Verfassungsgericht verlangt vom Gesetzgeber, dass er das menschenwürdige Existenzminimum jedes einzelnen hilfebedürftigen Menschen ohne Ausnahme und nicht nur im Durchschnitt und für typische Bedarfslagen sicherstellt.
Untersuchungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes belegen, was die Betroffenenverbände bereits lange betonen: ALG II und Sozialhilfe schützen weder vor Armut, noch garantieren sie das soziokulturelle Existenzminimum. Das mit dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) eingeführte Arbeitslosengeld II (ALG II) ist also keineswegs bedarfsdeckend.
Kurz: Hartz IV ist staatlich verordnete Unterversorgung die mit der Zustimmung von Grünen, SPD, CDU, CSU und FDP ununterbrochen fortgesetzt wird.
Und das ist nicht die einzige Rechtsbeugung
Ein Prüfbericht des Bundesarbeitsministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass alle geprüften Eingliederungsvereinbarungen (EGV), die mit Hartz IV-Beziehern im Jahre 2010 geschlossen worden sind, die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten. Demnach war keine der geprüften Vereinbarungen rechtskonform und korrekt. Zudem sind sie weiterhin gültig, unzwar solange jemand von dieser Behörde abhängig ist.
Erschreckend ist ausserdem, das die Sozialgerichte denen diese EGV in zahlreichen Prozessen vorlag, nichtmal deren Rechtsungültigkeit erkannt haben will. Sie haben einfach weg gesehen, so wie das in Regimen üblich ist.
Im Kalten Krieg bezeichnete man dies Rechtsbeugung, in Deutschland nennt man es Demokratie.
Unglaublich, dass man dafür ein ganzes Jahr brauchte.
Aber auch die Lebenserwartung ausgegrenzter Schichten ist innerhalb von zehn Jahren um 2 Jahre (West) und 4 Jahre (Ost) gesunken. Seit 1945 hat es das in Deutschland nicht gegeben (in GB allerdings schon durch Thatcher’ s Sozialreformen).
Zum Vergleich, die Lebenserwartung Ost war 1990 nur 8 Monate geringer als im Westen 1990 und wurde als Resultat eines schlechten Regimes hingestellt. Da fragt man sich schon was am System Hartz so unglaublich gut sein soll.
Gerne werden die Opfer für mitschuldig erklärt, wegen ihres angeblich geringen Bildungsstandes. Dass sich die Bildung innerhalb von zehn Jahren wesentlich verflüchtigt hat, ist wohl kaum zu begreifen. Schuld ist auch das Konzept „Fördern und Fordern“, das den entwürdigenden Umgangsstil der Behörden und ihrer Handlanger vorgibt. Schliesslich soll das Leben auf Hartz IV nicht „angenehm“ sein. Wir erinnern uns, Handlanger waren es auch, die die Judengesetze durchgesetzt haben. Fördern besteht daher hauptsächlich aus Zwangsarbeit in den sogenannten 1-Euro-Jobs und Fordern aus einer zunehmenden Anzahl von Sanktionen.
Die Freude an Sanktionen zeigt sich auch an den ständig wachsenden Rekordzahlen von Sanktionierungen, bei denen man offenbar ein erhebliches Sparpotential entdeckt hat. So erstaunt es wohl auch nicht mehr zu hören, das inzwischen weniger als die Hälfte des vorgesehenen Haushaltsetats tatsächlich bei den Bedürftigen ankommt. Der größte Teil wandert in Gehältern und der Finanzierung eines „Qualifizierungsmarktes“, wobei Qualifizierung nichts mit Qualität zu tun hat, wie die zahlreichen 08/15 Zwangsbeschäftigungskurse zeigen.
Auch die Behauptung von massenhaften Sozialmissbrauch hat nie gestimmt, wie die CARITAS Deutschland 2001 untersucht hat. Demnach betrug der Sozialhilfemißbrauch Laut einer Untersuchung 120 Millionen €.
Gleichzeitig wurden aber 2,2 Mrd. € im Staatshaushalt eingespart für die Ansprüche nach dem Sozialhilfegesetz, die aus Gründen wie Scham oder fehlender Aufklägung nicht gestellt worden sind.
Im gleichen Zeitraum entgingen der Bundesrepublik Deutschland 65 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung.
Auf 1 € Sozialhilfemißbrauch kommen somit 18 € nicht in Anspruch genommener Leistungen.
Der Vergleich Sozialmissbrauch zu Steuerbetrug sieht noch extremer aus:
Auf 1€ Sozialhilfemißbrauch kommen im Jahr 2001 540€ Steuerhinterziehung.
