Abhören im Adenauer-Deutschland und im post-sozialistischen Osten/
Geheimverträge mit den westlichen Siegermächten zur Überwachung sind bis heute in Kraft/
Wie erst seit letztem Jahr durch Aktenfreigaben bekannt ist, hatten die diversen Bundesregierungen der Öffentlichkeit die Überwachungsrechte der drei Westmächte verschwiegen und hierüber teilweise sogar getäuscht. Noch heute bestehen neben dem NATO-Truppenstatut totalitäre Ansprüche auf engste Kooperation an den Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst.

Egon Bahr (1978). Deutsches Bundesarchiv (B 145 Bild-F055062-0011A). Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Über das Verhältnis der jungen Bundesrepublik zu den Siegermächten wurde vieles erst in den letzten Jahren bekannt. So schilderte 2009 Willy Brandts Vertrauter Egon Bahr, dass Brandt 1969 nach Einzug im Bundeskanzleramt unerwarteten Besuch bekam: Der Regierungschef sollte sich den drei Westmächten in einem strengst geheimen Dokument u.a. in der Berlin-Frage unterwerfen. Teile des Grundgesetzes waren heimlich zugunsten „unkündbarer Siegerrechte“ von Anfang an außer Kraft gesetzt worden. Bahr erinnert sich noch an die Empörung Brandts, da eine solche Unterwerfung gegen seinen Amtseid verstoße. Als der neue Kanzler hörte, dass seine drei Vorgänger jenen Brief ebenfalls unterschrieben hatten, gab er seinen Widerstand schließlich auf.
Ein weitaus pikanteres Staatsgeheimnis betraf die von den drei westlichen Siegermächten ausbedungenen Befugnisse ihrer Geheimdienste auf dem Gebiet der Bundesrepublik – die faktisch sogar über dem Grundgesetz standen.
Dem Freiburger Historiker Prof. Dr. Josef Foschepoth gelang es als erster, Einsicht in bis dahin streng geheime Dokumente zu nehmen und diese in seinem Buch Überwachtes Deutschland (2012) zu veröffentlichen.

Willy Brandt (1980). Bild: Engelbert Reineke, Deutsches Bundesarchiv (B 145 Bild-F057884-0009). Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die drei westlichen Siegermächte wollten den Deutschen auf ihrem Territorium weder zubilligen, erneut eine Gefahr für den Frieden zu werden, noch sollten sie dem Einfluss des Kommunismus aus dem Osten anheim fallen. Ab 1945 hatten sich die Westmächte als damalige Militärregierung sogar gesetzlich ausgebeten, Post und Telekommunikation zu überwachen und insbesondere Propaganda etwa aus dem Osten herauszufiltern. Hieran änderte 1949 auch das Inkrafttreten des Grundgesetzes nichts, obwohl dieses in Art. 5 Abs. 3 GG garantierte, eine Zensur fände nicht statt. Das Abhören von Kommunikation wurde mit der „Sicherheit der Besatzungsmächte“ begründet, obwohl nach dem damaligen Artikel 10 GG in das Fernmelde- und Briefgeheimnis nur aufgrund eines Gesetzes hätte eingegriffen werden dürfen, das es so aber nicht gab.
Die alliierten Dienste befassten mit dem Abhören aus naheliegenden Gründen überwiegend deutsches Personal und drängten Adenauer, die Bundesrepublik möge sie auch organisatorisch entlasten. Auch die Bundesregierung war alles andere als glücklich darüber, dass die Westmächte nach Belieben abhörten, darunter auch hochrangige Diplomaten, Politiker und Geistliche.
