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Armut, Ausgrenzung, Ärzte & co, Geld, IQ, Jobcenter, Krankenkasse

Arbeitslose subventionieren Asylbewerber mit 4€ monatlich

Ja das wird natürlich bestritten das ausgerechnet die Ärmsten der Deutschen nun die Kosten der Einladungskultur zahlen sollen, doch die Realität sieht anders aus.
Alte und Kranke sollen ihre Unterkünfte räumen, Vereine die Not lindern, werden Fördergelder gestrichen und nun sollen Hartz IV Bezieher den Wanderzirkus der Merkel sponsern. Der neuste Trick, sie halbieren die Hartz IV Anpassung um den Ansturm der Asylanten zu finanzieren. Der Bund ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Leistungen aufgrund der aktuellen Einkommens- und Verbraucherstatistik anzupassen. Statt die Erhöhung an den Warenkorb von 2013 anzupassen, benutzt sie den Warenkorb 2008 und sparen Milliarden, die sie prompt zu Asylbewerbern umleiten. Für Alleinstehende steigt der Regelsatz daher nur um 1,25% (4 €), die niedrigste Anpassung seit 2011. Im Jahr 2015 waren das z.B. 2,05%, (8 €), also das Doppelte und 2014 waren es 2,3%.

Zum 01.01.2016 werden die Hartz IV Regelsätze angehoben, wie das Bundeskabinett am 23.09.2015 beschlossen hatte. Dabei berücksichtigt sie nicht die publizierte EVS 2013 von 10.9.2015.

Hartz IVDie Regelsatzerhöhung zum 01.01.2016 ist nicht gesetzeskonform und somit verfassungswidrig.
Die Bundesregierung hat die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortgeschrieben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu berechnen. 

Den Regelsätzen für die Jahre 2011 bis 2015 lagen Einkommens- und Verbrauchs-Konsum-Daten aus dem Jahr 2008 zugrunde. Um Inflation auszugleichen, ist es der Regierung erlaubt, pauschale Regelsatzerhöhungen vorzunehmen, solange bis eine neue Verbrauchsstatistik vorliegt, was regelmäßig alle fünf Jahre geschieht. Am 10.9.2015 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der EVS 2013. Damit wäre jetzt die Bundesregierung in der Pflicht gewesen, die Regelsätze neu zu ermitteln. Der Bund ist gesetzlich verpflichtet, die Leistungen nachzujustieren, sobald die Ergebnisse einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, die alle fünf Jahre gemacht wird.
Es ist sowieso schon eine Frechheit das der Bund mehr als 12 Monate benötigt um eine EVS zu erstellen, was schlichtweg eine Verschleppungstaktik darstellt, aber diese auch noch unberücksichtigt zu lassen ist schlichtweg verfassungswidrig.

Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) den Gesetzgeber ver­pflichtet, die Entwicklung der Strompreise zeitnah abzubilden und den Stromkostenanteil in den Regelsätzen gegebenenfalls zu erhöhen. Ausdrücklich gab das Urteil vor, dass damit nicht bis zur turnusgemäßen An­passung der Regelsätze gewartet werden dürfe. Das war bereits im Sommer 2014.

Damit spart sie Millionen bei den Ärmsten der Armen, um ihre Einladungskultur zu finanzieren.

Wir empfehlen daher Wiederspruch gegen die Berechnung einzulegen. Hier der Wiederspruch auch als RTF-Datei.

Aber wenn es nur das wäre.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die im Wesentlichen aus dem Arbeitslosengeld II und dem Sozialgeld besteht, ist für Hilfebedürftige Bürger unseres Landes gedacht, deswegen zahlt auch jeder Bürger unseres Landes in die Arbeitslosenversicherung ein. Sie kann nicht zur Lösung weltweiter Probleme dienen. Aber genau das ist nun ausgehebelt worden.