Dabei macht der Sozialhilfemissbrauch gemessen am deutschen Staatsetats knapp 0,05% aus, der Steuerbetrug 26%. In den Medien gilt dieser Steuerbetrug jedoch als Peanuts, als Kavaliersdelikt.
Und dieses Verhälnis hat sich im Verlaufe der letzten 10 Jahre erheblich verändert. Sozialhilfeempfänger werden mit aller Macht der Arbeitsämter bespitzelt, belogen, nicht aufgeklärt oder sanktioniert. Während gleichzeitig die Steuerhinterziehung in neue Rekorde steigt und regelmäßig mit Amnestie für reuhige Steuersünder überhäuft. Bestohlen werden also alle Bürger, nicht von Sozialhilfeempfängern sondern von Steuerhinterziehern.
Ein kurzer Vergleich mit den Nürnberger Gesetzen offenbart trotz modernisierter Ausdrucksweise eine erschreckende Parallele zwischen der Reglementierung im Faschismus, dem sogenannten Judenbann und dem Hartz-Vollzug, der den Bann hinter der Beschreibung „unerlaubten Ortsabwesenheit“ versteckt.
So heisst es
In der Anordnung des Polizeipräsidenten von Berlin vom 28.11.1938 heißt es u.a.:
»§ 1. Straßen, Plätze, Anlagen und Gebäude, über die der Judenbann verhängt wird, dürfen von allen Juden deutscher Staatsangehörigkeit und staatenlosen Juden nicht betreten oder befahren werden.
§ 2. Juden deutscher Staatsangehörigkeit und staatenlose Juden, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung noch innerhalb eines Bezirkes sind, über den der Judenbann verhängt ist, benötigen zum Überschreiten der Banngrenze einen vom Polizeirevier des Wohnbezirks ausgestellten Erlaubnisschein. Mit Wirkung vom 1. Juli 1939 werden Erlaubnisscheine für Bewohner innerhalb der Bannbezirke nicht mehr erteilt. […]
In der »Eingliederungsvereinbarung« des »Jobcenter Berlin« vom 11.10.2011 heißt es u.a.:
»Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.
Zum zeit- und ortsnahen Bereich gehören für Sie alle Orte in der Umgebung Ihres Grundsicherungsträgers, von denen Sie in der Lage sind, Vorsprachen täglich wahrzunehmen. […]
Bei einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Eine nachträgliche Genehmigung ist im begründeten Einzelfall möglich. Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen.
Diese Eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange Sie hilfebedürftig sind.
»Rechtsfolgenbelehrung:«
Die §§ 31 bis 31b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sehen bei Verstößen gegen die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten Leistungsminderungen vor. Das Arbeitslosengeld II kann danach – auch mehrfach nacheinander – gemindert werden oder vollständig entfallen.
Auch hierzu findet sich eine Parallele in den Nürnberger Rassegesetzen.
Eine statistische Untersuchung zeigt, das die Warscheinlichkeit, Opfer dieser modernen Nürnberger Rassegesetze zu werden, inzwischen bei 90% liegt und im Schnitt 7 Jahre beträgt. Es ist also nur eine Frage der Zeit, wann es jeden von uns betrifft.
Und glauben sie besser nicht daran, das sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, die Statistik belegt das nur jeder vierte überhaupt den Anspruch darauf erwirbt. Vermutlich ist auch diese Zahl geschönt.
Sie haben also beste Chancen nicht nur ihre Arbeit auf Jahre zu verlieren, was ihre Rente erheblich mindern wird (und sie selbst als Rentner in die Abhängigkeit bringt), sondern auch gute Chancen bei der Insolvenz ihrer Firma direkt bis auf die unterste Stufe des Existenzminimums zu fallen.
Und raten sie mal wer daran schuld ist?
Na sie natürlich.
Das sind ihre Aussichten für die Zukunft. Willkommen in der Gegenwart.
Das diese auf verschiedenste Weise auch dem Arbeitsmarkt und die Sicherheit von Jobs gefährden, belegen weitere Studien. Selbst in Leiharbeit beträgt die durchschnittliche Anstellungszeit im Schnitt nur 3 Monate. Und ob man ihnen dafür das Gehalt auch wirklich zahlt, ist auch nicht sicher, wie die viele Prozesse gegen kriminelle Leiharbeitsfirmen belegen.
Es kann sogar passieren das sie mit ihrem Einkommen der letzten 6 Monate für die Insolenz ihrer Firma haftbar gemacht werden, das ist gesetzlich legal.
Allerdings sollten sie auch nicht kündigen, wenn ihre Firma sie nicht bezahlt, weil dann verlieren sie ja den Anspruch auf Hartz IV , weil sie ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben.