Fünf-Broschüren-Urteil
Die deutschen Stellen waren ebenso massiv, etwa in die Zensur, eingebunden, was nur mit viel Fantasie mit der Verfassung in Einklang zu bringen war. So fanden die Juristen kreative Wege, um selbst das Grundgesetz zu umgehen, etwa mit dem mangels anerkannter Grenzen eigentlich unzuständigen Zoll et cetera. Briefe waren etwa schon deshalb zu öffnen, weil man hierin ja Diamanten hätte schmuggeln können. Und wenn man auf diese Weise dann schon mal Kenntnis von der zufällig enthaltenen Ost-Propaganda hatte, wäre eine wissentliche Weiterbeförderung für die Postbeamten eine strafbare Beteiligung an Staatszersetzung gewesen. Die scheinbar nicht stattfindende Zensur westlicher Dienste unterschlug während des Kalten Kriegs im deutsch-deutschen Grenzverkehr insgesamt ca. 90 Millionen Postsendungen.
1952 fällte der Bundesgerichtshof das sogenannte Fünf-Broschüren-Urteil über die Legalität der Postzensur von politischen Schriften. Der „Oberbundesanwalt“ strengte einen damals möglichen Musterprozess wegen fünf aus der DDR versandten Broschüren an. Ohne Angeklagte, die sich hätten verteidigen können, wurden diese rechtswidrig beschafften Beweismittel herangezogen und als „hochverräterisches Unternehmen“ im Sinne des damaligen § 81 StGB eingestuft. Der Urteilsspruch wurde gegen etliche Personen instrumentalisiert, um diese als offensichtliche Staatsfeinde zu denunzieren, während man die umfangreiche höchstrichterliche Urteilsbegründung hingegen geheim hielt. Die Süddeutsche Zeitung bezeichnete diese offenkundige Gesinnungsjustiz als „Hexenprozess“, auch die Strafverteidiger liefen gegen dieses Verständnis von Rechtsstaatlichkeit Sturm.
Was das Fluten mit postalischer Propaganda betraf, so war auch der Westen keineswegs schüchtern, sondern verletzte mit Flugblatt-Ballons sogar den Luftraum der DDR. 1954 kam der BGH dann doch zu der Erkenntnis, eine nicht verbotene Partei wie die DKP müsse die Freiheit haben, für ihre Ziele zu werben. Auch andere Gerichte mochten der obskuren Linie des Fünf-Broschüren-Urteils nicht folgen.
Deutschland-Vertrag
Anfang der 1950er Jahre verhandelten die Beteiligten die späteren Pariser Verträge, mit denen das Besatzungsstatut entfallen und die Bundesrepublik „die volle Macht eines souveränen Staates über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“ erlangen sollte. Die Westalliierten erklärten sich gegenüber Adenauer bereit, auf ihre Vorbehaltsrechte zu verzichten, wenn die Deutschen für einen Notstand wie den Angriffsfall sowie die geheimdienstliche Post- und Fernmeldekontrolle gesetzlich Regelungen treffen würden, wie es der damalige Art. 10 S. 2 GG forderte.

Konrad Adenauer (1952).Bild: Katherine Young, Deutsches Bundesarchiv (B 145 Bild-F078072-0004). Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Bereitschaft der Deutschen, sich freiwillig erneut einem totalitär spitzelnden Staat wie zu Zeiten der Gestapo auszusetzen, schätzte Adenauers sinistrer Kanzleramtschef Hans Globke wohl zutreffend als sehr gering ein. Zudem war es bei der deutschen Delegation politischer Wille gewesen, den alliierten Notstandsvorbehalt, der auch ohne Notstand die Überwachung ermöglichte, ganz zu streichen. Adenauer beschwichtigte seine Bedenkenträger, er werde entsprechende Gesetze in zwei Monaten in den Bundestag einbringen.
Er tat es nie.
1955 tauschten die Beteiligten mehrere geheime diplomatische Noten, jeweils als [secret] „Memorandum of Understanding“ überschrieben. Den Westmächten wurde u.a. weiterhin die geheime Überwachung zugebilligt. Außerdem bekamen Personen, die offenbar einem westlichen Geheimdienst angehörten, im Falle ihrer Festnahme durch die Polizei einen geheimen Anspruch auf Übergabe an die Dienste inklusive ihres ggf. pikanten Gepäcks. Zuständig für die diskrete Abwicklung derartiger Peinlichkeiten war der deutsche Inlandsgeheimdienst „Bundesamt für Verfassungsschutz„, der also durchaus mehr Kompetenzen hatte, als lediglich passiv zu beobachten.