Zombies laut Bundesamt für Arbeit diensttauglich

Zombies laut Bundesamt für Arbeit diensttauglich

Bedingungsloses Sozialgeld für alle – nur nicht für Arbeitslose

Wer Sozialgeld bezieht, was ja nur etwas geringfügiger ist als Hartz IV, erhält dies absolut bedingungslos. Natürlich wird dieses Sozialgeld vorwiegend an Asylbewerber ausgezahlt, denn nur wenige eigene Bürger erfüllen die Bedingungen um Sozialgeld zu erhalten, was z.b. für Rentner zutrifft. Doch das sind nur wenige.
Üblicherweise müssen sich Bürger daher an das Arbeitsamt wenden, wo Hartz IV Bezieher nach Strich und Faden schikanieren werden können, je nachdem was den Leuten diesmal einfällt um ihre Kundschaft zu ärgern.
Wie eine „Einladung“ (die ja üblicherweise mit der Androhnung von Leistungskürzungen einher geht), so aussieht zeigt der folgende Satz:  „Ich schlage ihnen vor ….. Wenn sie es nicht tun, kürzen wir ihre Leistungen. „
Dann erhalten sie das als unaufschiebbaren Verwaltungsakt zugestellt. Widerstand ist zwecklos, denn in den Sozialgerichten sitzen ja die Schergen des Bundes, die so ziemlich alles legalisieren.
Seit 2015 reicht übrigens ein Krankenschein nicht mehr aus um diese „Vorladungen“ zu vermeiden, denn solang sie noch laufen können, haben sie da anzutreten, mit 40 Grad Fieber oder auf Krücken gestützt. Sie müssen schon vom Arzt „bettlägerig“ geschrieben sein.
Das alles wird als „Beratung“ bzw. Fordern und Fördern bezeichnet!
Mit anderen Worten, Hartz IV Bezieher werden damit generell schlechter behandelt als Asylbewerber die automatisch Anspruch auf Sozialgeld haben.

Doch damit nicht genug.

Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfängern erlaubt

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann vorzeitig in Rente geschickt werden – auch wenn er dadurch Abschläge in Kauf nehmen muss. Das hat das Bundessozialgericht am 19. August 2015 in Kassel in seinem Grundsatzurteil entschieden (Az.: B 14 AS 1/15 R). Die Rente mit 63 sei die Folge, die vom Gesetzgeber als hinnehmbar erachtet werde.
Seit der im Jahr 2008 eingeführten Änderung, dass Empfänger von Hartz IV Leistungen, die keine Aussicht auf einen Job mehr haben, ab dem Alter von 63 Jahren Altersrente beantragen müssen, steigt die Zahl der Betroffenen stetig. Problematisch am vorzeitigen Rentenantrag sind die Rentenabschläge, die mit monatlich 0,3 Prozent zu Buche schlagen und damit die Rente dauerhaft – für den Rest ihres Lebens – kürzen.

Bundessozialgericht:
Vorzeitige Verrentung von SGB II-Leistungsbeziehern rechtmäßig

Verfestigter Aufenthalt – die neue Variante der Einladungskultur

Tatsächlich kann neuerdings jeder EU-Bürger der über einen „verfestigten Aufenthalt“ in Deutschland verfügt, auch Hartz IV beantragen. Er muss sich nur 6 Monate „verfestigen“. Dabei ist dieses „verfestigen“ eine nette Umschreibung ohne klare Definition.
In Zukunft ist die Lage dann so: Wer zum Beispiel aus Rumänien kommt, muss hier nur noch ein halbes Jahr durchhalten, um das zu erreichen, was das Gericht einen „verfestigten Aufenthalt“ nennt. Dann kann er das nächste Sozialamt anlaufen und um finanzielle Unterstützung bitten.  Damit ihm beim Lebensunterhalt staatliche Hilfe gewährt wird, ist entscheidend, dass er insgesamt mehr als sechs Monate in Deutschland verbracht hat.

