Die Auskunftspflicht für Verschwägerte? Also haben die nicht schon 4 Millionen Leute in ihren Akten. Da kriegt doch wieder einer den Hals mit Daten nicht voll genug. Da können sie ja gleich Arbeitsamt und Meldebehörde zusammen legen, das kommt dem in etwa aufs selbe raus.

Hartz IV zeichnet sich bisher durch krasse Rechtsunsicherheiten, immer wiederkehrenden willkürlichen Entscheidungen und undurchsichtigem Behördendschungel aus. Bereits im Jahr 2013 hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ zusammen gefunden, um an Vereinfachungsvorschlägen mitzuwirken. Bisher hat die Bundesagentur für Arbeit Vorschläge regelmäßig an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kommuniziert und in sogenannten Fachdialogen erörtert. Die Teilnahme der BA an der Arbeitsgruppe stellt eine Premiere dar. Teilnehmer sind neben den Vertretern der BA alle 16 Bundesländer bzw. Stadtstaaten, Vertreter des Deutschen Landkreistags, des Deutschen Städtetags, des Deutschen Städte- und Gemeindebund e.V. sowie Vertreter des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Neben Vorträgen werden mehrere Workshops mit Experten von Seiten der kommunalen Spitzenverbände und von Seiten der BA – jeweils aus einem Jobcenter – hinzugezogen. Die BA versucht sich intern, nach dem Bottom-up-Prinzip, den Vereinfachungsvorschlägen durch die Mitarbeiter aus den Jobcentern dem Thema zu nähern…
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