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Von Mythen & Märchen IX – Frauenrechte

„In der DDR waren Frauen gleichberechtigt“

Westpresse: In der DDR gelang es nur wenigen Frauen, Spitzenpositionen in Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Kultur zu erringen.

Falsch:
Artikel 20 der Verfassung der DDR
(2) Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe

Artikel 24 der Verfassung der DDR
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Arbeit. Er hat das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit. Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche haben das Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung.

Artikel 38 der Verfassung der DDR
(1) Ehe, Familie und Mutterschaft stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.
Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung der Ehe und Familie.
(2) Dieses Recht wird durch die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Ehe und Familie, durch die gesellschaftliche und staatliche Unterstützung der Bürger bei der Festigung und Entwicklung ihrer Ehe und Familie gewährleistet. Kinderreichen Familien, alleinstehenden Müttern und Vätern gilt die Fürsorge und Unterstützung des sozialistischen Staates durch besondere Maßnahmen.
(3) Mutter und Kind genießen den besonderen Schutz des sozialistischen Staates. Schwangerschaftsurlaub, spezielle medizinische Betreuung, materielle und finanzielle Unterstützung bei Geburten und Kindergeld werden gewährt.
(4) Es ist das Recht und die vornehmste Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu staatsbewußten Bürgern zu erziehen. Die Eltern haben Anspruch auf ein enges und vertrauensvolles Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen und staatlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen.

Allein drei Artikel der DDR Verfassung widmen sich praktisch umfangreich der Gleichberechtigung, der Frauenrechte und dem Schutz der Familie. Suchen sie das mal im Grundgesetz der BRD!

Hier ein paar Gesetze die in der BRD gültig waren (in der DDR nicht!)

Bis 1976 konnte ein Ehemann in Deutschland noch die Stelle seiner Frau kündigen (so sie überhaupt berufstätig sein durfte) - ohne die Frau auch nur zu fragen! Und mit dem Argument: Meine Frau macht ihren Haushalt nicht ordentlich. Dieses Gesetz gibt es nicht mehr. Und auch das Denken ist von gestern.
Bis 1977 waren Frauen gesetzlich mit der Eheschließung „zur Führung des Haushalts verpflichtet“. 
Berufstätig durfte sie nur sein, wenn sie „ihre familiären Verpflichtungen nicht vernachlässigt“. 
Fand der Ehemann, das sei der Fall, konnte er dies einklagen.
Verließ eine Frau ihren Mann zum Beispiel weil er sie betrog oder schlug, galt das nach dem „Schuldprinzip“ 
als „böswilliges Verlassen“. Als „Schuldige“ bekam sie keinen Unterhalt, stand also finanziell vor dem Nichts. 
Auch das Sorgerecht erhielt sie nicht
Frauen durften nicht Polizistinnen werden. Wenn überhaupt wurden sie als WKP (Weibliche Kriminalpolizei) 
in Jugend- und Sitten-Dezernaten zur Betreuung von Jugendlichen und Prostituierten eingesetzt. 
Sie durften auch keine Waffe tragen.

Frauen bekommen für die gleiche Arbeit meisst niedrigere Stundenlöhne als Männer - bis heute.
Unternehmen dürfen für eine Stelle gezielt nur männliche Bewerber suchen.
Bis 1997 galt Vergewaltigung ausschließlich der erzwungene „außereheliche Beischlaf“. 
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang von Stetten erklärt: „Zum ehelichen Leben gehört auch, 
die Unlust des Partners zu überwinden. Der Ehemann ist nicht darauf aus, ein Verbrechen zu 
begehen – manche Männer sind einfach rabiater.“
Bis 1998 galt: Nicht eheliche Kinder sind nur begrenzt erb- und unterhaltberechtigt. Die Eltern nicht ehelicher 
Kinder dürfen kein gemeinsames Sorgerecht ausüben. Das Jugendamt übernimmt automatisch eine 
Amtspflegschaft für das Kind (bis 1970 war es sogar Vormund).
Bis 2000: Gleichgeschlechtliche Paare wurden vor dem Gesetz wie Fremde behandelt.
Bis 2001 bestand kein Rechtsanspruch auf Teilzeit-Arbeit. 
Ebenfalls bis 2001 blieb einer Frau, die von ihrem Ehemann/Lebensgefährten misshandelt wurde, keine andere 
Möglichkeit, als die gemeinsame Wohnung zu verlassen.
Bis heute: §218: Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit 
Geldstrafe bestraft. 
Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Frauen müssen grundsätzlich die Zulässigkeit einer Schwangerschaftsunterbrechung bis zur 12. Woche 
substanziell durch Vorliegen einer "Notlage" bzw. "Notsituation" nachweisen. 
(Die sogenannte Indikationsregelung) 
Die rechtsverbindliche Einschätzung ist einem Arzt (bzw. beratender Person) überlassen. 
Der Staat hat damit noch immer das Recht Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern und damit Frauen 
zum Gebären von Kindern zu zwingen. 
In den Niederlanden sind Abbrüche bis zur 24. Woche möglich. 
Mehr dazu unter dem Humbold-Forum-Recht: Zwischen Moral und Ethik

