Im Gefängnis sind ein Drittel Schwarzfahrer
Das Ganze klingt irgendwie irre. Der Staat hält Gefängnisse für Schwarzfahrer vor, damit Privatbetriebe wie die BVG oder die S-Bahn Berlin ein bißchen Abschreckung bieten können, oder? Nein, dazu fällt einem wenig ein.
Der Staat macht sich mal wieder zum Handlanger von Wirtschaftsinteressen – auf Kosten der Steuerzahler.
Fast jeder dritte Inhaftierte in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee in Berlin sitzt wegen Schwarzfahrens ein. Exakt 155 von 480 Gefangenen mußten 2009 nur deshalb ins Gefängnis, weil sie keinen Fahrschein gelöst haben. 2014 sieht die Situation nicht anders aus. Fahrbeförderungserschleichung nennt sich diese Straftat. Ganz ähnlich sieht es auch in anderen Städten aus.
Meist sind es an sich Geldstrafen, welche die Betroffenen aber nicht bezahlen können oder wollen. Dabei ist es oft so, dass die Betroffenen meist Obdachlose oder Drogenabhängige sind – allerdings auch zahlreiche Sozialhilfeempfänger mit Hartz IV, welche die Strafe zu zahlen nicht in der Lage waren. Weil viele auch nicht in der Lage seien, am Programm “Schwitzen statt sitzen” teilzunehmen und die Strafen abzuarbeiten, sperrt man sie ein.
Dazu kommt der Tarifdschungel bei dem eh keiner mehr durch sieht. Wer also das falsche Ticket löst, begeht ebenfalls eine Straftat und könnte im Bau wandern.
Ein 16-Jähriger, der wegen notorischen Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht wurde, ist in Sachsen-Anhalt festgenommen worden. Er tritt eine ungewöhnlich harte Haftstrafe an. Der junge Mann muss nun eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verbüßen, wie die Bundespolizei Magdeburg mitteilte.
„Wie oft der junge Mann als Schwarzfahrer unterwegs war, wissen wir nicht. Es muss aber wirklich sehr, sehr häufig gewesen sein“, rechtfertigt sich eine Polizeisprecherin diensteifrig.
Eine Streife hatte den Jugendlichen auf dem Bahnhof Magdeburg-Buckau kontrolliert. Dabei habe sich dann herausgestellt, dass der 16-Jährige wegen Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht wurde. Beamte der Bundespolizei brachten ihn daraufhin noch am Abend in die Justizvollzugsanstalt Magdeburg. Da fragt man sich schonmal, wieviel Opfer dieses Unrechtssystem noch kosten muss damit hier endlich was passiert.
Auf der anderen Seite spazieren Leute schon am nächsten Tag wieder frei herum, die wegen schwere Körperverletzung verurteilt wurden.
Und was passiert, wenn die Gefängnisse überfüllt sind? Dann baut man weitere – am liebten im Osten.
Oder privatisiert man sogar die Gefängnisse, so dass es dann irgendwann zum nächsten perfiden Geschäftsmodell wird. Das sind so langsam amerikanische Verhältnisse!
Und mal ganz ernsthaft gefragt: Was spricht dagegen sozial schwachen Menschen wenigstens bei wichtigen Fahrten (zum Arzt, zum Einkauf, …) umsonst fahren zu lassen?
Das dies solche Ausmaße annimmt, da muss sich schon mal die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen lassen…
Jeder Hafttag kostet den Steuerzahler mind. 80 Euro. Dabei kostet auch die Jagd nach Schwarzfahrer Millionen. Geld das man sich locker sparen kann, indem man einfach eine Fahrkostenpauschale oder auch „Bürgerticket“ genannt, für Großstädter einführt.
Aber wie immer sind Privatunternehmen nicht darauf ausgelegt Bürgerfreundlicher zu werden sondern denken nur an ihren Profit. In der DDR kostete eine Fahrt in der Großstadt z.b. BVB nur 10 bzw. 20 Pfennige.
Da war das Standart, schliesslich war es ja eine Republik der Arbeiter und Bauern!
Und damit bewahrheitet sich auch – die Großen lässt man laufen, die Kleinen hängt man. Das nennt sich soziale Marktwirtschaft. Bleibt nur die Frage wo genau diese Markwirtschaft noch sozial ist?
Das ist ein alter Hut, siehe meine Komentare zum Thema im word-press-Block „beamtendumm“.
Nachdem seit 1990 sich die Anzahl der Geburten sehr schnell halbiert hat,war zu erkennen, daß (jeder kennt die Normalverteilung) damit die Jugendkriminalität auch sich kurzfristig halbieren wird.
