Wenn man Menschen schützen und dem Begriff „Freiheit der Entscheidung“ überhaupt noch irgendeine Bedeutung beimessen will, wäre es ganz einfach. Nur eine Beispiellösung:
1. In Kneipen bis 100 Quadratmetern Fläche entscheidet der Inhaber, ob Raucherkneipe oder Nichtraucherkneipe.
2. In Gaststätten von mehr als 100 Quadratmetern Fläche muss ein separater klimatisierter Raucherraum eingerichtet werden, wenn geraucht werden soll.
Zwei Punkte und das war´s schon. Diese oder andere Lösungen des Problems standen zur Verfügung. Keine davon kam zum Zuge: In NRW wurde soeben das schärfste Nichtraucherschutzgesetz in Kraft gesetzt. Das Rauchen wurde verboten und nicht nur in Kneipen. Raucherclubs darf es nicht mehr geben und das strikte Verbot gilt auch für Festzelte, Betriebs- und Vereinsfeiern oder Brauchtumsveranstaltungen.
Das ist Entmündigung von Staats wegen. Wirte haben kein Bestimmungsrecht mehr über ihren Betrieb, Menschen werden in jeder Weise gegängelt. Weil das noch nicht genug ist, muss auch noch Denunziantentum gefördert werden, wie es jetzt…
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Verfasst von urpils666 | 10 Mai, 2013, 4:09 am