Die aktive Billigung Adenauers, das Abhören und die Postkontrolle und -Zensur zu dulden, war in jedem Fall verfassungswidrig. Historiker Foschepoth vermutet, Adenauer habe deshalb so schwach verhandelt, weil er nach dem Scheitern des EVG-Vertrags den Erfolg des Deutschland-Vertrags nicht gefährden wollte. Während eine Schnüffel-Gesetzgebung in Deutschland alles andere als populär gewesen wäre, konnte Adenauer pragmatisch auf alliierte Vorbehaltsrechte verweisen – und das auch nur in Insiderkreisen, weil die Verträge ja ultrageheim waren. Erst nach Ablauf von 50 Jahren durfte sie Foschepoth einsehen und in seinem Buch Überwachtes Deutschland abdrucken.
Die Bundesrepublik war den drei Westmächten zu engster nachrichtendienstlicher Kooperation verpflichtet. Besonders die Briten fielen durch exzessive Überwachung auf und interessierten sich besonders für West- und Nordeuropa. Die Inlandsüberwachung lag den Franzosen am Herzen, wobei das Interesse mit den Jahren nachließ. Die USA bauten mit großem Aufwand eine flächendeckende strategische Überwachung auf und beobachteten gezielt auch Tausende Einzelpersonen. Nach Abschluss des Deutschland-Vertrags, der Westdeutschland in die NATO praktisch unkündbar einband, verloren die Siegermächte das Interesse am Ausfiltern der Ost-Propaganda und überließen dieses Feld den deutschen Diensten.
Im Bundespostministerium, aber auch seitens der Bundesregierung gab es immer wieder Kritik an der schier grenzenlosen Verletzung von Fernmelde- und Postgeheimnis. Während die USA auf ihren Wünschen beharrten, konnten 1958 gegenüber den Briten und Franzosen Beschränkungen der Kontrollen auf den Ost-West-Verkehr ausgehandelt werden – die jedoch kaum das Papier wert waren. Im Gegensatz zu den USA ließ jedoch das Interesse der beiden europäischen Siegermächte kontinuierlich nach.
Abhör-Affäre
Ein Jahr nach dem Showdown der Kuba-Krise und der SPIEGEL-Affäre erschütterten 1963 Enthüllungen über den Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz die Republik. Die Vorwürfe betrafen dessen zum Teil nationalsozialistisch vorbelastetes Personal sowie die angebliche Kooperation mit den Alliierten, die auf Bestellung spezifische Anschlüsse überwachten. Seitens der Deutschen fehlte es zu jeglicher Überwachung an einer gesetzlichen Grundlage, wie sie das Grundgesetz forderte, die Rechte der Alliierten waren nach wie vor geheim. Die sogenannte „Abhör-Affäre“ markierte eine Unzufriedenheit mit etlichen Provisorien des Pragmatikers Adenauer, die nach 15 Jahren zum Dauerzustand geworden waren. 1966 bestand Einigkeit, dass die heimlichen Postkontrollen verschlossener Briefe offensichtlich nicht in Einklang mit der Verfassung zu bringen waren, das Bundespostministerium war auch nicht als Zensurbehörde gedacht. Die Postzensur wurde nun eingestellt.
G-10-Gesetz
Die Kritik am gesetzlosen Abhören durch Alliierte und westdeutsche Dienste riss nicht ab. Das unbekannte Secret Memorandum, das den Siegermächten ihre Privilegien verschaffte, spielte in der politischen Diskussion natürlich keine öffentliche Rolle. Allerdings waren die Alliierten nach wie vor bereit, den Deutschen das Feld zu überlassen, wenn diese den Job denn auch machen würden. 1968 schließlich trat das verfassungsrechtlich ausgetüftelte G 10-Gesetz in Kraft, das den Diensten eine gesetzliche Grundlage und grundsätzlich auch Kontrollen auferlegte, etwa durch die parlamentarische G 10-Kommission des Bundestags.
