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Wehrkunde Hartz IV: Antrag auf Richtervorlage

Antrag auf Richtervorlage
zur Überprüfung der Vereinbarkeit der Sanktionsparagraphen in SGB II mit dem Grundgesetz

Achtung:
Der Antrag ist frei verwendbar. Da es sich um ein Muster handelt, sind folgende Ausfüllhinweise
zu beachten!
Es handelt es sich um einen Antrag auf Vorlage der §§ 31 ff. SGB im sozialgerichtlichen Hauptsacheverfahren!
Der Musterantrag ist geeignet bei einer Sanktion zwischen 30 % und 100 % nach § 31 a SGB II („Pflichtverletzung“), auch in Verbindung mit einer Sanktion nach § 32 SGB II („Meldeversäumnis“). Das Muster ist nicht verwendbar in Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, in Verfahren um reine Meldeversäumnisse nach § 32 SGB II sowie in Verfahren um die Sanktionsnormen im Zwölften Sozialgesetzbuch. Für diese Fälle müsste das Muster teilweise umgeschrieben werden.

Das juristisch Gutachten/ bzw. die Richtervorlage als PDF
(Genau genommen handelt es sich um einen Antrag auf eine Richtervorlage. Und dieser Antrag beinhaltet ab Kap.2 ein juristisches Gutachten über verfassungswidrigkeit der Sanktionen.
Die Version ist vom Oktober 2013 und damit am aktuellsten.)

AUSFÜLLHINWEISE:
Es müssen die folgenden drei Dokumente heruntergeladen werden:

1. a1_Vorlageantrag_Muster
(Doc) / (PDF) (Web)
2. a2_Anhang_Meinungsstand
(Doc) / (PDF)
3. Je nach Alter: „a3_Inhaltsverzeichnis_Ü25“ …
ODER „a3_Inhaltsverzeichnis_U25
(Doc) / (PDF)
(Doc) / (PDF)


Für Verbesserungsvorschläge ist im Antragstext unter jedem Abschnitt ein Kommentarbutton eingefügt.
Der Antragstext ist durch einfachen Anklicken der Überschriften im Inhaltsverzeichnis
zu erreichen. Durch Anklicken der Überschriften im Text kommt man auf das Inhaltsverzeichnis zurück.


Kleine Bitte: Ist der Antrag bei Gericht eingereicht bzw. hat ein Gericht ihn positiv oder negativ
beschieden, wäre eine kurze Rückmeldung mit Mitteilung des Sozialgerichts und der jeweils
zuständigen Kammer an folgende E-Mail-Adresse nett:



Inhaltsverzeichnis

ANTRAG


BEGRÜNDUNG:


I.
Sachverhalt

II.

Rechtsausführungen


1.

Entscheidungserheblichkeit
a)

b)

c)


Bescheid auf
Grundlage des § 31 a i. V. m. § 31 SGB II / § 32 SGB II
[ggf. § 32 streichen!]


Keine Rechtswidrigkeit des Bescheids aus anderen Gründen

Unterschiedliches Ergebnis im Rechtsstreit


2.

Verfassungswidrigkeit der §§ 31 ff. SGB II

a)

Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG

aa) Konkretisierung des Grundrechtsumfangs durch den Gesetzgeber
bb) Verfassungsgerichtliche Kontrolle des Grundrechts
cc) Einheitliches Grundrecht
dd) Ausgestaltung durch §§ 20 ff. SGB II
ee) Mangelnde Ausgestaltung durch §§ 31 ff. SGB II
ff) Sanktionen als unzulässiger Eingriff
gg) Evidente Bedarfsunterschreitung
hh) Keine Selbsthilfeobliegenheit zum Erwerb des Existenzminimums
ii) Absehen von Verhältnismäßigkeitsprüfung
jj) Zwischenergebnis
b) Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG
aa) Eingriff in den Schutzbereich
bb) Keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung
cc) Zwischenergebnis
c) Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
aa) Schutzpflicht zur Gewährleistung von Leben und körperlicher
Unversehrtheit

bb) Schutzpflichtverletzung
cc) Zwischenergebnis
d)
Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG

aa) Ungleichbehandlung
[diesen Punkt bei U-25-Jährigen streichen!]
bb) Keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung
cc) Zwischenergebnis

Verfassungskonforme Auslegung
a)
Allgemeine Auslegungsgrundsätze

Keine verfassungskonforme Auslegung des § 31 a Abs. 1 und 2 SGB II
c)
Keine verfassungskonforme „Anwendung“ durch § 31 a Abs. 3 SGB III
d)
Zwischenergebnis
4.
Ergebnis
ANHANG:
Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung
1. Grundsätzliche Kritik an Leistungskürzungen nach dem SGB II
2.Die Rechtsprechung zu § 1 a AsylbLG3.Die Rechtsprechung zu §§ 31 ff. SGB II
4. Grundsätzliche Befürwortung der Sanktionstatbestände
5. Eingeschränkte Kritik an den gegenwärtigen Sanktionsregelungen
6. Argumentationsmuster Aufspaltung des Existenzminimums
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NATO verlangt 2% des Haushaltes
für das Militär auszugeben,

das wären 65 Mrd. Euro jährlich
derzeitiger Militär-Etat: 36,6 Mrd.$
Militär-Etat USA 2015: 1839,53$
Militär-Etat Ger 2017:... 488,09$
Militär-Etat Rus 2015:... 466,44$
(Angaben pro Einwohner des Landes.)

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