Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht.
Unterzeichnen sie den Wiesbadner Appell!
Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis.
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