Tatsächlich gab es im Osten schon in den 70igern eine Frauenquote. Aber auch im Osten war es noch in den 60igern noch üblich das Männer grundsätzlich die Spitzenpositionen bekamen. Der Wandel hatte aber begonnen und war 1989 wesendlich weiter als 2010 in der Bundesrepublik. Frauen verdienten daher gesetzlich den gleichen Lohn, im Westen verdienen Frauen fast durchweg weniger, kriegen dadurch weniger Rente und zahlen meisst auch höhere Beträge für Auto- und Zusatzkrankenversicherung. Überhaupt werden sie grundsätzlich mehr zur Kasse gebeten, das läppert sich so zusammen.

Die Gleichberechtigung hat sich ab 89 im Osten schlagartig rückwärts entwickelt, natürlich zum Nachteil der Frauen. Da wurden sogar die Haushaltstage abgeschafft. Deswegen braucht der Westen ja offensichtlich auch ein Gesetz um Frauen in Führungspositionen zu bringen. Das hat die Lobby jedoch auch letztes Jahr wiedermal verhindert, mit einer Selbstverpflichtung. Wir wissen ja, das das so nichts wird. Diese Selbstverpflichtungen sind das Papier nicht wert auf dem sie stehen. Im Internationalem Durchschnitt rangiert Deutschland mit Frauen in Spitzenpositionen unterhalb des EU-Durchschnitts, also eher am unteren Ende. Die DDR lag übrigens weit über dem EU-Durchschnitt, so wie alle Staaten des Ostblocks.

Sie sitzen einer gewaltigen Propaganda der Presse auf, wenn sie glauben das es Frauen im Osten schlechter ging.
Man muss jedoch dazu sagen das der Fall „Vater und Kind“ noch keine Berücksichtigung fand. Aber wir können sicher sein das dies geändert worden wäre, da das Ziel der Verfassung dem Wohl der Menschen diente.

Was Kindern in Schulen darüber beigebracht wird ist eine Lüge.

Kompetenzorientierter Entwurf einer Unterrichtsstunde im Fach Geschichte/Sozialkunde von Maik Hager
Doppeljahrgangsstufe 9/10: Vom Kaiserreich bis zur Gegenwart
Themenfeld 3: Konfrontation der Blöcke und die Deutsche Frage
Unterrichtsreihe: Leben im geteilten Deutschland

SED Wahlplakat um 1960

SED Wahlplakat um 1960

Waren die Frauen in der DDR „voll gleichberechtigt“?

In der sozialistischen Gesellschaft der DDR bekamen die Frauen historisch neue Chancen und Rechte eingeräumt, mussten jedoch gleichzeitig bestimmte Pflichten erfüllen. Die Aufwertung ihrer rechtlichen Stellung und vor allem die staatlich garantierte Sicherung ihrer materiellen Eigenständigkeit boten ihnen freie Entwicklungsmöglichkeiten. Die offizielle Frauenpolitik in der DDR beruhte auf traditionellen Vorstellungen der Arbeiterbewegung von der Gleichstellung der Geschlechter in der sozialistischen Gesellschaft (vgl. Bebel, Die Frau und der Sozialismus, 1879). Bereits vor der Gründung der DDR propagierte die SED bei den Landtagswahlen in der SBZ 1946 auf Wahlplakaten die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Die wirtschaftliche Situation in der DDR erforderte es jedoch auch, dass alle Bürger aufgrund anhaltenden Arbeitskräftemangels am Produktionsprozess teilnehmen mussten. Die Frauen in der DDR nahmen diese Situation vor allem als Chance zur Selbstverwirklichung wahr und entwickelten eine eigene Vorstellung von Emanzipation als Vereinbarkeit von Mutterschaft, Familie und Berufstätigkeit. Im sozialistischen Alltag bedeutete dies jedoch praktisch eine oft konfliktbehaftete Mehrbelastung der Frauen.

Von einer Gleichbehandlung oder Gleichstellung der Geschlechter in der DDR kann daher kaum die Rede sein.

