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News aus Deutsch-Absurdistan: Schutzbewaffnung

Schutzbewaffnung, die akute Bedrohung der Demokratie. Umsturz geht leider nur im Sommer

News aus Deutsch-Absurdistan: Die Deutschen sind schon klasse, ein prima Völkchen und so mustergültig, welches die Selbstkastration einzig-artig auf die Spitze zu treiben vermag. Dazu muss man sich nur einmal die Gesetze genauer betrachten die sich der Souverän (der Herr im Haus) auferlegt, um gegenüber seinen Bütteln (den Staatsdienern) eine gute Figur zu machen. Abgesehen davon ist „Der Deutsche“ damit natürlich auch Weltmeister bei der quantitativen Gesetzgebung. Sinn und Verstand können bei dieser Betrachtung außen vor bleiben, der Titel wird weltweit nur nach der Anzahl der Gesetze vergeben.

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Wer sich also, wie dieser kurzärmelige, nette junge Mann da im Bild, modern, fesch und zweckmäßig für die Happenings der Meinungsfreiheit, den Frieden und die Demokratie rüsten will, der ist nach der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland ein Schwerverbrecher.

Da hilft ihm auch die Markenbekleidung der renommiertesten Hersteller dieser Welt nicht aus der Patsche und Mamas Bekleidungstipps müssen schon von Gesetzeswegen verpuffen.
Aber woher hätte Mutti es auch wissen sollen, wenn sie ihrem Sprössling verletzungssichere Kleidung und anständiges Schuhwerk empfiehlt, sofern sie nicht täglich die Neuerscheinungen aller deutschen Gesetzesblätter durchforstet. Am Ende gilt auch hier strafverschärfend: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Anlass zu dieser extravaganten Betrachtung ist ein in Frankfurt anhängiger Strafprozess, bei dem es just um eine unerlaubte Schutzbewaffnung geht. Das hat keineswegs etwas mit Schusswaffen zu tun, aber allein die Bezeichnung ist schon eine echte Stilblüte.

Der Angeklagte trug am 1. Juni 2013, auf einer „Blockupy“-Demonstration in Frankfurt, eine „Baseballkappe“, die in unzulässiger Weise Knüppelschläge der Polizei Ordnungsmacht abgemildert haben soll, was nach dem Gesetz natürlich völlig unzulässig ist und den Prinzipien unserer Demokratie zutiefst widerspricht.
Nein, nicht die Schläge, die sind legal, nur der Schutz gegen Schläge ist jedermann, der nicht zum Schlagen Austeilen befugt ist, sondern nur zum Einstecken verpflichtet ist, unter Strafandrohung per Gesetz untersagt.
Oder mit den Worten von Joachim Gauck:
„Manchmal muss ein junger Mensch alles geben und wenn es das eigene Leben ist.“

Die gesetzlichen Grundlagen

Für die korrekte und umfassendere Betrachtung müssen wir zunächst die Grundlage ermitteln und zitieren, schließlich gibt es in Deutschland nichts was da nicht geregelt wäre, außer eben Banken und Konzerne. Wir werden aber leicht an dieser Stelle fündig (Wer mehr dieser überaus wertvollen Lektüre benötigt, dem sei das komplette Kompendium ans Herz gelegt – wir haben es rechts zur schnelleren Verfügbarkeit mit eingebaut):

Versammlungsgesetz § 17a
(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.
(2) Es ist auch verboten,
1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.
2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

Um nun keinen Konflikt mit dem unerbittlichen Gesetz oder seinen befugten Bütteln heraufzubeschwören, wird sich der Hausherr  bestimmt als nächstes auferlegen, generell im Herbst, Winter und Frühling auf Kundgebungen und öffentliche Gruppenmeinungsäußerungen aller Art zu verzichten. Die Gefahr eines Gesetzesverstoßes wöge doch zu schwer, dass ist nicht Sache des typischen Deutschen, so etwas machen nur unartige und böswillige Völker, die noch nicht für die gierige Konzernwelt urbanisiert werden konnten, dann allerdings gerne unter korrekter Anleitung ausländischer Investoren. Die Aufzählung neuster Beispiele dazu ersparen wir dem Michel, um keine Aggressionen zu schüren, was ja auch nicht erlaubt ist.

Was sind Schutzwaffen im weiteren Sinne

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Machen wir’s konkreter. Ein Regenschirm beispielsweise schützt nicht nur vor Regen oder Sonne. Sein ungesetzlicher Gebrauch, beispielsweise als Schlagwaffe, als Abwehrmaßnahme gegen Wasserwerfer oder auch nur als Sichtschutz gegen die Fernaufklärer machen dieses praktische Teil zu einer Schutzwaffe. Bei einer Pudelmütze verhält es sich ähnlich. Sie kann, sofern etwas tiefer ins Gesicht gezogen, eine Ferndiagnose zur Identitätsprüfung behindern oder gar vereiteln. Bei Sonnenbrillen verhält es sich nicht anders. Darüber hinaus kann sie in unzulässiger Weise auch berechtigte Schläge der Ordnungshüter in ungesetzlicher Weise abmildern.