Doch im Klartext heisst das, Millionen Menschen aus der EU können diesen Trick benutzen um sich Sozialleistungen zu sichern, die nie in unser Solidarsystem eingezahlt haben.
Solidarisch ist das natürlich nicht und es führt auch zwangsläufig zu Sozialmissbrauch durch EU-Bürger.
Und natürlich gilt für Asylbewerber auch die Rente, d.h. Menschen die nie einen roten Heller in unser Solidarsystem eingezahlt haben, bekommen Rente sobald sie das 63 Lebensjahr bzw. Arbeitsunfähig sind. Da lohnt es sich doch die Großmutter oder den schwachsinnigen Cousin mitzubringen.

Geklagt hatte ein rumänischer Familienvater, der nach mehreren erfolglosen Versuchen, mit Arbeit Geld zu verdienen, bei den Behörden Hartz IV beantragt hatte, vergeblich.
Über die reine Anmeldung eines Gewerbes als Abbruchunternehmer war es danach nicht mehr hinaus gekommen, die Rückkehr in die Heimat schien aus nicht näher bekannten Gründen ebenfalls kein Ausweg. Dafür legte der Rumäne vor Gericht eine Hartnäckigkeit an den Tag, die schließlich belohnt wurde: Dank der Fürsorge der vier Richter in Kassel erhalten er und seine Frau jetzt vom deutschen Staat ohne Arbeit das Doppelte dessen, was man in Rumänien als Industriearbeiter oder Lehrer verdient. Noch ist nicht genau absehbar, welche Dynamik das Urteil in Gang setzen wird. Aber wenn die Flüchtlingskrise einen Hinweis gibt, welche Auswirkung die sozialen Umstände auf Wanderungsströme haben, können wir uns auf Einiges gefasst machen. In den Kommunen, die für die Kosten gerade stehen müssen, richtet man sich für den Anfang auf Mehrausgaben in Höhe von jährlich 500 Millionen Euro ein. Woher die kommen sollen, siehe oben.

Man sollte meinen, dass gerade Richtern am Bundessozialgericht der Erhalt des deutschen Sozialstaats am Herzen liegt. Tatsächlich scheinen Nation und staatliche Einheit für sie zu jenen Kategorien zu gehören, die so überholt sind wie Lavalampen. Dass sie damit die Erosion dessen befördern, was sie schützen sollten, kommt ihnen offenbar nicht in den Sinn.

Demo gegen die Treuhand 1990

Demo gegen die Treuhand 1990

Dass auf den Beistand durch ein Solidarsystem nur diejenigen vertrauen dürfen, die zu diesem auch beigetragen haben, gehört zu den „soziomoralischen Grundgesetzen“, die keine Gesellschaft ungestraft missachten kann.
Doch es spielt für Richter offenbar keine Rolle, ob jemand der Gemeinschaft angehört, deren Unterstützung er in Anspruch nimmt. Die meisten Menschen hingegen sehen das Fairnessgefühl verletzt. Doch das ist inzwischen moralisch verwerflich, so wie die Pegida, deren Teilnehmer schlichtweg „soziomoralische Bedenken“ gegen die derzeitige Einwanderungswelle und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft haben.

Sind das unsere Feinde? Laufen etwa Attentäter bei der Pegida mit? Oder sitzt unser Feind nicht vielmehr dort, wo man soziomoralischen Grundgesetze permanent als Fremdenfeindlichkeit deklariert? Wo man die Bevölkerung durch NSA und BND schon ohne Anfangsverdacht quasi auf Vorrat ausspioniert?
Hat irgendeiner der Pegida-Organisatoren schon wegen Attentate vor Gericht gestanden?

LeiharbeitIch fürchte es ist längst ein Propagandakrieg, den diese Regierung mit unseren Steuern gegen das „unwillige Volk“ führt, nur weil es seine Bedenken zur Schau trägt. Ist es nicht das gleiche wenn man Stimmung gegen den Streik der Lokführer macht, indem man Leute vor die Kamera zerrt, die leider Gottes durch den Streik Unbequemlichkeiten erlitten?
Und überhaupt für was macht die Regierung das alles? Profitiert irgendeiner davon?
Um einen Krieg gegen Assad in Syrien zu führen, bei der es Natopartner Türkei und deren kurdische Rebellen mit Waffen versorgt, damit sie sich gegenseitig tot schießen, was dann als Kampf gegen den IS verherrlicht wird, die auch noch Attentäter getarnt als Syrische Flüchtlinge nach Europa schickt.
Und mal ehrlich, der Bürgerkrieg gegen Assad war doch mal wieder eine US-Inszenierung damit die Russen ihre Mittelmeer-Militärbasis verlieren. Das war doch der eigentliche Grund warum man Syrien destabilisierte.