Na das scheint ja im Westen um 1960 GANZ ANDERS GEWESEN ZU SEIN ! Schauen wir doch mal.

Der Vergleich Ost und West

Wahlplakate 1954 CDU und CSU

Wahlplakate 1954 CDU und CSU

1949 wurde ins Grundgesetz der neuen Bundesrepublik Deutschland der folgende Satz aufgenommen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dies wurde allerdings erst im Jahr 1957 auch ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) übernommen, in welchem das „Privatrecht“ geregelt wird – dort steht also geschrieben, wie das Grundgesetz im Alltag und in Beziehungen zwischen den Menschen umgesetzt werden soll. Dass der Vater das Familienoberhaupt ist und sowohl in Erziehungsfragen als auch in Eheangelegenheiten das letzte Sagen hat, stand zunächst weiterhin im BGB. Dieser „Stichentscheid“ wurde erst 1957 durch das Bundesverfassungsgericht, das höchste deutsche Gericht, für verfassungswidrig erklärt.

Man könnte denken, dass sich die Lage der Frauen in der Bundesrepublik von diesem Zeitpunkt an weiter zum Besseren wendete. Doch kaum waren die Krisenzeiten vorüber, kam es erst einmal zu einer Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung. Es gab wieder weniger Frauen im öffentlichen Leben, denn die meisten von ihnen kehrten zu ihrer traditionellen Rolle als Hausfrau und Mutter zurück. Das gesellschaftliche Ideal der 1950er Jahre war eine kinderreiche Familie, welche die Mutter als fleißige und aufopferungsvolle Hausfrau treu umsorgte. Deshalb versuchte der Staat, den Frauen die Mutterrolle durch verschiedene Vergünstigungen schmackhaft zu machen.

Das Bild der Frau als gute Hausfrau und Mutter änderte sich auch in den 1960er Jahren zunächst nicht wesentlich, obwohl allmählich mehr Frauen bis zum ersten Kind berufstätig waren und auch wieder ins Berufsleben zurückkehren wollten, sobald die Kinder alt genug waren. Immer mehr Frauen hatten den Wunsch nach guten Bildungschancen und der Möglichkeit, sich auch im Beruf zu entfalten zu können – aber ein Leben als berufstätige Frau galt noch längst nicht als „normal“.

Nach der deutschen Teilung hatte die DDR, die im Jahr 1949 – einige Monate nach der Bundesrepublik Deutschland – gegründet worden war, eine andere Entwicklung genommen. Dort gehörten erwerbstätige Frauen zum Alltag. Der Staat richtete zahlreiche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder ein, sodass auch Mütter einer beruflichen Tätigkeit nachgehen konnten. Eine solche „Gleichstellungspolitik“ wurde aus verschiedenen Gründen verfolgt: Einerseits war dies eines der Ideale der Arbeiterbewegung, für die der Sozialismus eintrat, andererseits kam es der schlechten wirtschaftlichen Situation des Landes zugute, dass auch Frauen arbeiten gingen. Die Kindererziehung übernahm zum großen Teil der Staat.

Zur Zeit der so genannten 68er Jahre zogen in der BRD und anderen Ländern in Westeuropa vor allem junge Menschen auf die Straßen, um für politische Ziele einzutreten und gegen Missstände und starre Rollenbilder zu kämpfen. Auch die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern gehörte zu ihren erklärten Zielen.

Für viele Dinge benötigten Frauen in Westeuropa immer noch die Erlaubnis ihrer Ehemänner. Mit dem Bund der Ehe ging die Ehefrau auch eine „sexuelle Verpflichtung“ ein – eine Vergewaltigung in der Ehe wurde in Deutschland strafrechtlich überhaupt nicht anerkannt. Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch außerhalb der Ehe waren eine Straftat, doch noch immer war die Meinung weit verbreitet, dass die weiblichen Opfer in vielen Fällen eine Mitschuld tragen würden – zum Beispiel, weil sie sich zu „aufreizend“ benommen oder angezogen hätten. Die damalige Frauenbewegung setzte sich auch für ein Recht auf Abtreibung im Falle einer ungewollten Schwangerschaft ein.

 

Die Sexuelle Revolution

Als entscheidender Umbruch gilt die Einführung der „Anti-Baby-Pille“, die in den USA erstmalig 1960 und in Deutschland ein Jahr später als völlig neuartiges Verhütungsmittel auf den Markt kam. Die so genannte „Pille“ wirkt hormonell und ist eines der sichersten Verhütungsmittel überhaupt. Für viele Frauen war es eine Befreiung, selbst über ihre Kinderplanung entscheiden zu können und dadurch unabhängiger zu sein. Tatsächlich sank in den 1960er Jahren die Geburtenrate deutlich, deshalb spricht man auch von einem „Pillenknick“. Viele Frauen nahmen für diese sichere Art der Verhütung auch Nebenwirkungen in Kauf, die bei den anfangs recht hoch dosierten Pillen noch stärker waren.