In einem auf Unterdrückung des Volkes durch eine Staatsmacht (Justiz, Polizei, Gefängnisse, Zwangspsychiatrie) aufgebauten System können (aus Sicht des Staates) nicht gleichzeitig die vorgehaltenen =meist verbeamteten= Personen entlassen und (da wohl oft Unfähig für die freie Wirtschaft) in die Armut gesandt werden.
Zur Aufrechterhaltung eines Machtsystems muß dieses nicht nur finanziell unterhalten, sondern auch arbeitsmäßig beschäftigt werden. So wurden die früheren Delikte „Schwarzfahren“ und „Besitz von Betäubungsmitteln zum Eighenbedarf“ kurzfristig von Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten hoch klassifiziert, was vielen Richtern, Staatsanwälten,Justizbeamten, Polizeibeamten, Psychiatrischen Gutachtern, den Knästen, den Entwöhnungsheimen usw. eine ausreichende Anzahl an „Opfern“ bringt, um die Personen zu beschäftigen und das herrschende Gewaltsystem aufrecht zu erhalten.
Das ist total unwirtschaftlich: Für „Schwarzfahren“ gilt: nicht bezahlte Kurzstrecke, angenommen 1,50 Euro.
Ab 3x Schwarzfahren in kürzerer Zeit gibt es garantiert einen Prozeß.
Prozeßkosten:
a) Einsatz eines Staatsanwaltes für Anklageschrift, für den Prozeß selbst sowie zur Haftüberwachung,
Einsatz eines Richters für Verurteilung und evtl. Haftüberwachung. Einsatz des Apparates des Gerichts, angenommen gesamt 8 STunden a 250 Euro (Personalkosten, Personalnebenkosten, Kosten der Miete der Gebäude, der Reinigung, der wirtschaftlichen Modernisierung usw. Einsatz von Computertechnik, deren Wartung, Bürokosten, Heizungskosten, Kosten der Sicherheitskräfte am Eingang usw, usf, angenommen also 2.000 Euro reale Kosten die der Steuerzahler trägt.
b) ein Knasttag kostet je nach Knast zwischen ca. 90 Euro (moderner Knast) und ca. 110 Euro (älterer Knast), bei einer Verurteilung von 1 Monat wegen Schwarzfahren ergeben sich durchschnittlich 30 Tage je 100 Euro = 3.000 Euro, bei drei Monaten dann 9.000 Euro reale Kosten, die der Steuerzahler trägt.
Wirtschaftlichkeit:
* Nicht bezahltes Beförderungsentgelt: 1,50 Euro (bis real 2,50 Euro), bis 4,50 Euro (7,50 Euro) bei 3x Schwarzfahren,
* Gesamtkosten für den Steuerzahler: ca. 5.000 Euro (bei 1 Monat Knast), 11.000 Euro bei 3 Monaten Knast bei 3x Schwarfahren
Auswertung:
++ Kein privatwirtscahftlich denkender Unternehmer käme auf die Idee, so eine Firma zu betreiben,bei einem Verlust von 1,50 Euro etwa 5.000 Euro zur Verfolgung des Verlustes auszugeben.
— Jedoch der Staat kann durch diese vielen Prozesse zu „Schwarzfahren“ oder “ Rasushmittelbesitz von Kleinstmengen“ sein Gewaltapparat weiterhin aufrechterhalten und trainieren.
*** wenn in den Knästen ein Drittel der Bewohner Schwarzfahrer sind, und nochmalss 10 bis 15% Personen mit Kleinstmengen Rauschgiftbesitz, dann könnten wir einen erheblichen Teil des gesamten Justiz- und Justizbverwaltungsapparates abschaffen. Die derzeit -aus meiner Sicht- wegen Schwarzfahren nicht sehr sinnvoll eingesetzten Polizeibeamten könnten sinnvoller eingesetzt werden.
Vorschlag:
z.B. alle direkt oder indirekt vom Staat lebenden Personen (alle Kinder, Schüler Studenten usw., alle Hartz-IV, Arbeitslosengeld-1, Sozialhilfe nach SGB-XII, Rentner usww.) erhalten den öffentlichen Nahverkehr =z.B. 20 km bis 50 km im Umkreis des Wohnortes= als zusätzliche staatliche Leistung.
Allgemein würde dann das Schwarzfahren entfallen, und der gesamte damit betriebene Aufwand.
Noch ein Hinweis:
Der Begriff Schwarzfahren ist mißverständlich, wie der Begriff „Schwarzgeld“, denn ich habe in Deutschland und in der BRiD noch keinen einzigen schwarzen Schein gesehen, nur graugrüne, rote, blaue, organge, grüne, gelbe und sogar lila soll es geben.
Ja einverstanden. Danke für die Erweiterung.