Davon mal abgesehen das die Flüchtlinge ja nur nach Europa strömen, weil die UNESCO auf Druck der EU die Gelder für die Flüchtlingslager in Jordanien, Türkei und Libanon um 50% kürzte, was zum Überleben nicht mehr ausreichte. Ist das etwa human gewesen?

Weil Merkel nun auch noch in ihrem Größenwahn menscheln wollte, lud sie dummerweise sämtliche Flüchtlinge aus Afrika und dem Nahen Osten ein, die das natürlich wörtlich nahmen. Und die EU Wirtschaftsflüchtlinge sahen dabei eine willkommene Gelegenheit ihre eigene Lebenssituation durch Einwanderung in sozialere Länder zu verbessern.
Damit hat sie doch die unglaubliche Masseneinwanderung erst in Gang gesetzt! Sie hat das Problem verursacht!

Und dann hetzen sie auch noch gegen die Polen, dabei rennen den Polen die Asylbewerber weg, denn die wollen ja alle nach Deutschland. Bei den paradisischen Zuständen kein Wunder. Aber was für eine Zukunft erwartet die Menschen in Deutschland? Na klar als Billigarbeiter sind sie geizigen Unternehmern hoch willkommen. Damit werden wiederum die Löhne fallen.
Doch zahlen sollen ausgerechnet die Ärmsten der Armen unseres Landes, ob sie wollen oder nicht. Sie werden eh nicht gefragt. Genauso läuft es doch. Pfui, was für ein mieses Spiel.

Luege als Prinzip

Luege als Prinzip

Und dann erzählen sie uns auch noch das dies alles ein Gewinn für uns wäre. Erst scheibchenweise kommt dann raus, das die ach so hoch gepriesene Ausbildung doch nicht so brauchbar sei. Und leider bedürfen sie auch noch medizinische Hilfe, sodaß auch die Krankenkassenbeiträge bundesweit steigen. Na toll.

Und nein, ich bin nicht fremdenfeindlich, ich habe soziomoralischen Bedenken das die Masseneinwanderung schwere soziale Folgen haben wird, die besonders die Armen dieses Landes tragen müssen. Jene die keine Fürsprecher haben, die nicht kriegsgeschädigt sind und denen auch der Niedlichkeitsfaktor von Kinderaugen fehlt.

Ich bin durchaus dafür Menschen zu helfen, unzwar im Rahmen der Möglichkeiten. Es gäbe viele Möglichkeiten, UNESCO-Hilfe erhöhen, Schuldenerlass für Aufnahmeländer.

Merkel und ihr Blockflötenverein hat meiner Meinung nach nur eines verdient, das man sie mit wie einen Haufen fauler Eier entsorgt.
Ich wäre voll mit einverstanden unseren kleinen Ostladen wieder aufzumachen, eine Verfassung haben wir ja schon und von Parteien und das über den Kopf hinweg entscheiden hab ich langsam genug. Wie wäre es mal mit richtiger Demokratie?

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2 Gedanken zu “Arbeitslose subventionieren Asylbewerber mit 4€ monatlich

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  1. Pingback: MUST READ! – Deutschland: Wie Arbeitslose Asylbewerber finanzieren | SCNews.info - 20 Februar, 2016

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das wären 65 Mrd. Euro jährlich
derzeitiger Militär-Etat: 36,6 Mrd.$
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Militär-Etat Ger 2017:... 488,09$
Militär-Etat Rus 2015:... 466,44$
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