Als die soziale Sicherheit mit gratis Verhütungs-Pillen für alle Frauen über 14 Jahre (man beachte, dass damals die Risiken nicht bekannt waren) und freier Abtreibung verbunden wurde, veränderte sich auch das Liebesleben in der DDR.

Die Sexualstatistik zeigt, dass die klassische bürgerliche Pubertät in der DDR aufhörte.
Doch 1963 hatte der Jugendausschuss der Partei formuliert, dass das Verbot vorehelicher Sexualität reaktionär war und dass es „sozialistisch war, der Jugend zum Lebensglück zu verhelfen“. Konkret beinhaltete dies, dass 90% aller 16-jährigen Mädchen die Liebe erlebten und 80% einen Partner hatten. Damit wurde – genau wie Wilhelm Reich schrieb – der Orgasmus befreit.
75% aller 16-jährigen Mädchen, 90% aller 18-jährigen Mädchen und 99% aller 27-jährigen Frauen in der DDR erlebten Orgasmus, also 3 von 4 Frauen bei jedem Beischlaf.
Im Westen – das offiziell sexualisiert war mit öffentlichen Hurenhäusern, Pornos  und sonstigem Elend der Sexuellen Ausbeutung – war die Situation völlig anders. Nicht nur für die Frauen.
In der großen Sexualuntersuchung, die 1993 in Ost und West durchgeführt wurde, zeigte es sich, dass 38% der geschlechtsreifen Bevölkerung im Osten 4 bis 6 Mal die Woche sexuell aktiv waren. Im Westen betrug die Gruppe nur 19%. Im Osten waren 13% der geschlechtsreifen Bevölkerung mindestens einmal pro Tag sexuell aktiv. Im Westen nur 4%.

Die ökonomische Freiheit des eigenen Verdienstes (Recht auf Arbeit bei gleichem Lohn) brachte für Frauen der DDR auch die sexuelle Freiheit mit sich. Im Osten meinten 83% der Männer und 86% der Frauen, dass die Initiative zum vergangenen Beischlaf „von beiden“ kam. 78% der Frauen sagten auch, dass ihre Partner ihre besonderen sexuellen Wünsche erfüllten. Frauen in  der DDR waren also selbstbewusster, sie wussten was sie wollten.

Als Deutschland wiedervereint wurde, hatten die Männer darunter zu leiden. Nicht nur, dass sie sich angewöhnt hatten, abzuwaschen, den Müll runter zu bringen und sich um die gemeinsamen Kinder zu kümmern, nein, sie waren auch sonst nicht einmal im Sexualleben auf anständige westdeutsche Weise patriarchalisch. So nette gleichberechtige Männer war man im goldenen Westen gar nicht gewöhnt. Hier lebte man noch im Zeitalter der Familienpatriarchen, wo der Mann sagt, was Fakt ist und die Frau das Essen auf den Tisch zu bringen hat. Tatsächlich war Vergewaltigung in der Ehe noch bis 1997 in der BRD kein Strafdelikt.
Erst am 15. Mai 1997 beschloss der Bundestag, zur Abwechslung mal ohne Frak­tionszwang, mit 470 Stimmen (gegen 138 Nein-Stimmen und 35 Enthaltungen), dass vergewaltigende Ehe­männer keine Sonderrechte mehr genießen. Damit war die Vergewaltigung in der Ehe strafrechtlich verfolgbar geworden.

Auch nicht durch eine sogenannte „Widerspruchsklausel“, mit der die Ehefrau die Einstellung des Strafverfahrens gegen ihren Mann hätte bewirken können. So wollten es ursprünglich die konservativen und liberalen Herren.

Natürlich hätten derart brutale Ehemänner ihre eingeschüchterten mißhandelten Frauen dazu gezwungen, Widerspruch einzulegen um straffrei davon zu kommen. Doch da hatten die meist männlich dominierten Parteien die Rechnung ohne die Frauen gemacht, diese verlauteten: „Die Widerspruchsregelung ist eine deutliche Mißachtung der Frauen, denen von ihren Ehemännern die schlimmste Form der Gewalt angetan wurde.“
Als dann auch noch waschkörbe­weise Protestbriefe von Frauen eintrafen, gaben die Männer auf und so kam das Gesetz ohne Widerspruchsklausel durch.