Sie stecken also in einer Zwickmühle in der sie nur verlieren können.
Noch erstaunlicher ist: das man anhand der Einkommen noch immer die ehemalige deutsche Grenze erkennen kann und das sogar deutlicher als 1995, also vor der Einführung der Hartz-Gesetze.
Auch die allgemeine Einkommensentwicklung ist seit Einführung dieser Rassengesetze rückläufig. Im Schnitt verdienen wir heute alle 8% weniger als noch 1990. Und vermutlich ist auch diese Zahl noch zu hoch, andere reden von über 12%, das wäre 1/6 ihres Einkommens! (Bei 1000 Euro 120 Euro die man ihnen vorenthält.)
Es ist also keine Sache der derzeit Betroffenen, sondern es beeinflusst unser Leben und unsere Zukunft.
Solange diese Gesetze Handlanger haben, die sie durchsetzen, wird sich dieser Sozialabbau auch weiterhin negativ auf alle anderen Bereiche ihres Lebens ausstrahlen. Handlanger sind Mittäter an Armut und allgemein sinkenden Einkommen. Sie sind die Executive des Sozialabbau´s und sie sollten dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden.
Zeigt sie an – wegen Rechtsbeugung.
Ein weiteres Beispiel der Rechtsbeugung ist die Arbeitslosenstatistik
Nicht nur das sie seit 1.1.2007 anders errechnet (geschönt) wird, seit 2008 sind in Deutschland sind mehr als 100 000 Menschen arbeitslos ohne in der Arbeitslosenstatistik mitgezählt zu werden. Sie sind neuerdings „arbeitslose Unterbeschäftigte“. Das ist sowas ähnliches wie „freiwillige Zwangsarbeit“ zu afrikanischen „Aufwandsentschädigungen“ (Billigstlöhnen). Auch so eine Wortkreation aus Nürnberg.
Möglich macht dies ein Trick, nur eine der vielen Sonderregelungen. Jeder der mindestens 58 Jahre alt ist, bei der Bundesagentur für Arbeit registriert ist und kein Jobangebot bekam, fällt unter diese Sonderregelung, er wird also nicht in der Arbeitslosenstatistik mitgezählt. So wird tausendfach die Arbeitslosenstatistik geschönt.
Das hat das Bundesarbeitsministerium aber erst in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen 2011 eingeräumt. Interessant das den Grünen das überhaupt 2011 aufgefallen ist, ja waren sie denn nicht dabei als diese Sonderregelungen verabschiedet wurden?
Im November 2011 waren etwa 514 500 Menschen im Alter zwischen 55 und 64 Jahren als arbeitslos gemeldet. Etwas mehr als die Hälfte von ihnen bezog die staatliche Grundsicherung Hartz IV. Dazu kommen auch noch ältere Arbeitslose, die sich freundlicherweise erst garnicht angemeldet haben.
Die netten Damen der Agentur haben ihnen nämlich gleich mal erklärt, dass sie eh kein Arbeitslosengeld bekommen, weil ihr Ehepartner noch Arbeit hat, dessen Gehalt aber nicht für beide reicht. Eine freundliche Umschreibung von Aberkennung der Hilfsbedürftigkeit die tausendfach praktiziert wird. Deren Dunkelziffer ist gar nicht ermittelbar.
Rechnet man alles zusammen kommt man problemlos auf mehr als 11 Mio Hartz-Beziehern, bei 81,7 Mio Bundesbürgern und rund 50% Bevölkerung im arbeitsfähigem Alter ist das eine Quote von wenigstens 13,6% bezogen auf die Gesamtbevölkerung.
Auf die arbeitsfähigen Bevölkerung ist das eine Quote von über 26% oder anders ausgedrückt, jeder vierte der arbeiten könnte, findet keinen Job von dem er leben kann. Das ist die traurige Gegenwart.
Eine Arbeitslosenstatistik die im November 2011 freudig von nur 2,7 Mio Arbeitslosen redet, ist in jedem Fall eine ganz fette Lüge die sagenhafte 75% der abhängigen Empfänger aus ihrer Statistik eleminiert hat.
Darum: STOPP! HARTZ IV Es ist eine Untergrabung der Menschenrechte die auf alle Teile der Gesellschaft ausgeweitet wird.
Helfe mit und katapultiere Hartz IV dort hin wo es hin gehört, in den Müll!