Ähnliches gilt für Schuhwerk. Nicht erst seit Geroge W. Busch wissen wir, dass man damit nicht nur treten sondern auch werfen kann. Von Transparenten oder Stöcken mit daran befestigten Schildern wagen wir gar nicht erst zu reden, deren  Gefährlichkeit wird jeder sofort erkennen. All das könnte analog auch für Slips und BHs gelten, sollten diese in zweckwidrig auf dem Kopf oder vor dem Gesicht getragen werden. Die Pussy Riots haben offensichtlich noch nicht die Bekanntschaft mit den deutschen Gesetzen gemacht. In Russland gibt es solche Gesetze nämlich nicht.

Demokratie in Oel, alles wie geschmiert Polizeigewalt Demo GewaltKurzum, nahezu alles was der Mensch so bei sich tragen kann, ist nach den aktuellen Gesetzen schnell als Schutzwaffe erkannt und der Ministrant Demonstrant muss mit einer entsprechend harten Bestrafung rechnen, sofern er auf einer angemeldeten Veranstaltung damit ertappt wird.
Bislang wird noch sehr nachsichtig damit umgegangen, vermutlich um die teils peinlichen gesetzlichen Bestimmungen noch nicht zu offensichtlich werden zu lassen.

Desto mehr aber unsere Dienerschaft bei der Verrichtung ihrer Dienste in Bedrängnis gerät, umso restriktiver wird dies künftig gehandhabt werden, wie der Prozess in Frankfurt belegen kann.

Passend dazu noch unser Idyll: „Demokratie in Öl“, aber selbst dort kann man noch genügend verbotene Schutzwaffen ausfindig machen.

Vorsicht: die Polizei ist von diesen Vorschriften befreit, weil sie ja stets nur fürs Gute, Recht, Gesetz, Ordnung und damit für den ungerechten Zweck handelt. Auch sollen durch diese Ausnahmen die Verletzungsgefahren der Beamten minimiert werden, weil die doch fast so teuer sind wie Hochleistungssportler. Besonders aber um die UN-Gleichheit der Bürger in Deutschland zu betonen.

Zur Klarstellung: die Schutzwaffen unserer Knechtschaft stehen hier nicht zur Debatte, die sind die ausnahmslos und von vornherein legal, auch erheblich schwereres Gerät ist da noch inkludiert.

Unser demokratischer Veranstaltungsausblick

Damit dürfte nun jedermann schnell einleuchten, dass es nie einen „Deutschen Frühling“ geben kann, denn die gesetzeskonforme Demonstrationsbekleidung ließe sich mit den bestehenden Gesetzen schnell auf das „Adamskostüm“ begrenzen. Dann fielen zwangsläufig alle Veranstaltungen im Herbst, Winter und Frühling allein witterungsbedingt schon aus. Sollte sich dennoch eine Menschenmasse finden, die solches gar im Sommer wagen wollte, könnten wir diese Menge auch schnell ausbremsen, indem wir das nächste Gesetz aus dem Hut zögen und die Veranstaltung der Nackten sogleich über den Vorwurf der Erregung öffentlichen Ärgernisses ganz schnell auflösten.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass bestimmte Veranstaltungsformen gar nicht genehmigungsfähig sind, sie sind schlicht in dem vorgesehenen Katalog nicht enthalten. Es wird Ihnen nicht gelingen beim Ordnungsamt beispielsweise eine Veranstaltung mit folgenden Inhalten anzumelden: „Revolution“, „Aufstand“, „Umsturz“ und selbst „Proberevolution“ kommt dort einfach nicht vor. Sie können derlei zwar als Thema angeben, nicht jedoch als Art der Veranstaltung.
Generell gilt auch hier, alles was nicht explizit erlaubt ist, ist grundsätzlich verboten, auch wenn noch kein Gesetz dagegen dafür haben. Nach den gesetzlich erlaubten Dingen muss man aber wenigstens genauso lange suchen wie nach den unzähligen Beschränkungen die allein schon durch ihre Masse erschlagend wirken.

Volksmeinungsbefreite Zonen

Eine weitere Besonderheit sollte der geneigte Demonstrant und Friedens-Michel allzeit im Hinterkopf halten und unbedingt beherzigen, sonst könnte es richtig böse werden. Es gibt völlig meinungsbefreite Zonen in Deutschland, in denen jegliche Meinungs- und Unmutsäußerungen von vornherein unzulässig sind. Auch diese finden sich logischerweise im Versammlungsgesetz gut geregelt wieder, wir zitieren:

Versammlungsgesetz § 16
(1) Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge sind innerhalb des befriedeten Bannkreises der Gesetzgebungsorgane der Länder verboten. Ebenso ist es verboten, zu öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzügen nach Satz 1 aufzufordern.
(2) Die befriedeten Bannkreise für die Gesetzgebungsorgane der Länder werden durch Landesgesetze bestimmt.
(3) Das Weitere regeln die Bannmeilengesetze der Länder.