Nunmehr waren die westdeutschen Geheimdienste Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (sowie für den Schutz der Bundeswehr der Militärische Abschirmdienst) offiziell zur Überwachung der eigenen Bevölkerung zuständig. Ein Großteil des alliierten Personals und der Technik wurde übernommen. Doch parallel zum weiter bestehenden Truppenstatut bedingten sich die Drei Mächte aus, dass die Sicherheit ihrer Truppen durch intensiven Austausch des gewonnenen Materials gewährleistet sein müsse. Daher pochten sie auf geheime Zusatzverträge, welche die deutschen Behörden zur Kooperation verpflichteten. Im Ergebnis wurden die offiziellen Bestimmungen so ausgehöhlt, dass sich für die Alliierten praktisch wenig änderte, lediglich die Ausführung der verbindlich durchzuführenden Abhörmaßnahmen lag in deutscher Hand. Während die gesetzliche Grundlage von der Politik als Rechtsstaatlichkeit gefeiert wurde, verdoppelte sich das Volumen des Abhörens nach Übernahme der deutschen Kontrolle. Auch die Suggestion, Westdeutschland habe insoweit an Souveränität gegenüber den Westmächten gewonnen, entsprach im Ergebnis nicht den Tatsachen.
Obwohl die befreundeten Dienste auf die Abhörkapazitäten von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst zurückgreifen konnten, hörten sie jedoch auch selbst mehr oder weniger heimlich weiter ab. Auch der Osten informierte sich durch Abhören westlicher Gespräche, was denn die Politiker in Bonn so trieben.
Echelon, Otto-Kataloge, Prism
Die bis vor Kurzem geheimen Zusatzverträge überdauerten ebenso wie das NATO-Truppenstatut die Zwei-plus-Vier-Verhandlungen zur Herstellung der Deutschen Einheit von 1990 und sind als Recht der Siegermächte bis heute in Kraft.
Obwohl der Gegner im Osten weggefallen war, galt Deutschland 2000 als Weltmeister im Abhören. Ein Jahrzehnt nach Ende des Kalten Kriegs fiel auf, dass die USA und das Vereinigte Königreich gemeinsam mit einem als „Echelon“ bezeichneten System aus neuen Technologien Westeuropa belauschten. Einige Fälle erhärteten den Verdacht von Wirtschaftsspionage. Ein Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments über die Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation lieferte Mitte 2001 eine überzeugende Beweiskette (Europa-Parlament verabschiedet Echelon-Bericht). Eine politische Resonanz blieb jedoch aus, da bald darauf in den USA mehrere Großraumflugzeuge in Gebäude rasten und ca. 3.000 Menschen töteten, was die Sicherheitsbedürfnisse dramatisch erhöhte.

Radarkuppeln der Echelon Field Station 81 in Bad Aibling, Bayern.
In Deutschland folgten diesen Ereignissen die Affaire mit dem Otto-Katalog.
Wolfgang Schäuble schlug dann 2009 vor, zugunsten der Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten die parlamentarische Kontrolle ganz abzuschaffen, was bei Kenntnis der damals noch geheimen Verträge in einem anderen Licht erscheint. Schäubles Pläne einer nach dem Vorbild des britischen GCHQ zu errichtenden Abhörzentrale erteilte die Politik eine Absage.
Die Installation eines Überwachungsstaats, der auch in den USA das eigene Volk mindestens bei der zunehmend globalisierten Kommunikation betraf, wurde auf den 2001 erlassenen Patriot Act gestützt. Nach Bekanntwerden von Prism vermochte 2013 nicht einmal der Autor des Patriot Act der weiten Auslegungspraxis der NSA zu folgen. Der Ausweitung der deutschen Überwachung setzte das Bundesverfassungsgericht 2008 Grenzen.
Am 01.07.2013 tritt in Deutschland das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft in Kraft, das zu Großteilen mit Prism identisch ist. Eine Geheimhaltung war nicht erforderlich, weil offenbar weder die Öffentlichkeit noch ein Großteil der beteiligten Politiker realisierten, was die Bestandsdatenauskunft überhaupt ist.