Harz IV und das Soziale Grundrecht von Dr. theol. Franz Segbers, apl. Professor für Sozialethik Universität Marburg; publiziert 2011 von der Erich Fromm Gesellschaft
Die Grünen blockieren Normenkontrollklage gegen Hartz IV
Eigentlich ist es gut und richtig, dass die Grünen immer wieder selbst daran erinnern, wie sehr sie hinter Hartz IV stehen. Das vereinfacht uns das ständige Wiederholen des Copyrights auf Hartz IV, das Grüne und SPD für sich beanspruchen dürfen.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2010 vor allem die Berechnung der Regelsätze und deren fehlende Transparenz bemängelte, wurde die Bundesregierung zum Nachbessern verdonnert. „Leyen I“, wie es manche nennen, ist zwischenzeitlich in Kraft und will für sich geltend machen, den Anforderungen des Verfassungsgerichts Genüge zu tun. Eine vom DGB in Auftrag gegebene Studie bezweifelt dies. Das Verfassungsgericht aber reagiert nur, wenn es gefragt wird bzw. jemand klagt.
Die Fraktion Die Linke im Bundestag regte eine Normenkontrollklage an, wozu 25 Prozent der Abgeordneten des gesamten Bundestages nötig sind. Das hätte die komplette Linksfraktion, die komplette Fraktion der Grünen und 12 Abgeordnete der SPD sein können. Die SPD aber war aus dem Rennen, nachdem sie mit Ursula von der Leyen ins Feilschen geriet und das Ergebnis “Hartz IV-Kompromiss“ nennt. Also erneut wird Hartz IV von der SPD, diesmal (egal, legal, scheißegal) mit der CDU/CSU und der FDP getragen. Und die Grünen?
„Leider haben Renate Künast und Jürgen Trittin erneut schriftlich abgesagt mit der Begründung, eine Klage durch die Betroffenen wäre geeigneter. Wer sich selber noch nie als Betroffener ohne viel Geld in der Hinterhand durch sämtliche Instanzen klagen musste, wird dies womöglich anders einschätzen.“ Dies tickerte Katja Kipping (MdB/Die Linke) heute als Pressemitteilung.
Damit ist die Normenkontrollklage also gestorben. Hartz IV-Betroffene haben keine Lobby! (Und man darf fragen, weshalb der DGB eine solche Studie anfertigen läßt, wenn er das Ergebnis ohnehin kampflos hinnimmt.)
Wir dürfen konstatieren, dass Grüne und Sozialdemokraten – obgleich Opposition – im Boot der Regierung sitzen, und wer will darf festhalten, dass die Linke sich wenigstens bemühte und daher als einzige Partei nicht mit rudert. Katja Kippings Engagement gegen Hartz IV mag strategisch umstritten sein, unglaubwürdig ist es nicht.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war kein Sieg der Gerechtigkeit, denn Hartz IV wurde in keinem einzigen Nebensatz in Frage gestellt. Wenn man es genau nimmt, hieß der Auftrag des Gerichts an die Bundesregierung doch lediglich, ihre Berechnung des Regelsatzes zukünftig besser zu begründen. Das ist natürlich nicht einfach, wenn es sich um so verdammt wenig Geld handelt. Aber hier hat die Regierung Geschick bewiesen. Hier und da einen Euro mehr und dafür das Recht auf Genussmittel beschneiden; Eltern in ihrer wirtschaftlichen Geschäftsfähigkeit gegenüber ihren Kindern entmündigen, alles eine Frage der Interpretation, der Auslegung und natürlich der eigenen Mensch- und Wertvorstellung.
Mit Klagen – auch im Sinne von „Wehklagen“ – wird sich das nicht ändern.
Die aktuellen Regelsätze
Die Berechnung der Regelsätze für Hartz IV erfolgt auf die unteren 15% Nettoeinkommen der Bevölkerung (vorher waren es 20%), d.h. an Leiharbeiter, Minijobber, Selbstständige wovon insbesondere Künstler oft weniger als 1000 Euro verdienen. Die Grenze der Nettoeinnahmen der EVS liegt bei 901 Euro. Laut der EVS von 1998 lagen davon mind. 4,4% unterhalb von 1000 Euro. Diese Zahl dürfte sich infolge des „Jobwunders“ und der wachsenden Zahl von Leih-, und Zeitarbeit und Minijobbern erheblich vermehrt haben, da sich ja dieser Markt seit 1998 verdoppelt hat und somit bereits den Großteil dieser 15% ausmachen dürfte, d.h. bereits am unteren Limit liegt, das übrigens auf der Datenbasis von 1998 beruht. Mit anderen Worten, die Bundesregierung behauptet das die unteren 15% nicht ärmer werden können, auch wenn die Preise steigen.