beltz_matthias_hoffnungslosigkeit__trostlosigkeit__aussichtslosigkeit__begleitung_deutschland_demokratie__kabarett__sauspiel__schauspiel_politik__gesellschaft_qpressDiese liebevoll auch „Bannmeile“ genannten Reservate und Schutzräume sind die Rückzugsgebiete unserer obersten Dienerschaft, der wir in einer Art vorauseilenden Selbstverpflichtung diese Ruhezonen zugestanden haben, damit sie nicht bei ihren Denkprozessen bei der Schaffung neuer Gesetze und Vorschriften zur Unterwanderung zum Schutz von Demokratie und Freiheit beeinträchtigt werden. Jeder Mensch wird leicht einsehen, dass jedwede Störung solcher Prozesse in einer Katastrophe enden kann … ohne Störung wird die Katastrophe allerdings noch größer ausfallen.

Ein großer Menschenfreund und Vordenker Überdenker dieses kaputten Systems, Matthias Beltz, erkannte die Crux schon im letzten Jahrtausend, offenbarte seine diesbezügliche düstere Ahnung den Menschen und formulierte sein persönliches Hilfsangebot entsprechend. Siehe dazu das nebenstehende Bild. Leider verstarb er 57-jährig schon sehr zeitig. Womöglich hat ihn die Undurchführbarkeit seiner heldenhaften Ambitionen so zeitig ins Grab getrieben. Weniger angestrengt denkende Menschen werden dagegen im Regelfall erheblich älter in Deutschland.

Der Hoffnungs-Schein am Horizont

Wir wollen ja nicht nur schwarzmalen. Das alles ist auch gar nicht so schlimm wie es sich im ersten Moment anhört, denn man muss dabei nur einmal die positiven Aspekte des hier behandelten Gesetzes betrachten und siehe da, es gibt doch noch eine Möglichkeit vollvermummt, mit Stahlhelm, Uniform, Kleinkaliber über der Schulter, Regenschirm und anderem Schlaggerät bewaffnet, für den guten Zweck auf die Straße zu kommen. Anlassgemäß setzt dies allerdings voraus, dass Deutschland erst einmal wieder in Schutt und Asche liegt.

Dann gilt folgendes des Paragraphen § 17 a Satz (3) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist:

Versammlungsgesetz § 17
Die §§ 14 bis 16 gelten nicht für Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten, gewöhnliche Leichenbegängnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste.

Tacitus je korrupter der Staat, desto mehr gesetze braucht er Gesetzgebung in Deutschland RechtDenn wenn der Staat erst einmal wieder so richtig abgeraucht ist, weil unsere Büttel es abermals so richtig versägt haben, ist genügend Anlass zum Trauern, Wallfahrten und Wiederaufbau-Volksfeste zu feiern. Sollten Sie vorzeitig schon ein paar Leichen im Gepäck haben und die Veranstaltung demzufolge anmeldefrei als Trauerzug deklarieren können, gehören SIE zu den Glücklichen die auch heute schon derart aufgerüstet wieder durch die Gegend marschieren können, sofern man ihnen nicht strafbedroht die Zweckentfremdung einer Leiche vorhalten möchte.

Unschwer zu erkennen ist, dass wir möglicherweise leicht überreguliert sind, haben aber keinen Grund zur Beschwerde, denn das alles muss ja Volkes ordnungsliebender Wille sein, wie sonst sollten wir in unserer Musterdemokratie zu all diesen schönen Gesetzen gekommen sein? Die masochistische Veranlagung der Deutschen stört die übrigen Völker der Welt überhaupt nicht.

Ganz im Gegenteil, die „SauerCrowds” werden regelmäßig dafür als „mustergültig“ beschimpft. Denn kein anderes Volk, keine andere Nation, würde sich getrauen so hart an der Selbstauflösung und der endgültigen Überwindung der Demokratie zu arbeiten, hin zur Glückseligkeit im Nirwana einer fremdbestimmten Verantwortungslosigkeit.

Gegenwärtiges Deutschland

Gegenwärtiges Deutschland

Nun, das letzte Wort ist natürlich falsch … verantworten müssen wir es am Ende der Veranstaltung dennoch, insbesondere wenn es mal wieder richtig schief geht. Aber dafür haben wir ja eben diese hochgelobte „indirekte Demokratie“, wo man mit der gekaperten geballten Stimme des Volkes alle möglichen Schindluder treiben kann, die irgendwelche grauen Eminenzen sich im Namen desselben so einfallen lassen.

Es sei denn es fällt uns was besseres ein.

Vielleicht was mit mehr Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit und vor allen Dingen etwas mehr Gerechtigkeit.

Quelle: Wika, qpress.de, ergänzt um einige Worte

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Nobody rules us but we ourselves.

Diskussionen

4 Gedanken zu “News aus Deutsch-Absurdistan: Schutzbewaffnung

  1. Hat dies auf Oberhessische Nachrichten rebloggt.

    Verfasst von Arcturus | 15 April, 2014, 12:40 am
  2. Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.

    Verfasst von Runenkrieger11 | 11 April, 2014, 7:05 pm

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