Die geistige Beschränktheit in diesem Staat kennt offenbar keine Grenzen. Während das Arbeitsamt die Anweisung heraus gibt das Fernsehgeräte ab sofort für Wohnungsersteinrichtungen die 100 Euro für gebrauchte Fernsehgeräte gestrichen hat, treibt die GEZ ihre Gebühren bei Obdachlosen einzutreiben, unzwar aufgrund der Tatsache das sie die notwendigen Papiere zum Nachweis einer GEZ-Befreiung nicht erbringen können. Dies gilt auch dann, wenn sie nachweisen können, das sie auf der Straße leben bzw. lebten.
Aber man muss das positiv sehen, nach 8 Jahren kommen sie bei striktem Sparen der monatlichen 2,18 für Reparaturen endlich auch in den Genuss von Fernsehprogramm. Vorrausgesetzt die anderen gebrauchten Geräte halten so lange durch, was bei der Praktis des programmierten Selbstmordes technischer Geräte allerdings einzuplanen ist.
Na wenn das kein Trost ist…
Der Umstand, dass 95 Prozent der Bevölkerung über solche Geräte verfügen, ändere daran nichts, so meinten die Richter des Bundessozialgerichtes. Ein Fernseher sei weder Einrichtungsgegenstand noch Haushaltsgerät. Die auf das Wohnen bezogenen Hartz-IV-Leistungen seien dazu da, den Hilfebedürftigen grundlegende Bedürfnisse wie Aufenthalt, Schlafen und Essen zu sichern. Nach den Hartz-IV-Regelungen sollen Hilfsbedürftige aus den Regelsatzleistungen für Haushaltsgegenstände oder deren Reparaturen ansparen.
Von einer kulturellen Teilhabe sind sie damit zwar ausgeschlossen, aber immerhin können sie ja noch an den GEZ-Gebühren teilhaben.
GEZ will 340 Euro von Obdachlosen
Kein Fernsehn für Hartz IV Empfänger
Sweet post! Keep up the good work!