Zusammensetzung des Hartz IV Regelsatz:
Bereich | Anrechnung auf EVS |
% von RL | in Euro |
---|---|---|---|
Nahrungsmittel, Getränke (ohne Tabak & Alkohol) | 96% | 35,50% | 132,71 € |
Bekleidung & Schuhe | 89% | 8,40% | 34,13 € |
Wohnung, Strom, Brennstoffe | 8% | 8,36% | 26,87 € |
Möbel, Haushaltsgeräte & Reparaturen | 87% | 7,58% | 27,77 € |
Gesundheitspflege | 64% | 4,30% | 13,21 € |
öffentliche Verkehrsmittel (ohne Auto & Motorrad) |
37% | 6,30% | 19,20 € |
Telefon, Post | 64% | 8,83% | 20,38 € |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur (ohne Haustiere) |
42% | 11,04% | 38,71 € |
Beherbergung- & Gaststätten (nur Nahrungsmittel) |
30% | 1,98% | 10,33 € |
Bildung | 0% | 0,38% | 0 € |
Andere Waren & Leistungen (z.B. Gebühren, Bankgebühren) |
65% | 7,32% | 21,69 € |
(Zahlen durch fortlaufende Änderungen leicht verändert!)
Der Wegfall von Hartz IV könnte problemlos ein Bedingungsloses Grundeinkommen finanzieren
Hartz IV kostet uns in der Auszahlung und »Verwaltung« (Widersprüche, Anwälte, Richter, Behörden, Beratungsstellen etc.) bereits HEUTE soviel, dass JEDER Bundesbürger ein monatliches Bedingungsloses Grundeinkommen von rund 900 € erhalten könnte.
Und wenn man auch noch die 325 Mrd. Euro hinzu nimmt die seit 5 Jahren jährlich an die Rettungsschirme der EU, Griechenland oder Banken und Versicherungen geflossen sind, könnte man locker nochmal das doppelte drauflegen ohne das irgendwer in diesem Lande damit belastet wäre.
Diese ganze Diskussion um die Unfinanzierbarkeit eines bedingungslosen Grundeinkommens ist eine einzige große Lüge, es geht nicht darum Menschenrechte zu wahren oder dem Volk das Leben zu verbessern, es geht darum, den Globalplayern der Industrie und Finanzen ihre Luxusspielzeuge zu finanzieren.
Von wegen Fördern, selbst die eigenen Studien der Bundesagentur für Arbeit belegen die Unwirksamkeit des ganzen Konzeptes Hartz IV – von der Eingliederungsvereinbarung bis zur Zwangsarbeit.
Wie aus einer Sonderbroschüre der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, ist der Anteil von Langzeiterwerbslosen an den Erwerbslosen in Deutschland Europarekord. Angeblich wurde das Folterinstrument Hartz IV auch geschaffen, um Langzeiterwerbslosigkeit zu verhindern bzw. zu reduzieren. Doch die Zahlen im Europäischen Vergleich machen deutlich: In keinem anderen Land ist der Anteil der Langzeiterwerbslosen höher als in Deutschland.
Da helfen selbst die statistischen Tricks der Bundesregierung nicht mehr. Der genannte Anteil wäre, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN hervorgeht, sogar noch erheblich größer, wenn alle in Zwangsmaßnahmen oder zwangsweise in Vorruhestand gegangenen und weitere herrausgerechnete Gruppen von „Abgängen“ aus Hartz IV tatsächlich mal mitgezählt würden. Selbst nach eigener Definition der Bundesregierung hat dieses „Instrument des Arbeitsmarktes“ völlig versagt und damit letztlich nur das wahre Ziel erreicht: Druck auf das allgemeine Lohnniveau auszuüben.
Deutschland hatte im Juni 2011 mit 6,1% eine im europäischen Vergleich niedrige Erwerbslosenquote nach dem international vergleichbaren ILO-Konzept. Dieser auf Umfragen beruhenden Arbeitskräfteerhebung zufolge lag jedoch in Deutschland der Anteil derjenigen an den Erwerbslosen besonders hoch, die seit zwölf Monaten und länger erwerbslos waren.
Auszug aus der Antwort der Bundesregierung vom 18.01.2012 BT-Drucksache 17/8323:
Zu den Abgangsgründen im Jahr 2011 können folgende Angaben gemacht werden:
Mit anderen Worten Hartz IV spart den Eliten pures Geld, das sie in ihre Lobby, in Meinungsmanipulation und natürlich ihr feines Leben investieren können.