Buchempfehlung:
Überwachtes Deutschland von Josef FoschepothGebundene Ausgabe: 378 Seiten
Verlag: Vandenhoeck & Ruprecht; Auflage: 2. (Feb. 2013)
ISBN-10: 3525300417
ISBN-13: 978-3525300411 Dem Freiburger Historiker Prof. Dr. Josef Foschepoth gelang es als erster, Einsicht in bis dahin streng geheime Dokumente zu nehmen und diese in seinem Buch Überwachtes Deutschland (2012) zu veröffentlichen.
„Geheimverträge mit Siegermächten“ auflösen:
Jedes Bundesland macht ein (Krim) Referendum und ist somit selbstständig wie auch unabhängig von der USA etc.
Wieviel hunderte Millionen Euros zahlen wir jährlich für die Besatzung und Erpressungen etc.? !!
Danach ganze Gesetzespakete (SGB II etc.) verschrotten, s.u., da die gegen die Menschenrechte verstoßen oder gar auf Verstöße hinarbeiten und vertiefen.
Auch div. GEN – Chlorhünchen und Atomverträge könnte man so los werden.
Die EU wird neu gemischt und verschlangt.
Danach wieder ein Zusammenschluss. Mit SPD – CDU/CSU – Grünen – FDP kann man es vergessen, da die die Arbeitnehmerrechte (Art.1 – … GG) weitgehend ausgehöhlt haben und sich von der Lobby schmieren lassen!
u.s.w.
Da brauchen wir mehrere kleinere Parteien die das mit organisieren.
Fahrplan aufbauen
Stimme dir weitestgehend zu, aber ich trau keiner Partei mehr, ich bin dafür die ganz abzuschaffen. meiner Meinung nach haben die ihre Existenz verwirkt.
Aber du hast ein paar Probleme vergessen, nämlich wie wir aus den Verträgen rauskommen und da kann dir der Beitrag Guck und Horch ein paar Augen öffnen, guck mal rein und horch dann in dich rein.
Ein Grundgesetz das von Alliierten dutzend mal revidiert von Lobby geschrieben und von Parteien korrupiert wurde taugt nur noch für den Mülleimer.
Wenn du das wieder einsetzt, hast du nur ein Systemreboot. Und dazu hab ich keine Lust mehr.
Die hier als „geheimer Staatsvertrag! bezeichnete sogenannte „Kanzlerakte“ ist eine Fälschung. Hier sie Stellungnahme der PHI-Redaktion dazu:
Immer wieder kommt in rechten Medien die Geschichte von der «Kanzlerakte» auf, die angeblich jeder Kanzler der Bundesrepublik unterschreiben muß. In dieser Kanzlerakte soll angeblich stehen „die Medienhoheit (Presse, Funk, Verlage, sowie die Kontrolle über Kultur, Wissenschaft und Erziehung) verbleibt bis zum Jahr 2033 bei den Siegermächten“. Diese Geschichte beruht auf einer reinen Fälschung eines Herrn M. aus München, der inzwischen verstorben ist und langjähriger Abonnent der PHI (Politische Hintergrund-Informationen) war und mit einem PHI-Redakteur persönlich befreundet. Dieser Mann war ein überzeugter Nationalist. Er zeigte unserem Redakteur das Original seiner Fälschung und die alte Schreibmaschine, mit der er sie angefertigt hatte und erklärte sinngemäß dazu, die Sieger und die Juden hätten so viele Dokumente zum Nachteil Deutschlands gefälscht, also habe er auch etwas gefälscht, um die Autorität der – wie er es nannte – „westdeutschen Marionettenregierung“ zu untergraben, und er dachte sich auch eine Geschichte dazu aus, nämlich, daß man im Bundeskanzleramt nach einer Kopie oder Korrespondenz über diese Kanzlerakte suchen würde. Diese Korrespondenz erfand unser Herr M. und sandte sie