In der Europäischen Union lässt sich eine mangelnde demokratische Legitimation, einerseits in ihren Organen, andererseits in ihren gesetzesähnlichen Entscheidungen kaum leugnen. Wenn es um Deutschlands Stimme im EU-Rat geht, hat der Bundestag kein Mitspracherecht. Auf der anderen Seite werden die Räte und Kommissare von den Staaten bestimmt und nicht durch demokratische Wahlen. Beschlüsse des EU-Rats bedürfen ohnehin keiner Zustimmung des EU-Parlaments.
Der deutsche Bundestag und der Bundesrat müssen dann die Beschlüsse des EU-Rats in deutsches Recht umsetzen. Oft werden diese Beschlüsse nur durch den Bundestag gewunken, ohne dass viele Abgeordnete eine Ahnung davon haben, was sie da beschließen. Im Notfall beruft man sich auf die scheinbare rechtliche Bindung an die europäischen Rahmenbeschlüsse. Diese können aber durchaus nach dem Lissabon-Vertrag auf die Verfassungen angeglichen werden.
Hans-Christian Ströbele sagte im Fernsehmagazin „Panorama“:
„Wir haben die Vorlagen zwar gekannt, aber in der Regel nur „zur Kenntnis“ genommen, das heißt tatsächlich, wir haben sie…
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