Immerhin, 30 Jahre nach der DDR und nach 25 Jahren Kampf der Frauenbewegungen in der BRD wurden brutale Übergriffe auf Frauen auch innerhalb einer Ehe geahndet. Na wenn das kein Zeichen ist, wie toll das Recht in Ost und West funktionierte.

In der Schweiz wurde überhaupt erst im Jahr 1971 erstmalig ein Wahlrecht für Frauen eingeführt! In den 1970er Jahren kam es nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen westeuropäischen Ländern und den USA zu entscheidenden Veränderungen – sowohl in der Politik, als auch, was das Selbstverständnis der Frauen anging. Eine neue Frauenbewegung hatte sich entwickelt, die sich mit der Rolle der Frau in einer noch immer von Männern regierten Welt befasste. Die Mitglieder dieser Bewegung kämpften entschieden für die Gleichstellung der Frau, denn Frauen waren in der Gesellschaft weiterhin in vielerlei Hinsicht stark benachteiligt.

Es wurden Frauenvereine und Frauenzeitschriften gegründet, und erste Frauenhäuser boten misshandelten Frauen und Kindern Schutz an. Zahlreiche Bücher erschienen, die sich mit der Rolle der Frau in der Gesellschaft beschäftigten. Die Medien begannen, vermehrt über die Situation der weiblichen Bevölkerung zu berichten. Besonders junge Frauen setzten sich mit ihrer Rolle in der Gesellschaft auseinander und überlegten, was sie sich von ihrem Leben erwarteten und was sie erreichen wollten.

Im Jahr 1977 kam es in Deutschland schließlich zu wichtigen Reformen im Ehe- und Familienrecht. Es wurde festgelegt, dass die Ehepartner die Haushaltsführung „in gegenseitigem Einvernehmen“ zu regeln haben und außerdem Rücksicht auf die Erwerbstätigkeit des anderen nehmen müssen. Vorher hatte rechtlich noch die „Hausfrauenehe“ gegolten, was bedeutete, dass der Mann hauptsächlich für den Unterhalt und die Frau für die Versorgung der Familie zuständig war. Zwei Jahre später kamen Reformen zur besseren Vereinbarkeit von Mutterschaft und Berufsleben dazu. Zusätzlich zum Mutterschutz sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gewährte der Staat jungen Müttern für vier Monate bezahlten Mutterschaftsurlaub.

Um das Land nach dem Zweiten Weltkrieg wieder aufzubauen, war die Hilfe aller gefragt, Frauen ebenso wie Männer. Bekannt wurden besonders die so genannten „Trümmerfrauen“, die in den ersten Jahren nach dem Krieg einen Großteil der schweren Aufräumarbeiten verrichteten. Doch auch anderswo leisteten Frauen Schwerstarbeit, was ihnen ein ganz neues Selbstbewusstsein gab. Nachdem sie während des Krieges und auch danach mit beiden Beinen im Arbeitsleben gestanden hatten, wollten viele Frauen nicht so einfach zu Kindern und Küche zurückkehren.
Werbung (warum?)

Im ganzen Land wurden Frauenausschüsse und Vereine gegründet, welche den Frauen Hilfe zur Selbsthilfe anboten. Immer mehr Frauen begannen, sich wieder politisch zu engagieren und machten sich für die Frauenrechte stark – sie hatten damit mehr und mehr Erfolg: 1949 wurde ins Grundgesetz der neuen Bundesrepublik Deutschland der folgende Satz aufgenommen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dies wurde allerdings erst im Jahr 1957 auch ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) übernommen, in welchem das „Privatrecht“ geregelt wird – dort steht also geschrieben, wie das Grundgesetz im Alltag und in Beziehungen zwischen den Menschen umgesetzt werden soll. Dass der Vater das Familienoberhaupt ist und sowohl in Erziehungsfragen als auch in Eheangelegenheiten das letzte Sagen hat, stand zunächst weiterhin im BGB. Dieser „Stichentscheid“ wurde erst 1957 durch das Bundesverfassungsgericht, das höchste deutsche Gericht, für verfassungswidrig erklärt.