an verschiedene rechte Vereine, welche diese Kopie fleißig weiter kopierten, bis sogar ein amerikanischer Professor über die erfundene Geschichte ein Buch schrieb. Eine unvorhersehbare Bestätigung fand die Geschichte, weil tatsächlich alle Kanzlerkandidaten (mit 2 Ausnahmen) vor ihrer Wahl in die USA fuhren, allerdings nicht, um dort eine Akte zu unterschreiben, sondern um vor dem CFR (Council of Foreign Relations) einen Vortrag zu halten, in dem sie ihre politischen Absichten darzulegen. Gäbe es eine solche Kanzlerakte, so wäre sie übrigens völkerrechtlich nicht bindend und völlig wertlos. Die politischen Unterorganisationen wie Bilderberger, Trilaterale und CFR sind in der Lage, im angloamerikanischen Einflußgebiet durch Intrigen, Geheimdienstmachenschaften und Medienlenkung jeden Kanzler und Präsidenten zu stürzen, wie man Frau Merkel am Beispiel Gerhard Schröder vorführte, und sie hat die Lehre sicher begriffen und weiß nun, wem sie ihr Amt verdankt, und wird sich entsprechend verhalten.
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Danke das war mir nicht bekannt, wobei ich mich dann allerdings frage, warum sich Schmitt dann darüber so aufgeregt haben soll? Ergänzend sei gesagt, das auch alle Kanzlerkandidaten zuvor auch an den Bilderberger-Treffen teilnahmen, wie übrigens auch die US-Kandidaten. Ob sie da ihre Instruktionen abholten oder eher beim CFR bleibt wohl auch im Dunkeln. Egal wie man es dreht, die Kanzler sind nur noch Marionetten der globalen Monopole.
Allerdings möchte ich den Satz nochmal extra fett zitieren:
Die politischen Unterorganisationen wie Bilderberger, Trilaterale und CFR sind in der Lage, im angloamerikanischen Einflußgebiet durch Intrigen, Geheimdienstmachenschaften und Medienlenkung jeden Kanzler und Präsidenten zu stürzen, wie man Frau Merkel am Beispiel Gerhard Schröder vorführte, und sie hat die Lehre sicher begriffen und weiß nun, wem sie ihr Amt verdankt und wird sich entsprechend verhalten.
Hat dies auf Die Killerbiene sagt… rebloggt.
OT(leicht): http://www.wearechange.ch/forum/viewtopic.php?f=114&t=958
Kreide(anti)terrorismus provoziert Polizeieinsatz. Beim letzten Mal riefen sie die Feuerwehr zum löschen der freien Meinungsäusserung.
Ja mehr und mehr Meinungsäußerungen werden mit Strafverfolgung geahndet.
Beim nächsten Mal ist es die Bundeswehr und die Soldaten sind nicht gewohnt zu denken,
sie haben nur gelernt zu gehorchen. Und wenn der Befehl zum Schießen kommt, werden sie auch das tun, ohne zu fragen warum.
Danke für den Link das war sehr interessant.
Erst einmal direkt zur Überschrift, Geheimverträge:
Nach der Barbarischen Zeit von vor 1945 wurde mit Hilfe der damaligen USA folgendes manifestiert, welches sich bei uns auch im Art. 1 Abs. 2 des GG wieder findet:
Die Menschenrechte (AEMR)
… „Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.“
http://www.unric.org/de/menschenrechte/16
Selbst das BVG verwies, bei StaSi Verurteilungen/Beschlüsse (Abgeordnetenprüfung und/oder Mauerschützen … etc.), auf die Menschenrechte!
Daraus zweitens:
Es geht um totalitäre Diktatur/en im Überwachungswahn, wobei die StaSi der EX-DDR wohl nur ein Kindergarten war.