Sozialpolitik und die Behandlung der “Arbeitsscheuen” – ein Vergleich
Ein Diskussionsbeitrag, der die heutige Diskriminierung der Erwerbslosen nach SGB II mit der Diskriminierung der Erwerbslosen im 3. Reich vergleicht, um den Befürwortern der Sanktionen vor Augen zu führen, in welchem geistigen Umfeld sie sich bewegen: Schließlich ist selbst das Regierungsmotto von CDU und CSU – “Sozial ist, was Arbeit schafft!” – der nationalsozialistischen Propaganda entlehnt, wo es hieß: “Sozial ist, wer Arbeit schafft!”.
“§ 31 SGB II hätte in diesem Staat nie in Kraft treten dürfen. Die Sanktionen verstoßen gegen die Menschenrechte und entspringen einer faschistoiden Denkweise.
Ein Vergleich:
§ 31 SGB II besagt, dass das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 % der Regelleistung abgesenkt wird, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich weigert, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder eine sonstige Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen oder wenn er eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit abgebrochen oder Anlass für den Abbruch gegeben hat (wobei nach § 10 SGB II jede Arbeit als zumutbar gilt). Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung wird das Alg II um 60 % der Regelleistung gemindert. Bei jeder weiteren wird das Alg II für 3 Monate vollständig gestrichen.
Zum Vergleich verweise ich auf die Gestapo-Aktion gegen sog. Arbeitsscheue hin, die auf einen Erlass des Reichsführers SS, Heinrich Himmler vom 26.1.1938 zurückging, und zur Verhaftung von über 10.000 Personen geführt hat, die als Asoziale in Konzentrationslager verbracht wurden. Nach einem Zitat von Prof. Dr. Wolfgang Ayaß in seiner 1988 verfassten Schrift über die Aktion ‚Arbeitsscheu Reich‘ definierte der Erlass von Himmler ‚Arbeitsscheue‘ als „Männer im arbeitsfähigen Lebensalter, deren Einsatzfähigkeit in der letzten Zeit durch amtsärztliches Gutachten festgestellt worden ist oder noch festzustellen ist, und die nachweisbar in zwei Fällen die ihnen angebotenen Arbeitsplätze ohne berechtigten Grund abgelehnt oder die Arbeit zwar aufgenommen, aber nach kurzer Zeit ohne stichhaltigen Grund wieder aufgegeben haben.“
Die örtlichen Arbeitsämter wurden angewiesen, die ihnen bekannten ‚Arbeitsscheuen‘ festzustellen und den Staatspolizeistellen zwecks Verhaftung zu melden. Mithäftlinge berichten, dass die Haftbedingungen der ‚Arbeitsscheuen‘ noch schlechter waren als die der anderen Häftlinge.
Die Bundestagsfraktion Die Linke hat am 30.5.2008 in einer ausführlichen Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache 16/9405) an die Aktion ‚Arbeitsscheu Reich‘ von 1938 erinnert, und die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt zu der Aktion ‚Arbeitsscheu Reich‘ unter dem Stichwort ‚Arbeitsscheu‘: „Die Rechtlosstellung des Einzelnen, die Preisgabe des Individuums gegenüber der Willkür der Behörden, die dem Wunsch der diesen Begriff Benutzenden entspricht, kommt in der Diskriminierung ‚arbeitsscheu‘ zum Ausdruck“.
Kann man von den Bürgern heute erwarten, dass sie selbständig denken?
Da sind sie doch schon!
Wobei er die größte Ratte ist!
Diese Aussagen führender Politiker von SPD, CDU/CSU und FDP sind nichts anderes als eine Diskriminierung der Erwerbslosen, deren Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Offenbar kann man damit in Deutschland auch heute noch Wählerstimmen gewinnen.
Und um der Sache die Krone aufzusetzen wird das Geld das eigentlich zur Finanzierung des Existenzminimums gedacht ist, hundertfach in zweifelhafte Kanäle umgelenkt von den ach so treuen Mitarbeitern der Arbeitsagenturen.
Damit werden Leute verbeamtete um sie am nächsten Tag freizustellen und als Freie zu beauftragen, Brust-OP´s finanziert, Drogen, Prostitution, Menschenhandel usw… Sie glauben das nicht? Hier ein paar Beispiele dieser
Millionenschäden.
Kriminelle Energie bei den Jobcentern
Boni von der Arge, Millionen für Sondergehälter
Hitler hatte einen Vierjahresplan aufgestellt, den es zu erfüllen galt, und benötigte für seine Kriegsvorbereitung und Baupläne alle verfügbaren Arbeitskräfte. Mit der Aktion ‚Arbeitsscheu Reich‘ vernichtete er einige Tausend ‚Arbeitsscheue‘, um die Übriggebliebenen besser disziplinieren zu können (so Prof. Ayaß).