Während in Westdeutschland in den 1950er Jahren berufstätige Frauen die Seltenheit waren, war dies in der DDR alltäglich. Die Kinder wurden dort tagsüber meist staatlich betreut. Während in Westdeutschland in den 1950er Jahren berufstätige Frauen die Seltenheit waren, war dies in der DDR alltäglich. Die Kinder wurden dort tagsüber meist staatlich betreut. Bild: Kinderkrippe in Ingersleben/ Thüringen 1958 (Quelle: Deutsches Bundesarchiv)Man könnte denken, dass sich die Lage der Frauen in der Bundesrepublik von diesem Zeitpunkt an weiter zum Besseren wendete. Doch kaum waren die Krisenzeiten vorüber, kam es erst einmal zu einer Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung. Es gab wieder weniger Frauen im öffentlichen Leben, denn die meisten von ihnen kehrten zu ihrer traditionellen Rolle als Hausfrau und Mutter zurück. Das gesellschaftliche Ideal der 1950er Jahre war eine kinderreiche Familie, welche die Mutter als fleißige und aufopferungsvolle Hausfrau treu umsorgte. Deshalb versuchte der Staat, den Frauen die Mutterrolle durch verschiedene Vergünstigungen schmackhaft zu machen.

Das Bild der Frau als gute Hausfrau und Mutter änderte sich auch in den 1960er Jahren zunächst nicht wesentlich, obwohl allmählich mehr Frauen bis zum ersten Kind berufstätig waren und auch wieder ins Berufsleben zurückkehren wollten, sobald die Kinder alt genug waren. Immer mehr Frauen hatten den Wunsch nach guten Bildungschancen und der Möglichkeit, sich auch im Beruf zu entfalten zu können – aber ein Leben als berufstätige Frau galt noch längst nicht als „normal“.

Nach der deutschen Teilung hatte die DDR, die im Jahr 1949 – einige Monate nach der Bundesrepublik Deutschland – gegründet worden war, eine andere Entwicklung genommen. Dort gehörten erwerbstätige Frauen zum Alltag. Der Staat richtete zahlreiche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder ein, sodass auch Mütter einer beruflichen Tätigkeit nachgehen konnten. Eine solche „Gleichstellungspolitik“ wurde aus verschiedenen Gründen verfolgt: Einerseits war dies eines der Ideale der Arbeiterbewegung, für die der Sozialismus eintrat, andererseits kam es der schlechten wirtschaftlichen Situation des Landes zugute, dass auch Frauen arbeiten gingen. Die Kindererziehung übernahm zum großen Teil der Staat, welcher auf diese Weise schon früh Einfluss auf seine Bürger ausüben und Kinder nach seinem Ermessen erziehen konnte.

Zur Zeit der so genannten 68er Jahre zogen in Deutschland und anderen Ländern vor allem junge Menschen auf die Straßen, um für politische Ziele einzutreten und gegen Missstände und starre Rollenbilder zu kämpfen. Auch die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern gehörte zu ihren erklärten Zielen.

Für viele Dinge benötigten Frauen immer noch die Erlaubnis ihrer Ehemänner. Mit dem Bund der Ehe ging die Ehefrau auch eine „sexuelle Verpflichtung“ ein – eine Vergewaltigung in der Ehe wurde in Deutschland strafrechtlich überhaupt nicht anerkannt. Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch außerhalb der Ehe waren eine Straftat, doch noch immer war die Meinung weit verbreitet, dass die weiblichen Opfer in vielen Fällen eine Mitschuld tragen würden – zum Beispiel, weil sie sich zu „aufreizend“ benommen oder angezogen hätten. Die damalige Frauenbewegung setzte sich auch für ein Recht auf Abtreibung im Falle einer ungewollten Schwangerschaft ein.

Als entscheidender Umbruch gilt die Einführung der „Anti-Baby-Pille“, die in den USA erstmalig 1960 und in Deutschland ein Jahr später als völlig neuartiges Verhütungsmittel auf den Markt kam. Die so genannte „Pille“ wirkt hormonell und ist eines der sichersten Verhütungsmittel überhaupt. Für viele Frauen war es eine Befreiung, selbst über ihre Kinderplanung entscheiden zu können und dadurch unabhängiger zu sein. Tatsächlich sank in den 1960er Jahren die Geburtenrate deutlich, deshalb spricht man auch von einem „Pillenknick“. Viele Frauen nahmen für diese sichere Art der Verhütung auch Nebenwirkungen in Kauf, die bei den anfangs recht hoch dosierten Pillen noch stärker waren.

In der Schweiz wurde überhaupt erst im Jahr 1971 erstmalig ein Wahlrecht für Frauen eingeführt! In den 1970er Jahren kam es nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen westeuropäischen Ländern und den USA zu entscheidenden Veränderungen – sowohl in der Politik, als auch, was das Selbstverständnis der Frauen anging. Eine neue Frauenbewegung hatte sich entwickelt, die sich mit der Rolle der Frau in einer noch immer von Männern regierten Welt befasste. Die Mitglieder dieser Bewegung kämpften entschieden für die Gleichstellung der Frau, denn Frauen waren in der Gesellschaft weiterhin in vielerlei Hinsicht stark benachteiligt.