Dazu, aus der Argumentation des BVG, zu einem Beschluß:
„… Auch eine Feststellung des Abgeordneten Wiefelspütz, […], verdeutlicht, daß im Überprüfungsverfahren die politische Vertrauenswürdigkeit des Abgeordneten, Volksvertreter zu sein, in Rede steht: „Mitarbeit für die Stasi oder gar politische Verantwortung für die Stasi läßt sich“, so stellte der Abgeordnete fest, „grundsätzlich nicht mit einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag vereinbaren. Wer das eigene Volk bespitzelt und unterdrückt hat, wer es hintergangen, verraten und betrogen hat oder wer all dies zu verantworten hatte, gehört nicht in den Bundestag, auch wenn ihm das Mandat nicht entzogen werden kann.“ (BT-Plenarprotokoll, 12. Wahlperiode, 64. Sitzung vom 5. Dezember 1991, S. 5470). “
Quelle: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv094351.html Rn. 97
Was ist mit unseren Juristen und Sanktions-Abgeordneten im Bundestag, die nicht nur Hartz IV Bezieher Überwachen; diskriminieren und für die Lobby enteignen lassen?
Klicke, um auf 20120426-namentlichen-abstimmung-hartz-sanktionen.pdf zuzugreifen
so das diese „Ja-Sager der Unterdrückung“ und ihren willigen ARGEn – Jobcenter Wohngeld- Kindergeld-ämter etc. und den willigen Richtern sich mit der verurteilten NS-Willkür vergleichbar machen lassen:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006132.html – Gestapo, Rn. 96 – 125, b.z.w. 127 – 144
Und nochmal: „… Wer das eigene Volk bespitzelt und unterdrückt hat, wer es hintergangen, verraten und betrogen hat oder wer all dies zu verantworten hatte, gehört nicht in den Bundestag …“.
Frau Merkel, Herr Steinbrück; Herr Westerwelle, es wird sehr eng; licht und luftig in ihren Reihen der CDU/CSU – SPD – FDP im Wahljahr 2013 wenn Sie noch etwas an Würde für solche Parteien und den deutschen Richtern behalten wollen.
Ähnliches gilt lt. BVG für öffentliche Ämter und dessen Beauftragte „Privaten“!
Die breite Mittelschicht inkl. Beamten und Richter werden verarscht und genötigt und enteignet (u.a. West LB verzockte.. Pensionen …!). Rente bis 67 – 70 durch Lohndruck und Unterdrückung bis in den Tod ohne Rente zu arbeiten. Riesterrenten ? werden so zu noch einer größeren Abzocke für Bank- und Versicherungsvertreter im Bundestag und ihrer spendabelen Lobby. Verräter.
DGB Aufwachen, oder seit ihr unterlaufen; Verräter wie vor ~80 Jahren?
IGM – Riester. Verräter.
Norbert Blüm: „unsere Renten sind sicher“ Gewiss, denn er gehört zum Stamme Nimm ohne nachhaltige Leistung zu erbringen, wie viele der SPD; CDU/CSU; FDP die Jahrzehnte die Gesetze, die Verfassung und die Menschenrechte für die Lobby gebogen und pervertiert haben.
Die Linken, die DDR, die Stasi hat euch nie was getan und sie haben nicht für Bankenrettung, Agenda 2010, Hartz IV und Rentenbesteuerung oder erhöhtem Renteneintrittsalter gestimmt, warum lasst ihr euch manipulieren sie zu hassen?
Hasst jene die euch das antun, die SPD und die Grünen, die CDU und die FDP, denn die tun euch das an.
Benutzt euer Gehirn und überdenkt eure Feindbilder. Ihr hasst die falschen, und das ist absolut gewollt, damit ihr nicht merkt wo der Feind wirklich ist.
Der Feind kontrolliert den Bundestag. Den müsst ihr abwählen und den müsst ihr bekämpfen, dessen Medien, Verlinkung und Banken meiden. Denn all das setzen sie gegen euch ein.
Es gibt genug kluge Menschen in dieser Welt die intelligente Blogs unterhalten, fördert die und ihr fördert auch die Aufklärung wer der wahre Feind ist.
Ansonsten stimmt ich dir vollkommen zu. Danke für den Kommentar, die Links waren sehr interessant.