Während im 3. Reich für die Kriegsvorbereitung ein Arbeitskräftemangel herrschte, und Hitler Vermögen beschlagnahmte und Kredit aufnahm, um seine Ziele zu realisieren, gibt es heute ein Überangebot an Arbeitskräften und einen Mangel an bezahlten Stellen. Die Zielvereinbarung der Bundesregierung zur Reduzierung der Arbeitslosenzahl nach § 48 SGB II ist deshalb ein Selbstzweck geworden. Sie läuft in Verbindung mit dem Sanktionsparagraphen 31 SGB II nur auf sinnlose Menschenrechtsverletzung und Volksverhetzung hinaus, der sich heute aber dennoch eine Mehrheit in der Bevölkerung bereitwillig anschließt, wie unter Hitler.
Ein Fortschritt im Denken ist gegenüber dem 3. Reich jedenfalls schwer auszumachen, weshalb ich jene, die das Unrecht im 3. Reich und in der ehemaligen DDR ernsthaft bedauern, dazu aufrufen möchte, sich dieser totalitären Entwicklung optimistisch zu widersetzen und zunächst die Abschaffung des § 31 SGB II zu fordern.
Die Sanktionen erfüllen u.a. den Straftatbestand der Erpressung und sind deshalb als Verbrechen zu bezeichnen, auch wenn die staatlichen Strafverfolgungsbehörden wieder einmal keinen Schutz gegen dieses Verbrechen bieten.”
Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/index.phptopic=3100.msg55534#msg55534
Wehret den Anfängen: Eingliederungsvereinbarungen sind die neuen „Arbeitshäuser“
Mehr http://www.hartz4-plattform.de/images/Arbeitshaeuser-EGVs.pdf
Informationen zum Thema
Die mit dem schwarzen Winkel http://www.freitag.de/2008/07/08071101.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_%E2%80%9EArbeitsscheu_Reich%E2%809C
http://www.appd.de/archiv/arbeitsscheu-reich.html
Links zum Thema
http://mantovan9.wordpress.com/2011/04/16/hartz-iv-zwangsarbeit/
http://mantovan9.wordpress.com/2011/04/15/hartz-iv-der-irrsinn-gehtweiter2/
http://mantovan9.wordpress.com/2011/03/31/hartz-iv-sanktionen-sind-verfassungswidrig/
http://mantovan9.wordpress.com/2011/03/28/hartz-iv-sanktionen-wegen-schlechtem-verhalten/
Wenn ein Mensch mit einem nur durchnittlichem gesunden Menschenverstand nicht begreift, dass alle auf die Verfassung verschworenen Staatsdiener seit dem Urteil des Bvgr vom 09.2010 durch Urteile gegen ihre höchste Pflicht verstoßen, indem sie vorsätzlich Rechtsbeugung begehen und von der Mafia der Jobcenter und der Justiz gedeckt werden, wird die verfassungswidrige Rechtsbeugung durch die Justiz weitergehen ohne einem einzigem Staatsanwalt oder Richter zur Rechenschaft zu ziehen.
Ich selbst habe bisher ergebnislos die Mitarbeiter des Jobcenters wegen unterlassener Hilfeleistung und Nötigung angezeigt. Aber derselbe Staatsanwalt und dann nach Beschwerde der Generalstaatsanwalt teilt einem dann mit, das wenn einem das gesamte Existenzminimum entzogen wurde – also der Mensch verhungern würde – läge es an ihm selbst da kein Mitarbeiter, auch wenn er ihm die unferfügbare Grundsicherung verweigere, Schuld an seinem späteren Tod habe.
Diese an Perversität nicht mehr zu überbietende Begründung eines Staatsanwaltes zeigt wo wir heute stehen. Diese sogenannten Volksvertreter, wobei sich lediglich ein Arbeiter befindet, stimmt mit den ca 170 Stimmen der im Bundestag vertretenen Richtern und vom Staat bezahlten Beamten gegen den Antrag der Linken, welche die verfassungswidrigen Sanktionen im Alg 2 Bereich beenden wollten.
Eine eindeutigere Bestätigung für Rechtsbeugung gibt es nicht.
Trotzdem sind noch alle Richter der Sozialgerichte, welche nachweislich verfassungswidrige Urteile fällten, in Amt und Würden. Diese Zeit hatte Deutschland schon Einmal.
Diese verlogene Regierung verstößt seit 2010 gegen ihre eigene Verfassung, wie schon Hitler der aber die die Grundrechte ausser Kraft setzte, aber diese Regierung setzt sich eigenmächtig über alle Grundrechte hinweg.
Für mich sind diese sogenanten Volksvertreter die dieser gegenwärtig praktizierten Justiz Volksverräter, welche nur auf ihren persönlichen Vorteil focussiert sind.