Es wurden Frauenvereine und Frauenzeitschriften gegründet, und erste Frauenhäuser boten misshandelten Frauen und Kindern Schutz an. Zahlreiche Bücher erschienen, die sich mit der Rolle der Frau in der Gesellschaft beschäftigten. Die Medien begannen, vermehrt über die Situation der weiblichen Bevölkerung zu berichten. Besonders junge Frauen setzten sich mit ihrer Rolle in der Gesellschaft auseinander und überlegten, was sie sich von ihrem Leben erwarteten und was sie erreichen wollten.

Im Jahr 1977 kam es in Deutschland schließlich zu wichtigen Reformen im Ehe- und Familienrecht. Es wurde festgelegt, dass die Ehepartner die Haushaltsführung „in gegenseitigem Einvernehmen“ zu regeln haben und außerdem Rücksicht auf die Erwerbstätigkeit des anderen nehmen müssen. Vorher hatte rechtlich noch die „Hausfrauenehe“ gegolten, was bedeutete, dass der Mann hauptsächlich für den Unterhalt und die Frau für die Versorgung der Familie zuständig war. Zwei Jahre später kamen Reformen zur besseren Vereinbarkeit von Mutterschaft und Berufsleben dazu. Zusätzlich zum Mutterschutz sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gewährte der Staat jungen Müttern für vier Monate bezahlten Mutterschaftsurlaub.

Für viele Frauen ist es schwierig, Kinder und Berufsleben miteinander zu vereinen. (Quelle: melbia | http://www.sxc.hu)Dass die völlige Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau das Ziel ist, wurde 1993 schließlich im Grundgesetz verankert: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Viele Regelungen zum Schutz der Frauenrechte wurden erst spät durchgesetzt – so ist die Vergewaltigung in der Ehe zum Beispiel erst seit 1997 strafbar, und seit 2004 wird sie nicht ausschließlich auf Antrag des Opfers strafrechtlich verfolgt.

Im Alltag und Berufsleben sind Frauen und Männer noch längst nicht überall gleichgestellt. Auch heute noch stehen Frauen in unserer Gesellschaft vor zahlreichen Problemen. Gerade im Berufsleben herrschen viele Ungleichheiten – in einigen Berufen erhalten Frauen zum Beispiel für die gleiche Arbeit weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen. Oft haben Frauen schon deshalb schlechtere Chancen auf einen Job, weil sie Kinder bekommen könnten und dann beruflich nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen würden. Mütter haben dagegen das Problem, nach einer längeren Zeit außerhalb des Berufslebens wieder den Einstieg zu finden und eine Stelle zu bekommen. Kritisiert wird immer wieder, dass im Berufsleben viel zu wenig Rücksicht auf Frauen mit Kindern genommen wird.

Auch heute lassen sich Beruf und Familie also in vielen Fällen überhaupt nicht problemlos miteinander vereinen. Viele Frauen stehen allgemein vor der Schwierigkeit, den Wunsch nach Kindern einerseits sowie nach Unabhängigkeit und Verwirklichung im Beruf andererseits unter einen Hut zu bekommen. Männer müssen im Allgemeinen viel weniger Abstriche machen sowie Hindernisse in Kauf nehmen, wenn sie Väter werden. Zwar gibt es zunehmend Männer, die auch einen Teil der Kindererziehung übernehmen und nach der Geburt ihres Kindes zunächst „Vaterschaftsurlaub“ nehmen, doch ist dies bisher eher die Seltenheit. Noch immer ist die Sorge für das Kind meist in erster Linie die Aufgabe der Mutter.