Ich schreibe diesen Beitrag als ein 64 jähriger Handwerksmeister der schon morgen in Rente gehen könnte, der aber ein Verbot des Jobcenters hat ausserhalb seines Wohnortes als eingetragener Handwerksmeister zu arbeiten. Dazu sind schon 2 Klagen anhängig.
Ich habe nur eine Hoffnung dass es noch einige Wenige gibt, die diesem abartigem verfassungswidrigen Gesetzen die Stirn bietet.
Und denkt immer daran wer kämpft kann verlieren aber wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Das ist durchaus korrekt, du bist nicht der Einzige dem sowas passierte. Sowas wäre in der DDR niemals möglich gewesen. Da gabs sogar einen Rechtsabspruch auf Arbeit.
Diese Jobcenter beschäftigen sogar bestrafte Verbrecher. Klagen gegen Jobcenter sind meisst genauso wirkungslos wie Einspruch wegen Verkehrsdelikten.
Es wird immer schlimmer.
Und Ossis bekommen bei Westrichtern grundsätzlich kein Recht. Da es praktisch nur Westrichter im Osten gibt, wird sich das auch nicht ändern…
Wir haben hunderte Petitionen unterschrieben und an zig Demonstrationen teilgenommen.
Der Tagessatz von Hunden ist höher als der von Menschen. Da kannste mal sehen was Menschen in diesem Lande wert sind.
Fakt ist, das bringt alles nichts. Das einzige was wirklich was bringt ist diese Regierung rechtlich vollständig zu delegitimieren.
Der Verfassungsbruch begann schon 1990, als man Millionen Menschen ihr Eigentum entzog, indem man es zu „treuen Händen“ gab, die es eigentlich zugunsten der DDR Bürger privatisieren sollten. Was sie aber wirklich taten, war es für 1 DM an Wessis zu verschenken. Zudem wurde der Einheitsvertrag auch noch 1991 für nichtig erklärt. Seit 1990 ist diese Regierung illegal an der Macht. So kommt es das die Ossis die rechtmässige Besitzer der DDR sind, nichts von ihrem Volkseigentum bekommen haben. Im Gegenteil, es wurden sogar Schuldübernahmen versprochen und Schulden erfunden wo garkeine waren, denn die Schulden innerhalb des DDR-Staatsmonopols sind rein rechnerische Schulden die lediglich der Rentabilitätserfassung des Staatsmonopols dienten.
Millionen Wessis haben zugeschaut und ihre „ein Volk-Landsleute“ im Stich gelassen. Daher sind diese zweitklassigen Bundesbürger, die ja nur zweitklassige Löhne, Leistungen, Aufstiegschancen und Renten bekamen und bekommen, auch nicht mehr begeistert „ein Volk“ zu sein.
Man hat sie wie eine Minderheit enteignet, bevormundet und zu Steuersklaven des westlichen Mammon erzogen, unzwar aufgrund ihrer Herkunft.
Dazu kommt die Geschichtsfälschung die alles aus dem Osten verdammt und dämonisiert. Wie kann der Wessi nur so dumm sein das zu glauben?
Diese ganze Gesellschaft produziert nur noch egozentrische Psychos die nichtmal die einfachste Regel des Kapitalismus kapieren, nämlich das
Konzerne und Globalplayer das logische Resultat von endlos freier Marktwirtschaft sind. Endloser Reichtum erzeugt immer endlose Armut.
Und was sich die USA, Briten und Israelis hier herausnehmen, das Volk zu bespitzeln ist ja wohl die Spitze.
Aber auf die böse kleine DDR herum hacken, das ist ja sooo richtig.
Wenn der Westen wirklich was tun will, sollte er den Einheitsvertrag bekämpfen, damit ist er sein Problem los und all diese Leute wandern wegen
Gesetzesbruch hinter Gitter. Dann können wir alle bei 1989 wieder neu anfangen und uns ein besseres Deutschland schaffen. Jeder so wie er mag.
Dann sind alle Schulden rechtswidrig, Hunderte von Überwachungsgesetze, EU Verfassung und auch die Lobbygesetze sind mit einem Schlag nichtig.
So können wir diese Gaunerbande samt ihren US/GB-Freunden und Globalplayern los werden.
Das Grundgesetz wurde mit dem Einheitsvertrag deaktiviert. Ist der Einheitsvertag nichtig, ist es wieder aktiv. So einfach kann Revolution sein.
Das Völkerrecht gibt uns in allen Punkten recht. Aber natürlich sitzen in Brüssel auch Lakaien, daher bringt das nicht viel.
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