Ein Tabu-Thema möchten wir nicht unerwähnt lassen – Sex

Die deutsche demokratische Republik waren recht gute Gesellschaften, um dort zu leben.
Durch die dortige Vollbeschäftigung wurde niemand der Möglichkeit beraubt, von Arbeit zu leben, freier Ausbildung, Gleichheit zwischen den Geschlechtern, großzügigen Zuschüssen für Wohnung und Familiengründung und es sank dadurch in der DDR das Alter der Eheschließungen.
Und mehr noch.
Da 99% der Frauen arbeiteten, wurde keine Frau wie im Westen – wo nur 55% arbeiteten – gezwungen, nur ein Leben als Hausfrau zu fristen.
Als die soziale Sicherheit mit gratis Verhütungs-Pillen für alle Frauen über 14 Jahre (man beachte, dass damals die Risiken nicht bekannt waren) und mit freier Abtreibung verbunden wurde (gerade bei Frauen gern kriminalisiert, dabei führte gerade der Zwang Kinder auszutragen zu illegalen und lebensgefährlichen Abtreibungen durch Quacksalber), veränderte sich das Liebesleben.
Die Sexualstatistik zeigt, dass die klassisch puritanisch bürgerliche Pubertät in der DDR aufhörte. 1963 hatte der Jugendausschuss der Partei formuliert, dass es „sozialistisch war, der Jugend zum Lebensglück zu verhelfen“. Konkret beinhaltete dies, dass 90% aller 16-jährigen Mädchen die Liebe erlebten und 80% einen Partner hatten. Damit wurde – wie Wilhelm Reich schrieb – der Orgasmus vom gesellschaftlichem Druck befreit.
Während im Westen die Pflicht einer Frau darin bestand einen Stammhalter zur Welt zu bringen um als „anständig“ zu gelten, existierte diese „Pflicht“ im Osten nicht mehr.
75% aller 16-jährigen Mädchen, 90% aller 18-jährigen Mädchen und 99% aller 27-jährigen Frauen in der DDR erlebten den Orgasmus. 3 von 4 Frauen bei jedem Beischlaf.
Im Westen – das offiziell sexualisiert war mit all den öffentlichen Hurenhäusern und sonstigem Elend – war die Situation völlig anders. Nicht nur für die Frauen.
In der großen Sexualuntersuchung, die 1993 in Ost und West durchgeführt wurde, zeigte sich, dass 38% der geschlechtsreifen Bevölkerung im Osten 4 bis 6 Mal die Woche sexuell aktiv waren. Im Westen betrug die Gruppe nur 19%.
Im Osten waren 13% der geschlechtsreifen Bevölkerung mindestens einmal pro Tag sexuell aktiv. Im Westen nur 4%.
Man könnte auch sagen der Osten war doppelt so liebevoll im Umgang miteinander, also nicht nur sexuell.

Die ökonomische Freiheit brachte also auch die sexuelle Freiheit mit sich.
Im Osten meinten 83% der Männer und 86% der Frauen, dass die Initiative zum vergangenen Beischlaf „von beiden“ kam. 78% der Frauen sagten auch, dass ihre Partner ihre besonderen sexuellen Wünsche erfüllten.

Für FKK benötigt es eine gesunde Hemmungslosigkeit bzw. eines gesunden Verhältnisses zur Natur, zur Schönheit, zum Ich, aber auch zum Wir. Zum ’nachhaltig‘ befriedigenden Sex benötigt es der selben Attribute…

Auch an vielen Strandabschnitten und Badeseen wurde daher gemischt gebadet, FKK und bekleidet. Niemanden störte das. Es wurde teilweise nichtmal ausgeschildert. Die Jugend sprang überall nackt ins Wasser wenn ihr danach war. Natürlich gab es auch Jugendliche die das nicht so toll fanden. Aber der Strand war groß genug für alle.
Doch nachdem die DDR heim ins Reich zurück gekehrt worden war, wurde dort die westliche Ordnung eingeführt, d.h. FKK- und Textilstrand sind fein säuberlich getrennt. Dafür entstanden überall Puffs und an den Kiosken gabs plötzlich Schmuddelblätter.

Im katholisch geprägten Bayern ist die Sexualität immer noch eher so was wie ein Übergriff, heimlich und verschwiegen. Meterlange Badehosen (Bermuda-Shorts) der Jungs zeigen die Scheu, gesehen und als aktiv eingeschätzt zu werden. Mädchen verstecken sich unter Badehandtüchern und ähnlichen Utensilien oder ziehen sich recht bald um.
In der Sexualpädagogik sind die Grundlagen, die Wörter, schon beim Aussprechen eine Aufregung, werden die Abläufe und Beziehungsweisen von vielen Lehrkräften weiträumig umschifft, um jeden Konflikt mit Eltern und Vorgesetzten zu vermeiden.

Als Deutschland wiedervereint wurde, hatten die Männer darunter zu leiden. Nicht nur, dass sie sich angewöhnt hatten, abzuwaschen und sich um die gemeinsamen Kinder zu kümmern, sondern sie waren nicht einmal im Sexualleben auf anständige deutsche Weise der Patriarch im Hause.
Vermutlich hat selbst Honecker gelegentlich Teller gewaschen. Na wenn das nicht demokratisch ist.
Quelle: Uta Kolano ‚Kollektiv d’Amour – Liebe, Sex und Partnerschaft in der DDR‘. Jaron Verlag 2012, ISBN 978-3-89773-669-6

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